Zur gemeinschaftlichen Bausanierung haben zwei Parteien, A und B jeweils einen Kredit aufgenommen. Nun hat das aber noch nicht gereicht und solange wurde es zum abwarten/sparen/evtl. Krediterhöhung ersteinmal zur Seite gelegt.
Nun braucht A dringend Geld (für Auto) und fordert die Summe zurück, aber B hätte ja keinen Kredit aufgenommen damit A sich ein Auto kauft und fordert somit Entschädigung für die Zinsen des Kredites.
Wer ist da nun im Recht?
MfG
Vertragsbeendigung
31. Juli 2020
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Frage vom 31. Juli 2020 | 18:27
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsbeendigung
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#1
Antwort vom 31. Juli 2020 | 18:52
Von
Status: Unbeschreiblich (120295 Beiträge, 39867x hilfreich)
ZitatNun braucht A dringend Geld (für Auto) und fordert die Summe zurück :
Welche Summe? Wem hat er denn was wofür gezahlt?
Welche vertraglichen Vereinbarungen wurden im Detail getroffen?
#2
Antwort vom 31. Juli 2020 | 19:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Naja die Summe ist doch irrelevant, sagen wir jeder jeweils 6000€ und B hat es verwaltet. Nun will A sein Geld zurück und es für andere Sachen nutzen. Das eigentliche Vorhaben kommt also gar nicht mehr zu Stande. So hat B ja völlig umsonst einen Kredit aufgenommen und auch Zinsen für einen Kredit gezahlt den er ohne das ursprüngliche Vorhaben nicht gebraucht hätte.
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