Hallo,
ein Handyvertrag hat sich verlängert und derjenige hat nun bemerkt, dass auf seinem Vertrag als Geburtsdatum der 01.01.2006 und ein falscher Kontoinhaber angegeben sind. Ist der Vertrag dennoch wirksam?
vg
Vertrag wirksam trotz falschem Geburtsdatum
15. Februar 2015
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Frage vom 15. Februar 2015 | 21:49
Von
Status: Praktikant (832 Beiträge, 282x hilfreich)
Vertrag wirksam trotz falschem Geburtsdatum
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#1
Antwort vom 15. Februar 2015 | 22:58
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
Ja, durch die konkludente beiderseitige Erfüllung ist der Vertrag wirksam.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
#2
Antwort vom 15. Februar 2015 | 23:00
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3448x hilfreich)
Das wäre schön. Dann könnte ich sehr viele Verträge unterlaufen.
Ein einfacher IT-Fehler reicht nicht aus um aus einem Vertrag zu kommen.
Natürlich besteht Anspruch auf Berichtigung der Daten.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
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#3
Antwort vom 19. Februar 2015 | 11:12
Von
Status: Lehrling (1504 Beiträge, 1225x hilfreich)
quote:
durch die konkludente beiderseitige Erfüllung ist der Vertrag wirksam
Das ist sehr irreführend, Harry. Der Vertrag wäre auch wirksam, wenn noch nichts erfüllt worden wäre. Solange die vertragschließenden Parteien erkennbar sind (das müssen sie strenggenommen nicht mal auf dem Vertragspapier - wenn es z.B. Zeugen gibt, daß A bei 'Auftraggeber' und B bei 'Auftragnehmer' unterschrieben haben, ist völlig egal, ob der Vertragstext und die Unterschriften für sich alleine betrachtet A und B erkennen lassen), sind falsche Angaben auf dem Vertrag grundsätzlich erst mal unbeachtlich, sofern keine besonderen Umstände hinzutreten, was hier nicht der Fall ist.
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