Hallo,
ich habe mich als gewerblicher Händler bei gsm-einkauf.de registriert.
Bei der Registrierung wird man auf die Bestätigung der AGB hingewiesen.
Nach der erfolgreichen Registrierung und einer Bestätigung per Email habe ich nach ein paar Tagen bemerkt, dass da anscheinend Kosten anfallen.
Diese wurden nur in den AGB und per Bestätigungsemail im Kleingedruckten genannt.
Mein Widerruf geschah nach dem Ablauf der Testdauer von 3 Tagen.
Meine Frage nun, ist es rechtmäßig, Kosten in Höhe von 580€ in den AGB nur für die Registrierung zu verlangen? Muss ich überhaupt auf die Forderung eingehen, wenn das im Kleingedruckten der Mail stand?
Was sollte ich am Besten tun?
Die Website bietet Gewerbetreibenden die Möglichkeit, auf eine Datenbank von Resellern von Elektronikgeräten zuzugreifen, die aber nur mäßig gefüllt ist und kaum gute Preise anbietet. Nur für diesen Service wird diese Jahresgebühr verlangt.
Danke schonmal für die Antworten.
Vertragsabschluss nur über AGB gekennzeichnet
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ohne die genaue Gestaltung zu sehen nur schwer zu beantworten.
Grundsätzlich dürfte eine in den AGB versteckte Zahlungspflicht unwirksam sein. Problem ist hier die Bestätigungsmail da diese bei Ihnen als Gewerbetreibendem als kaufmännisches Bestätigungsschreiben gelten könnte. Das heißt, es würde erst einmal gelten was in der Mail steht sofern Sie dem nicht widersprochen haben.
Ggfs. könnte es auch notwendig sein hier *eilenst* zu widersprechen oder eine Anfechtung zu erklären. Die Sache ist zeitkritisch. Hier wird Ihnen daher, fürchte ich, nur ein Anwalt weiterhelfen können.
Schau doch nach?!? Die info ist doch daZitatOhne die genaue Gestaltung zu sehen nur schwer zu beantworten. :
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Diese wurden nur in den AGB und per Bestätigungsemail im Kleingedruckten genannt.
Wenn Ihnen das reicht, um zu erkennen, ob die Formulierungen im "Kleingedruckten" sichtbar genug waren, damit man von einem Kaufmann verlangen kann sie auch durchzulesen, dann chapeau. Meine Glaskugel ist leider gerade defekt.
Zitat:Zitat:Diese wurden nur in den AGB und per Bestätigungsemail im Kleingedruckten genannt.
Wenn Ihnen das reicht, um zu erkennen, ob die Formulierungen im "Kleingedruckten" sichtbar genug waren, damit man von einem Kaufmann verlangen kann sie auch durchzulesen, dann chapeau. Meine Glaskugel ist leider gerade defekt.
Ich habe mich bei dieser Website angemeldet, um mir den Service mal anzuschauen. Die Bestätigungsmail hab ich überflogen, weil es sich für mich nur wie die Freischaltung für das Portal gelesen hat. Die versteckten Kosten habe ich erst später bemerkt.
Mir kommt es trotzdem so vor, als wäre das die Masche, gezielt Geld durch die versteckten Kosten zu verdienen.
Bin auch erst neu gewerblich tätig und habe nach zuverlässigen Resellern gesucht.
Unter vielen seriösen gibts halt leider auch schwarze Schafe
Natürlich ist das Masche. Diese Angebotsfakes hätte man auch in der Test-Phase erkennen können. Einen Verbraucher-Widerruf gibt es hier ohnehin nicht.ZitatMir kommt es trotzdem so vor, als wäre das die Masche, gezielt Geld durch die versteckten Kosten zu verdienen. :
Mit guten Nerven und viel Aufwand kommt man da vielleicht auch um die Zahlung drumherum. Nur das ein Anwalt nachher 850€ kostet?
1. Als gewerblicher Kunde genießt Du keinen Verbraucher-Welpenschutz.
2. Bevor man irgendwo klickt und seine Daten eingibt, sollte man schon mal lesen.
Zitat:
Durch die Übermittlung der Zugangsdaten, überträgt Ihnen die Fa. GSMEINKAUF
eingeschränkte Nutzungsrechte. Das eingeschränkte Nutzungsrecht gilt zunächst für
drei Tage und beginnt mit dem Datum/Uhrzeit der Freischaltung. Als Startdatum
dient die an Sie übermittelte Email im TXT Format mit Ihren persönlichen Zugangsdaten.
Innerhalb der 3 Tage nach Erhalt der Zugangsdaten haben Sie die Möglichkeit, die B2B
Handelsplattform www.gsm-einkauf.de zu testen. Möchten Sie nach
diesen 3 Tagen unsere Handelsplattform nicht mehr nutzen, dann teilen
Sie uns dies spätestens zum Ende derTestphase postalisch oder Fax mit. In diesem
Fall ist die Angelegenheit für Sie erledigt. Sollte kein Widerspruch erfolgen, wandelt sich die
3 tägige Testphase automatisch in einen Vollzugang um. Die Kosten hierfür
betragen 500 Euro netto pro Jahr bei einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr.
Zitat:
O Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich damit einverstanden
=> Ich stimme dem zu und beantrage den Zugang
Erst nach Anklicken von "Ich habe die AGB gelesen" geht es weiter. Und erst dann werden die Kundendaten abgefragt.
