Vertragsbeendigung

31. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nik-
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsbeendigung

Zur gemeinschaftlichen Bausanierung haben zwei Parteien, A und B jeweils einen Kredit aufgenommen. Nun hat das aber noch nicht gereicht und solange wurde es zum abwarten/sparen/evtl. Krediterhöhung ersteinmal zur Seite gelegt.
Nun braucht A dringend Geld (für Auto) und fordert die Summe zurück, aber B hätte ja keinen Kredit aufgenommen damit A sich ein Auto kauft und fordert somit Entschädigung für die Zinsen des Kredites.
Wer ist da nun im Recht?
MfG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Nik-):
Nun braucht A dringend Geld (für Auto) und fordert die Summe zurück

Welche Summe? Wem hat er denn was wofür gezahlt?

Welche vertraglichen Vereinbarungen wurden im Detail getroffen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nik-
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja die Summe ist doch irrelevant, sagen wir jeder jeweils 6000€ und B hat es verwaltet. Nun will A sein Geld zurück und es für andere Sachen nutzen. Das eigentliche Vorhaben kommt also gar nicht mehr zu Stande. So hat B ja völlig umsonst einen Kredit aufgenommen und auch Zinsen für einen Kredit gezahlt den er ohne das ursprüngliche Vorhaben nicht gebraucht hätte.

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