Hallo,
angenommen Person A will seine Hochzeit nächstes Jahr filmen lassen und beauftragt damit die Firma B, gefunden über MyHammer. Person A ist aber sehr mißtrauisch und einigt sich darauf mit Firma B einen Vertrag zu machen. Person A setzt einen Vertrag auf, Firma B unterschreibt diesen.
Anbei der etwaige Vertrag:
quote:
Vertrag
zwischen
Person A
- nachfolgend „Auftraggeber" genannt -
und
Firma B
- nachfolgend „Auftragnehmer" genannt -
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über das Internetportal www.myhammer.de damit beauftragt, die Hochzeitsfeier des Auftraggebers am 14.11.2011 zu filmen.
Nachfolgend werden die Rechte und Pflichten des Auftragnehmers, wie auch des Auftraggebers aufgeführt.
Durch die Auftragsvergabe kommt ein rechtlicher Vertrag zustande. Der vertraglich vereinbarten Angebotswert von 550 € beinhaltet folgendes:
- An- und Abfahrtskosten nach ORT_VON_PERSON_A und zur Feier im Gasthaus XYZ (8km von ORT_VON_PERSON_A entfernt)
- Vorabberatung.
- Innen- und Außenaufnahmen in HD mit einer Kamera (1920x1080).
- Materialkosten.
- Mehrwertsteuer.
- Versand der Blue-Ray.
- bei Ausfall des Videografen ist vom Auftragnehmer für gleichwertigen Ersatz zu gleichen Leistungen und Bedingungen zu sorgen. Bei Nichterscheinen des Videografen verpflichtet sich der Auftragsnehmer die Kosten eines vom Auftraggeber kurzfristig engagierten Ersatz-Videografen zu übernehmen und darüber hinaus dem Auftraggeber einen Schadenersatz in Höhe des Angebotwertes von 550€ zu leisten.
-Nutzungs- und Eigentumsrechte gehen nach Auftragsabwicklung vollständig auf den Auftraggeber über.
- Die Filmaufnahmen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Brautpaares veröffentlicht und weiterverwendet werden.
- Nacharbeit des kompletten Rohmaterials (Schnitt - Musikuntermalung - Effektgestaltung - Title/Abspannerstellung - DVD Authoring - Menü/Kapitelerstellung) zu einem Hochzeitsfilm von ca. 100-120 Minuten.
- das komplette Rohmaterial wird an den Auftraggeber herausgegeben.
- Zeitfenster ca. 10.00 – ca. 00.30Uhr
- Ankunft 20 Minuten vor Kirchenbeginn (10 Uhr) in ORT_VON_PERSON_A.
- Übergabe der fertigen Blue-Ray innerhalb 4 Wochen bis spätestens 14.11.2011.
- Nacharbeit bei Fehlern auf der Blue-Ray.
- bei Nichteinhaltung der Frist fällt pro Werktag Verspätung ein Schadenersatz von 1% des Angebotswert (550€ -> 1% = 5,50€ pro Tag) an. Diese wird von der Rechnung abgezogen. Nach 5 Werktagen Verspätung beträgt der Schadenersatz 5% vom Angebotswert.
Der Auftraggeber verpflichtet sich direkt nach den Dreharbeiten eine Anzahlung von 150€ zu leisten und den Restbetrag von 400€ brutto nach dem erhalt der Blue-Ray innerhalb von 7 Tagen auf ein Konto des Auftragnehmers zu überweisen.
Diesem Vertrag stimmen Auftraggeber und Auftragnehmer einvernehmlich zu und bestätigen dies mit Ihrer Unterschrift.
Ort, Datum
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Auftrageber Auftragnehmer
Beide unterschreiben den Vertrag einvernehmlich.
Ist der Auftraggeber mit diesem Vertrag auf der sicheren Seite und Ansprüche geltend machen. Sei es das Geld fordern wenn der Filmer nicht kommt und ein anderen kommen muss. Oder wenn der Film 10 Tage zu spät ankommt, kann er dann die im Vertrag Verspätungszuschlag abziehen?
Danke im vorraus.
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