Vertrag vorzeitig gekündigt, trotzdem Rechnung

9. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
skunkfunk10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag vorzeitig gekündigt, trotzdem Rechnung

Hallo liebes Forum,

ich habe im November 2006 bei sipgate einen Vertrag für Internet-Telefon (voip) abgeschlossen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate.
Da die Qualität nicht zumutbar war (war wirklich unverständlich), habe ich schriftlich per Post im Februar 2007 vorzeitig gekündigt. Die Kündigung wurde mir zweimal verweigert (per email), die Zahlung habe ich daraufhin meinerseits eingestellt. Seit dem nie wieder was von sipgate gehört, bis im November 2008 eine Rechnung über die gesamte Vertragslaufzeit seit meiner Zahlungseinstellung kam, für 17 Monate auf einmal. Seit meiner damaligen Kündigung im Februar 2007 hatte ich die Leistungen von sipgate nie wieder in Anspruch genommen. Ich müsste jetzt pratisch umsonst bezahlen.

Jetzt meine Frage:
Als ich im Februar 2007 gekündigt hatte und sipgate mir die Kündigung verweigerte, wurde mein Kündigung automatisch nach der Mindestvertragslaufzeit wirkam? D.h. ich müsste noch ein paar Monate bis April 2007 nachbezahlen oder ist meine frühzeitige Kündigung komplette wertlos?

Ich weiss nicht, ob ich die Sache eskalieren lassen soll. Sipgate besteht jedenfalls auf ihrer Forderung.

Danke für die Hilfe.

Viele Grüsse

skunkfunk10

-- Editiert von skunkfunk10 am 09.11.2008 15:22

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Haben Sie seinerzeit nur fristlos gekündigt oder hilfsweise auch fristgemäß? Der genaue Wortlaut Ihrer Kündigung könnte hier helfen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Vermutlich hast du nur eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen, der nicht entsprochen wurde. Meine Vermutung ist - mit Recht, denn 99,9% der Probleme liegen in der DSL-Leitung oder der Hardware und sind seitens Sipgate
nicht zu vertreten. Man kann Sipgate auch kostenlos testen und ein Vertragsverhältnis ohne Test ist persönliches Pech.

Und der Hauptfehler liegt bei dir in der fehlenden fristgemäßen Kündigung, so ich die Schilderung richtig interpretiere. Die "normale" Kündigung hättest du nachreichen müssen nach Ablehnung der außerordentlichen Kündigung.

Mein persönlcher Tipp: berufe dich auf die Willenserklärung durch die außerordentliche Kündigung und zahle 6 Monate.

Nachtrag: und während ich tippte hatte Jo wohl die gleiche Vermutung ...


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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert von Mr.Cool am 09.11.2008 15:34

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#3
 Von 
skunkfunk10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die hilfreichen Antworten.

Damals hatte ich die Kündigung so genannt: "Ausserordentliche Kündigung".

Das Angebot mit Nachzahlen bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit klingt gut.
Ist es nicht komisch, dass ich über einen so langen Zeitpunkt nichts von den Forderungen von sipgate erfahren habe. Gibt es da nicht eine Art Verjährung, Anspruchsverlusst oder stillschweigende Akzeptanz für Sipgate?

Viele Grüsse

Gerd

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ja, die Forderung verjährt nach 3 Jahren. Ist also noch nicht verjährt.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
skunkfunk10
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Falls ich es mit der Forderung drauf ankommen lasse und nur anbiete bis zur regulären Mindestvertragslaufzeit nachzubezahlen, hätte ich im Rechtsstreit gute Karten oder eher schlechte?

Mr. Cool hatte ja was von Willenserklärung etc. geschrieben. Kommt man mit sowas bei Gericht durch? Das meine nicht akzeptierten ausserordentliche Kündigung nicht akzeptiert wurde und ich vergessen habe, regular zu kündigen, weiss ich leider :(

Mittlerweile lebe ich im Ausland (Schweiz), kann Sipgate da auch so einfach einklagen oder würden die das auf Grund des Aufwandes etc. erst gar nicht versuchen?

Danke schon mal im voraus für die freundliche Hilfe.

Skunkfunk10

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#6
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> Die "normale" Kündigung hättest du nachreichen müssen nach Ablehnung der außerordentlichen Kündigung.

Das wäre mir neu. Eine (nicht wirksame) fristlose Kündigung wäre hier nach Würdigung aller Umstände in eine fristgemäße Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzudeuten.

Einem juristischen Laien verlangt niemand ab, hier 30 Eventualklammern "hilfsweise Dingens, höchst hilfsweise Bummens, alternativ ..." aufzumachen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

> Die "normale" Kündigung hättest du nachreichen müssen nach Ablehnung der außerordentlichen Kündigung. ... um den Ärger zu vermeiden :grins:
Das es gesetzlich vorgeschrieben ist, habe ich nicht behauptet.

Da Sipgate mit einem höflichen und bestimmten Anschreiben bestimmt einlenken wird, bleibt es dabei:
Mein persönlcher Tipp: berufe dich auf die Willenserklärung durch die außerordentliche Kündigung und zahle 6 Monate.





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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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