Hallo,
ich habe folgendes Problem.. Es haldet sich um ein Fitnessstudio-Vertrag. Damals, beim Vertragsabschluss, hat mir der Inhaber eine Kopie zugesichert die ich jedoch bis heute nicht erhalten habe. Trotz nachfragen... Nun der Vertrag wird jedes Jahr bei nicht kündigen verlängert nur leider weiß ich nicht WANN ich kündigen soll damit es auch nicht noch ein Jahr läuft. Ich gehe mal davon aus das er Vertrag nichtig ist weil mir ja direkt beim Vertragsabschluss etwas zugesichert wurde was nicht erbracht wurde.
Liege ich mit dieser Annahme richtig?
Ohne diese Zusicherung hätte ich den Vertrag ja nicht unterschrieben.
Vertragsabschluss
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Es ist richtig: Der Dienstleister hat den Vertragspartner über seine AGB´s zu unterrichten.
Inwieweit auch Sie hier eine Sorgfaltspflicht haben, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis. Tendenziell denke ich jedoch, dass eine Kündigung so jederzeit möglich sein müsste, wenn Sie nicht schriftlich über die Kündigungsfrist informiert wurden. Möglicherweise hängen die AGB´s aber auch für jeden einsehbar im Studio aus?
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
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schreib doch einfach:
**Ich kündige zum 1. März 2007, ersatzweise zum nächst möglichen Zeitpunkt und bitte um schriftliche Bestätigung.
Ich ziehe hiermit meine Abbuchungsvollmacht zurück.**
und das Ganze per Ebf/RS.
Dann kann er Dir ja sagen, für wann er die Kündigung für Rechtes hält.
Wenn Sie die Zahlung der Beiträge unterbrochen und mitgeteilt hätten, dass Sie nichts davon wissen, einen Vertrag unterzeichnet zu haben, hätten Sie sicher sehr schnell eine Kopie erhalten...;)
--- editiert vom Admin
ja selbst wenn mus bei einem rechtlichen Kaufvertragsabschluss mit einem längerfristigen abonnemount mit lastschrift eine schriftliche rechnung mit kaufdatum/bzw erfüllungsdatum besiegelt werden, auserdem ist muss in dem studio die einsicht der AGBs bestehen und die kündigungsfrist bis zumutbaren maximalen 2 monaten im Kaufvertrag festgehalten werden
Könnten Sie sich bemühen, erstens verständlich und zweitens sachlich korrekt zu schreiben - wenn Sie schon einen uralten Thread wieder hochholen müssen?
Erstens ist eine Kündigungsfrist nicht notwenig in einem Vertrag. Dann gelten eben die gesetzlichen Fristen.
Zweitens ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten problemlos mit den §§307 ff. BGB
vereinbar. Woher Sie Ihre 2 Monate haben, erschließt sich mir nicht.
@ Mareike
Kai nervt heute ziemlich, bei als den Beiträgen, die er wiederbelebt hat.
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