Vertrag zwischen Privatmann und Firma??

14. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
silv0r
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)
Vertrag zwischen Privatmann und Firma??

Hallo,
angenommen Person A will seine Hochzeit nächstes Jahr filmen lassen und beauftragt damit die Firma B, gefunden über MyHammer. Person A ist aber sehr mißtrauisch und einigt sich darauf mit Firma B einen Vertrag zu machen. Person A setzt einen Vertrag auf, Firma B unterschreibt diesen.

Anbei der etwaige Vertrag:

quote:
Vertrag

zwischen

Person A
- nachfolgend „Auftraggeber" genannt -

und

Firma B
- nachfolgend „Auftragnehmer" genannt -

Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer über das Internetportal www.myhammer.de damit beauftragt, die Hochzeitsfeier des Auftraggebers am 14.11.2011 zu filmen.


Nachfolgend werden die Rechte und Pflichten des Auftragnehmers, wie auch des Auftraggebers aufgeführt.
Durch die Auftragsvergabe kommt ein rechtlicher Vertrag zustande. Der vertraglich vereinbarten Angebotswert von 550 € beinhaltet folgendes:
- An- und Abfahrtskosten nach ORT_VON_PERSON_A und zur Feier im Gasthaus XYZ (8km von ORT_VON_PERSON_A entfernt)
- Vorabberatung.
- Innen- und Außenaufnahmen in HD mit einer Kamera (1920x1080).
- Materialkosten.
- Mehrwertsteuer.
- Versand der Blue-Ray.
- bei Ausfall des Videografen ist vom Auftragnehmer für gleichwertigen Ersatz zu gleichen Leistungen und Bedingungen zu sorgen. Bei Nichterscheinen des Videografen verpflichtet sich der Auftragsnehmer die Kosten eines vom Auftraggeber kurzfristig engagierten Ersatz-Videografen zu übernehmen und darüber hinaus dem Auftraggeber einen Schadenersatz in Höhe des Angebotwertes von 550€ zu leisten.
-Nutzungs- und Eigentumsrechte gehen nach Auftragsabwicklung vollständig auf den Auftraggeber über.
- Die Filmaufnahmen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Brautpaares veröffentlicht und weiterverwendet werden.
- Nacharbeit des kompletten Rohmaterials (Schnitt - Musikuntermalung - Effektgestaltung - Title/Abspannerstellung - DVD Authoring - Menü/Kapitelerstellung) zu einem Hochzeitsfilm von ca. 100-120 Minuten.
- das komplette Rohmaterial wird an den Auftraggeber herausgegeben.
- Zeitfenster ca. 10.00 – ca. 00.30Uhr
- Ankunft 20 Minuten vor Kirchenbeginn (10 Uhr) in ORT_VON_PERSON_A.
- Übergabe der fertigen Blue-Ray innerhalb 4 Wochen bis spätestens 14.11.2011.
- Nacharbeit bei Fehlern auf der Blue-Ray.
- bei Nichteinhaltung der Frist fällt pro Werktag Verspätung ein Schadenersatz von 1% des Angebotswert (550€ -> 1% = 5,50€ pro Tag) an. Diese wird von der Rechnung abgezogen. Nach 5 Werktagen Verspätung beträgt der Schadenersatz 5% vom Angebotswert.



Der Auftraggeber verpflichtet sich direkt nach den Dreharbeiten eine Anzahlung von 150€ zu leisten und den Restbetrag von 400€ brutto nach dem erhalt der Blue-Ray innerhalb von 7 Tagen auf ein Konto des Auftragnehmers zu überweisen.


Diesem Vertrag stimmen Auftraggeber und Auftragnehmer einvernehmlich zu und bestätigen dies mit Ihrer Unterschrift.




Ort, Datum





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Auftrageber Auftragnehmer



Beide unterschreiben den Vertrag einvernehmlich.

Ist der Auftraggeber mit diesem Vertrag auf der sicheren Seite und Ansprüche geltend machen. Sei es das Geld fordern wenn der Filmer nicht kommt und ein anderen kommen muss. Oder wenn der Film 10 Tage zu spät ankommt, kann er dann die im Vertrag Verspätungszuschlag abziehen?

Danke im vorraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

Klingt doch gut.

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#2
 Von 
silv0r
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich würde einfach gern wissen ob solche individuell geschlossenen Verträge inkl. verschiedenster Klauseln vor Gericht bestand hätten und der Privatmann seine Ansprüche geltend machen kann.

Hier sind ja fiktive Klauseln eingebaut, in DE gibts ja die "Vertragsfreiheit" die verfassungsrechtlich gewährleistet ist (Art. 2 I GG ) ? Ich denke das ein so einfacher Vertrag nicht gegen geltenden Recht, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstößt und somit der Privatmann damit "durchkommen" könnte?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
ob solche individuell geschlossenen Verträge inkl. verschiedenster Klauseln vor Gericht bestand hätte


Wieso nicht? Es herrscht Vertragsfreiheit. Auch eine Klausel "Bei Nichterfüllung muß der Dienstleister dem Auftraggeber eine Torte backen, Schillers 'Glocke' auswendig rezitieren, als Telefonjoker für 'Wer wird Millionär' zur Verfügung stehen und jeden Tag seines restlichen Lebens 1 Cent an den Auftraggeber überweisen" wäre wirksam.

Unwirksam ist nur, was sittenwidrig ist oder gegen ein gesetzliches Verbot verstößt. Müßte der Auftragnehmer dir als Vertragsstrafe Sex mit seiner Frau oder ein Kilo Kokain versprechen, wäre so eine Klausel unwirksam.
Gegenüber einem Verbraucher können weitere Klauseln unwirksam sein (wenn es sich um AGB handelt), das ist für dich aber nicht relevant, weil es ja um deine Rechte gegen die Gegenseite geht und die ist kein Verbraucher, sondern Unternehmer.

quote:
Hier sind ja fiktive Klauseln eingebaut


Ach? Ich dachte, alle Klauseln in einem echten Vertrag sind auch echt. Oder was meinst du mit "fiktiv"? Sowas wie "regeln ein Was-wäre-wenn"?



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
silv0r
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Naja ist halt vorerst noch ausgedacht das ganze bzw. kein aktueller "Fall"

Nehmen wir nun mal an, der Videofilmer kommt und filmt. Die Privatperson leistet die 150€ Anzahlung.

Jetzt meldet sich Firma A und sagt dem Privatmann "Hey pass auf, wir liefern erst 10 Tage später nur das Sie bescheid wissen". Privatmann A sagt natürlich er wird wie vertraglich geregelt den Verzug von der Rechnung abziehen.

Firma A droht jetzt in etwa mit "aufgrund unserer Mitteilung zum verspäteten Liefertermin sind wir nicht im Verzug. Somit können Sie auch nichts von der Rechnung abziehen. Auch dann nicht wenn ein Liefertermin ausgemacht wurde.
Eine entsprechende Klage ist bereits ausgefertigt und wird im Falle eines Abzuges des Verzugs auf der Rechnung weitergeleitet werden."

Sollte Privatmann A trotzdem den Verzug abziehen und es drauf ankommen lassen?

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Firma A droht jetzt in etwa mit "aufgrund unserer Mitteilung zum verspäteten Liefertermin sind wir nicht im Verzug. [...] Auch dann nicht wenn ein Liefertermin ausgemacht wurde.


Quark, wenn ein fixer Termin vertraglich vereinbart wurde, kann der nicht durch eine "Mitteilung" einseitig wieder aufgehoben werden.
Vermutlich ist da jemand gewöhnt, mit forschem Auftreten alles durchzusetzen oder hat beim Seminar der IHK lieber mit der Sitznachbarin geflirtet.

quote:
Eine entsprechende Klage ist bereits ausgefertigt


Klar, der hat schon mal auf Verdacht seinem Anwalt einen dreistelligen Betrag in den Rachen geworfen, nur für den Fall, daß du vielleicht nicht zahlen möchtest. Wer's glaubt... Und selbst wenn, womit wollte er die Klage begründen? Daß Verträge nicht einzuhalten sind, wenn es ihm gerade nicht paßt?



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
silv0r
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 6x hilfreich)

Hmm was wenn nun der Filmer sagt das er wieder nicht liefern kann weil er technische Probleme mit dem Brenner oder der Brenengine hat und dies auf höhere Gewalt schiebt?

Ab wann ist ein technisches Problem eine höhere Gewalt

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Ab wann ist ein technisches Problem eine höhere Gewalt


Wenn es durch eine Naturkatastrophe o.ä. ausgelöst wurde.

Einen Brenner kann man sich auch mieten, das ist keine Einrede für eine Nicht- oder Schlechterfüllung. "Mein Studio ist abgebrannt" wäre eine.

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