Heißt: Du musst zahlen!
Hier hilft auch kein Anwalt. Außer der TE möchte noch mehr Geld verbrennen.ZitatGgfs. könnte es auch notwendig sein hier *eilenst* zu widersprechen oder eine Anfechtung zu erklären. Die Sache ist zeitkritisch. Hier wird Ihnen daher, fürchte ich, nur ein Anwalt weiterhelfen können. :
ZitatWas sollte ich am Besten tun? :
Sich verinnerlichen, das die kaufmännischen Sorgfaltspflichten künftig ernster genommen werden
ZitatGrundsätzlich dürfte eine in den AGB versteckte Zahlungspflicht unwirksam sein. :
Sie wurde aber nicht versteckt, im gegenteil, die Überschirft "Nutzungsentgelt" ist sogar deutlich hervorgehoben. Man hat es einfach nur nicht gelesen. Und lesefaulheit wird selbst bei Verbrauchern nicht wirklich akzeptiert bei den Gerichten, bei Unternehmern liegen die Hürden noch um ein vielfaches niedriger.
ZitatMir kommt es trotzdem so vor, als wäre das die Masche, gezielt Geld durch die versteckten Kosten zu verdienen. :
Ja, es ist eine Masche.
Und wenn man denen deutlich schreibt, dann wird auch öfter mal "aus Kulanz" storniert. Aber eine Garantie gibt es da nicht.
ZitatGgfs. könnte es auch notwendig sein hier *eilenst* zu widersprechen oder eine Anfechtung zu erklären. Die Sache ist zeitkritisch. Hier wird Ihnen daher, fürchte ich, nur ein Anwalt weiterhelfen können. :
Für einen Widerspruch sehe ich kein Rechtsgrundlage.
Bliebe nur noch die Anfechtung - da will mir derzeit keine wirkliche Begründung für einfallen die gerichtsfest wäre.
Zitat1. Als gewerblicher Kunde genießt Du keinen Verbraucher-Welpenschutz. :
2. Bevor man irgendwo klickt und seine Daten eingibt, sollte man schon mal lesen.
Zitat:
Durch die Übermittlung der Zugangsdaten, überträgt Ihnen die Fa. GSMEINKAUF
eingeschränkte Nutzungsrechte. Das eingeschränkte Nutzungsrecht gilt zunächst für
drei Tage und beginnt mit dem Datum/Uhrzeit der Freischaltung. Als Startdatum
dient die an Sie übermittelte Email im TXT Format mit Ihren persönlichen Zugangsdaten.
Innerhalb der 3 Tage nach Erhalt der Zugangsdaten haben Sie die Möglichkeit, die B2B
Handelsplattform www.gsm-einkauf.de zu testen. Möchten Sie nach
diesen 3 Tagen unsere Handelsplattform nicht mehr nutzen, dann teilen
Sie uns dies spätestens zum Ende derTestphase postalisch oder Fax mit. In diesem
Fall ist die Angelegenheit für Sie erledigt. Sollte kein Widerspruch erfolgen, wandelt sich die
3 tägige Testphase automatisch in einen Vollzugang um. Die Kosten hierfür
betragen 500 Euro netto pro Jahr bei einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr.
Zitat:
O Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich damit einverstanden
=> Ich stimme dem zu und beantrage den Zugang
Erst nach Anklicken von "Ich habe die AGB gelesen" geht es weiter. Und erst dann werden die Kundendaten abgefragt.
Heißt: Du musst zahlen!
Danke für die Antwort,
aber wenn man auf "Zur Datenbank" drückt, erfährt man nichts über die Nutzungsrechte, so habe ich es gemacht.
ZitatDanke für die Antwort, :
aber wenn man auf "Zur Datenbank" drückt, erfährt man nichts über die Nutzungsrechte, so habe ich es gemacht.
Dort steht:
O Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich damit einverstanden
=> Ich stimme dem zu und beantrage den Zugang
AGB als Link unterlegt. Klickt man das Feld nicht an, wird sogar ein Warnfenster angezeigt, dass man ohne Abnicken der AGB nicht weiter kommt.
Und wenn Du die AGB dann nicht liest, ist es nicht das Problem der Plattform, sondern nur Dein eigenes.
Für einen Widerspruch sehe ich keinerlei Rechtsgrundlage.
Und Anfechtung? Weswegen? Wegen Leseschwäche oder Leseunlust des Käufers? Wohl nicht.
ZitatDort steht: :
O Ich habe die AGB gelesen und erkläre mich damit einverstanden
=> Ich stimme dem zu und beantrage den Zugang
Es fehlt aber der gesamte Hinweis auf die Kostenpflicht der bei "Konto erstellen" eben auf der Hauptseite angezeigt wird. Hauptleistungspflicht nur in AGB geht eher nicht.
Insgesamt ganz klar eine Masche, aber eine ziemlich unprofessionelle. Ob man da rauskommt wäre zugegebenermaßen ein Glücksspiel. Bei dem Jahrespreis könnte man es allerdings durchaus mal versuchen.
Unsinn. Wir sind hier im B2B. Und da reichen die AGB aus.ZitatEs fehlt aber der gesamte Hinweis auf die Kostenpflicht der bei "Konto erstellen" eben auf der Hauptseite angezeigt wird. Hauptleistungspflicht nur in AGB geht eher nicht. :
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