Guten Tag,
folgende Sitaution. Wenn ein Unternehmen ein WLAN-Stadtnetz plant, beispielsweise weil es in dem Ort kein DSL gibt, wann beginnt da ein Vertragsverhältnis? In dem Moment wo das Unternehmen nach potentiellen Kunden fragt und diese einen Vertrag abschließen, in der jedoch keine fester Zeitpunkt für den Start des Stadtnetzes festgelegt sind? Oder erst mit Schaltung des Stadtnetzes?
Mich würde vor allem interessieren ob es überhaupt zulässig ist einen Vertrag zu unterschreiben, in der die Leistung aber nicht zu einem festgelegten Zeitpunkt fließen soll, in Form einer Netzanbindung zum Beispiel. Wieviel Zeit muss man so einem Unternehmen geben? Kann man nach 3 oder mehr Monaten - und sofern sich das Unternehmen immer noch nicht äußert wann es soweit ist - noch von einem Vertragsverhältnis sprechen? Immerhin geben Sie keine Auskunft darüber.
Gruß,
Düsentrieb
Vertrag zustande gekommen?
14. Januar 2008
Thema abonnieren
Frage vom 14. Januar 2008 | 20:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag zustande gekommen?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Januar 2008 | 20:13
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Die AGB geben folgendes her:
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Zusendung des ausgefüllten und unterschriebenen Vertrages für WLAN-Stadtnetze.
Das ist doch als solches garnicht rechtmäßig, oder?
#2
Antwort vom 14. Januar 2008 | 20:44
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Was soll daran nicht 'rechtmäßig' sein?
Im Übrigen sind Ihre Schilderungen zu dürftig, um vernünftig Auskunft geben zu können.
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 15. Januar 2008 | 06:20
Von
Status: Student (2977 Beiträge, 839x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
268.244
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten