Vertragsabschluss

6. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Tasse1
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsabschluss

Hallo,

ich habe folgendes Problem.. Es haldet sich um ein Fitnessstudio-Vertrag. Damals, beim Vertragsabschluss, hat mir der Inhaber eine Kopie zugesichert die ich jedoch bis heute nicht erhalten habe. Trotz nachfragen... Nun der Vertrag wird jedes Jahr bei nicht kündigen verlängert nur leider weiß ich nicht WANN ich kündigen soll damit es auch nicht noch ein Jahr läuft. Ich gehe mal davon aus das er Vertrag nichtig ist weil mir ja direkt beim Vertragsabschluss etwas zugesichert wurde was nicht erbracht wurde.
Liege ich mit dieser Annahme richtig?
Ohne diese Zusicherung hätte ich den Vertrag ja nicht unterschrieben.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Es ist richtig: Der Dienstleister hat den Vertragspartner über seine AGB´s zu unterrichten.
Inwieweit auch Sie hier eine Sorgfaltspflicht haben, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. Tendenziell denke ich jedoch, dass eine Kündigung so jederzeit möglich sein müsste, wenn Sie nicht schriftlich über die Kündigungsfrist informiert wurden. Möglicherweise hängen die AGB´s aber auch für jeden einsehbar im Studio aus?

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#2
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

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#5
 Von 
Dietmar_S.
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 22x hilfreich)


schreib doch einfach:

**Ich kündige zum 1. März 2007, ersatzweise zum nächst möglichen Zeitpunkt und bitte um schriftliche Bestätigung.

Ich ziehe hiermit meine Abbuchungsvollmacht zurück.**

und das Ganze per Ebf/RS.

Dann kann er Dir ja sagen, für wann er die Kündigung für Rechtes hält.


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#6
 Von 
lisann
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 54x hilfreich)

Wenn Sie die Zahlung der Beiträge unterbrochen und mitgeteilt hätten, dass Sie nichts davon wissen, einen Vertrag unterzeichnet zu haben, hätten Sie sicher sehr schnell eine Kopie erhalten...;)

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#7
 Von 
guest123-998
Status:
Schüler
(410 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
kai_aus_hawaii
Status:
Schüler
(235 Beiträge, 19x hilfreich)

ja selbst wenn mus bei einem rechtlichen Kaufvertragsabschluss mit einem längerfristigen abonnemount mit lastschrift eine schriftliche rechnung mit kaufdatum/bzw erfüllungsdatum besiegelt werden, auserdem ist muss in dem studio die einsicht der AGBs bestehen und die kündigungsfrist bis zumutbaren maximalen 2 monaten im Kaufvertrag festgehalten werden

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#9
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Könnten Sie sich bemühen, erstens verständlich und zweitens sachlich korrekt zu schreiben - wenn Sie schon einen uralten Thread wieder hochholen müssen?

Erstens ist eine Kündigungsfrist nicht notwenig in einem Vertrag. Dann gelten eben die gesetzlichen Fristen.
Zweitens ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten problemlos mit den §§307 ff. BGB vereinbar. Woher Sie Ihre 2 Monate haben, erschließt sich mir nicht.

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#10
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

@ Mareike

Kai nervt heute ziemlich, bei als den Beiträgen, die er wiederbelebt hat.

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