Vertrag zur gemeinschaftlichen Stromnutzung Reihenhaus

31. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Pwendt81
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag zur gemeinschaftlichen Stromnutzung Reihenhaus

Hallo, meine Frau und ich sind Eigentümer eines Reihenendhauses. Zu dem Reihenhaus gehören noch 2 mittel Häuser und ein weiteres Endhaus, so dass es insgesamt 4 Häuser sind. Die 4 Häuser wurden 1999 / 2000 gebaut und verfügen über ein Pumpensystem rund um die Häuser, welche im Fall der Fälle anfallendes Grundwasser wegpumpen sollen. Diese Pumpen sind an einem separaten Stromkreislauf mit Stromzähler angeschlossen. Der Stromzähler befindet sich nur bei uns im Haus. Der Vorbesitzer unseres Hauses und auch wir haben uns bisher immer um einen Stromanbieter für diesen separaten Stromkreislauf gekümmert und haben mündlich mit den Nachbarn der anderen 3 Häuser vereinbart, das Geld für die Stromkosten gerecht zu teilen. Dies hat auch bisher immer geklappt. Leider haben wir seit einigen Wochen leichte Differenzen mit unserem direkten Nachbarn - nicht bezüglich der Kosten für den Strom der Pumpen - und da wir nicht möchten, dass der Nachbar u.U. aus welchen Gründen auch immer, die anteiligen Kosten für den Strom der Pumpen nicht mehr zahlen möchte, haben wir uns darüber Gedanken gemacht, hier vielleicht einen Vertrag aufzusetzen. Der Vertrag sollte beinhalten, dass wir - meine Frau und ich - weiterhin die anfallenden Kosten vorstrecken und uns immer um einen günstigen Anbieter bemühen und dass wir mit der Rechnung des Stromanbieters berechtigt sind, die anteiligen Kosten durch die Nachbarn einzufordern. Vielleicht auch noch iwas für den Fall, einer der Nachbarn ist nicht gewillt zu zahlen, dass es dann Vertragsstrafen gibt, oder wir den Strom dann abmelden. Leider habe ich keine Ahnung, wie man einen solchen Vertrag aufsetzt und würde mich daher über Unterstützung freuen. Sollte das ganze den Rahmen sprengen, kann die Anfrage auch ignoriert werden.
Danke schonmal.
VG
P.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Rechtsberatung in konkreten Einzelfall hat der Gesetzgeber den Rechtsanwälten vorbehalten. Geht gleich hier nebenan: https://www.frag-einen-anwalt.de

Wir können hier nur über sinnvolle Inhalte diskutieren.



Zitat (von Pwendt81):
haben wir uns darüber Gedanken gemacht, hier vielleicht einen Vertrag aufzusetzen.

Einen Vertrag gibt es anscheinend bereits:
Zitat (von Pwendt81):
haben mündlich mit den Nachbarn der anderen 3 Häuser vereinbart, das Geld für die Stromkosten gerecht zu teilen.


Man müsste auch überlegen, was passiert wenn die Nachbarn bzw. einer den neuen Vertrag nicht unterschreiben will?



Zitat (von Pwendt81):
Vielleicht auch noch iwas für den Fall, einer der Nachbarn ist nicht gewillt zu zahlen, dass es dann Vertragsstrafen gibt,

Und wenn die Vertragsstrafen nicht gezahlt werden gibts wieder Vertragsstrafen?

Wer nicht zahlen will, wird auf Zahlung verklagt - ergibt sich aus dem Gesetz, da braucht es keine extra Regelung im Vertrag.



Zitat (von Pwendt81):
oder wir den Strom dann abmelden.

Das dürfte dann zu nicht unerheblichen Problemen mit den restlichen Nachbarn führen - und könnte recht teuer werden für euch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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