Hallo,
ich arbeite in einer Betreuungseinrichtung. Wir haben mit einem Klienten bzw. dessen gesetzlicher Betreuung im März 2024 einen Betreuungsvertrag rückwirkend zum 1.11.23 abgeschlossen. Allerdings wurde der Vertrag erst mit Datum vom 19.3.24 (gB) 20.4.24 (Einrichtung) unterzeichnet. Die Betreuung hat aber zum 1.11.23 begonnen.
Jetzt gibt es Probleme mit der Zahlung der Kosten für den Zeitraum 11/23-02/24, da der Sozialhilfeträger - aus korrekten Gründen - die Zahlung nicht übernimmt.
Ist denn der Vertrag, trotz der späten Unterschrift, trotzdem ab 1.11.23 gültig?
Vielen Dank für eine kurze Einschätzung.
Vertragsbeginn rückdatieren?
1. Oktober 2024
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Frage vom 1. Oktober 2024 | 14:34
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsbeginn rückdatieren?
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#1
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 19:19
Von
Status: Unbeschreiblich (34367 Beiträge, 5919x hilfreich)
Welche korrekten Gründe nennt der Träger denn? Damit sollte sich die Frage beantworten.ZitatJetzt gibt es Probleme mit der Zahlung der Kosten für den Zeitraum 11/23-02/24, da der Sozialhilfeträger - aus korrekten Gründen - die Zahlung nicht übernimmt. :
Der Betreuungsvertrag ist vermutlich gültig, aber Kosten werden nicht ab 1.11.23 getragen.
#2
Antwort vom 1. Oktober 2024 | 21:57
Von
Status: Senior-Partner (6625 Beiträge, 2335x hilfreich)
MIr scheint nicht das Abschlußdatum entscheident, sondern der im Vertrag vereinbarte Beginn.
Wie ist der Vertragsbeginn in dem Vertrag beschrieben ?
Wann wurden denn die Betreuungsleistungen beantragt ?
-- Editiert von User am 1. Oktober 2024 22:02
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#3
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 11:11
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatMIr scheint nicht das Abschlußdatum entscheident, sondern der im Vertrag vereinbarte Beginn. :
Wie ist der Vertragsbeginn in dem Vertrag beschrieben ?
Wann wurden denn die Betreuungsleistungen beantragt ?
Hallo,
im Vertrag steht Betreuungsbeginn 1.11.2023
Die Kostenübernahme beim Kostenträger wurde erst im März beantragt. Deshalb ist ja bei uns die Frage, ob wir (so steht es auch im Vertrag) - bei Nichtvorlage einer Kostenübernahme - die Kosten für 11/23-02/24 privat in Rechnung stellen können, obwohl der Vertrag erst im März unterzeichnet wurde.
#4
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 12:08
Von
Status: Unbeschreiblich (34367 Beiträge, 5919x hilfreich)
Ja. Das geht, wenn es auch so im Vertrag vereinbart wurde...ZitatDeshalb ist ja bei uns die Frage, ob wir (so steht es auch im Vertrag) - bei Nichtvorlage einer Kostenübernahme - die Kosten für 11/23-02/24 privat in Rechnung stellen können, obwohl der Vertrag erst im März unterzeichnet wurde. :
Das ist nun eine ziemlich andere Frage als die erste.
Vermutlich schon.ZitatIst denn der Vertrag, trotz der späten Unterschrift, trotzdem ab 1.11.23 gültig? :
#5
Antwort vom 2. Oktober 2024 | 16:48
Von
Status: Lehrling (1379 Beiträge, 153x hilfreich)
Zitatich arbeite in einer Betreuungseinrichtung. :
Um welche Art von Betreuung geht es?
ZitatWir haben mit einem Klienten bzw. dessen gesetzlicher Betreuung im März 2024 einen Betreuungsvertrag rückwirkend zum 1.11.23 abgeschlossen. Allerdings wurde der Vertrag erst mit Datum vom 19.3.24 (gB) 20.4.24 (Einrichtung) unterzeichnet. :
Anscheinend wird bei euch keine Bedarfsanzeige an den Kostenträger geschickt, bevor ihr mit der Betreuung beginnt?
ZitatDie Kostenübernahme beim Kostenträger wurde erst im März beantragt. :
Seltsames Geschäftsgebaren.
ZitatDeshalb ist ja bei uns die Frage, ob wir (so steht es auch im Vertrag) - bei Nichtvorlage einer Kostenübernahme - die Kosten für 11/23-02/24 privat in Rechnung stellen können, obwohl der Vertrag erst im März unterzeichnet wurde. :
In Rechnung stellen kann man vieles...ob man das Geld dann auch bekommt, steht wieder auf einem anderen Blatt.
Bei unseren Klienten (ich arbeite in einer Einrichtung für Ambulant Betreutes Wohnen) ist jedenfalls in der Regel nix zu holen.
#6
Antwort vom 3. Oktober 2024 | 01:20
Von
Status: Unbeschreiblich (124659 Beiträge, 40387x hilfreich)
ZitatIn Rechnung stellen kann man vieles...ob man das Geld dann auch bekommt, steht wieder auf einem anderen Blatt. :
Richtig.
Denn zum einen müsste erst mal Geld vorhanden sein.
Zum anderen müsste der Betreffende auch zur Zahlung verpflichtet sein. Und aktuell sehe ich noch keine Zahlungspflicht des Klienten.
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