Vertrag wirksam trotz falschem Geburtsdatum

15. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Wolle9
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 282x hilfreich)
Vertrag wirksam trotz falschem Geburtsdatum

Hallo,

ein Handyvertrag hat sich verlängert und derjenige hat nun bemerkt, dass auf seinem Vertrag als Geburtsdatum der 01.01.2006 und ein falscher Kontoinhaber angegeben sind. Ist der Vertrag dennoch wirksam?

vg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Ja, durch die konkludente beiderseitige Erfüllung ist der Vertrag wirksam.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Das wäre schön. Dann könnte ich sehr viele Verträge unterlaufen.
Ein einfacher IT-Fehler reicht nicht aus um aus einem Vertrag zu kommen.
Natürlich besteht Anspruch auf Berichtigung der Daten.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
durch die konkludente beiderseitige Erfüllung ist der Vertrag wirksam


Das ist sehr irreführend, Harry. Der Vertrag wäre auch wirksam, wenn noch nichts erfüllt worden wäre. Solange die vertragschließenden Parteien erkennbar sind (das müssen sie strenggenommen nicht mal auf dem Vertragspapier - wenn es z.B. Zeugen gibt, daß A bei 'Auftraggeber' und B bei 'Auftragnehmer' unterschrieben haben, ist völlig egal, ob der Vertragstext und die Unterschriften für sich alleine betrachtet A und B erkennen lassen), sind falsche Angaben auf dem Vertrag grundsätzlich erst mal unbeachtlich, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten, was hier nicht der Fall ist.

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