Vertragsbeginn und Vertraugslaufzeit bei Vodafone

10. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
cawero2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)
Vertragsbeginn und Vertraugslaufzeit bei Vodafone

Angenommen man schickt bei Vodafone ein Vertragsformular ab, in dem man unterschreibt, dass man einen Dsl/Festnetz Vertrag XY haben möchte. Dieser Brief geht am 03.01.10 bei Vodafone ein. Am 07.01.10 bestätigt Vodafone den Abschluss. Erst am 02.02.10 wird der Anschluss eingerichtet, ab da sind also auch erst die Leistungen nutzbar gewesen und ab da wurden Rechnungen erstellt und bezahlt. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate.
Nun die Frage: Wann (exaktes Datum) endet der Vertrag?
PS: Die AGB von Vodafone enthalten keine Regelungen zum Vertragsbeginn.

Danke schonmal.

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25 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


Vertragsende ist damit am 02.01.2012 um 23:59:59 Uhr. Die Kündigung muss dem Anbieter somit bis zum 02.10.2011 zugegangen sein. Es handelt sich um einen verbreiteten Irrglauben, dass DSL-/Festnetz-Verträge erst mit der Anschluss-Freischaltung beginnen.

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Herzliche Grüße,
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[color=green]Hinweis: sollte Form oder Inhalt dieses Beitrags den Eindruck einer Rechtsberatung erwecken, so bitte ich ausdrücklich um Verzeihung! Wenn Sie in der Sache ganz sicher gehen möchten, klicken Sie bitte hier, um gegen ein kleines Entgelt in den Genuß einer echten Rechtsberatung zu kommen. [/color]

-- Editiert TachelesNow am 10.11.2011 13:56

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#2
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


hiermit entschuldige ich mich vielmals - ich bin beim Lesen der Frage in der Zeile verrutscht!

Der Vertrag endet vielmehr mit dem 06.01.2012 um 23:59:59 Uhr, während eine wirksame Kündigung dem Anbieter spätestens bis einschließlich 06.10.2011 hätte zugegangen sein müssen.

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-- Editiert TachelesNow am 10.11.2011 14:16

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#3
 Von 
cawero2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok danke! Das hilft mir schonmal weiter.
Vodafone ist allerdings der Meinung, dass der Vertrag am 04.01.2012 endet.

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Bisher habe ich bei allen VF-Verträgen ein Bestätigungsschreiben gesehen, aus dem der Vertragsbeginn zweifelsfrei hervorgeht. Plausibel sind 3. - 6.1.2010.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


die Willenserklärung des Anbieters (Annahme des Antrags) ist mit dem Zeitpunkt wirksam geworden, zu dem Ihnen diese zuging (vgl. § 130 Abs. 1 BGB ). Nun könnten Sie natürlich mit Ihrem Antrag Vertragsbedingungen zugestimmt haben, die einen genaueren Zeitpunkt des Vertragsbeginns regeln bzw. könnte in dem Ihnen am 07.01.2010 zugegangenen Bestätigungsschreiben ein abweichender Vertragsbeginn angegeben worden sein. Dies entzieht sich leider bislang meiner Kenntnis.

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-- Editiert TachelesNow am 11.11.2011 01:53

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

quote:
während eine wirksame Kündigung dem Anbieter spätestens bis einschließlich 06.10.2011 hätte zugegangen sein müssen.


Woher wissen Sie denn das, wenn Sie die Vertragsbedingungen ausweislich Ihres letzten Postings nicht kennen?

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cawero2
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 3x hilfreich)

Weder in den AGB noch im Bestätigungsschreiben steht etwas zum Vertragsbeginn.


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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Der Vertragsbeginn erfolgt mit der übereinstimmenden Willenserklärung des Kunden und dessen Annahme durch VF.
Sollte sich aus der Vertragsformular ergeben. Wie erwähnt - es kommt viel Papier von VF und ein Blatt davon war bislang immer eine Bestätigung zur Annahme mit Datum. Im Gegensatz zu anderen Anbietern beginnt das Vertragsverhältnis sofort, d.h. nicht erst mit der Schaltung der Leitung. Dann beginnt erst die Zahlungspflicht.
Ich sehe momentan auch kein Problem. Der Kündigungstermin für 2012 ist definitiv vorbei.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#9
 Von 
tomjones99
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 78x hilfreich)

Ich geh hier leider so nicht mit, zu mal auf anderen Rechtsseiten was anderes steht ;)
Ok, mag sein, dass es speziell für Vodafone ist.

Folgender Gedanke.

Zwischen Unterschrift bzw. Bestätigung beider Seiten soll es beginnen? (Ab Unterschrift schon z. B. beim Surf sofort Tarif)

Nun, der Zeitraum zwischen diesem Termin und dem Anschalttermin ab dem man das alles nutzt ist somit Leistungsausfall und der Anbieter ist rein rechtlich im Verzug.
Weiterhin fehlt einem für diesen Zeitraum die DSL Nutzungszeit. Es heißt 24 Monate und nicht 23,25 Monate.
Denn zu Vertragsende, was ja Tag der bestätigten Willenserklärung + 2 Jahre ist, fehlen wohl noch die Tage welche sich bis zum Anschalttermin anhäuften.
Denn in einer Kündigung steht auch dieser Termin. Oder hat jemand erlebt,dass DSL dann bspw. 3 Wochen länger läuft?

Richtig, wenn man zahlt, dann erst ab Anschalttermin. Da oft mit Freimonaten geworben wird, müssten diese auch erst ab Anschalttermin gelten.
Ansonsten zahlt man für x Monate und am Ende fehlen diese Tage/Wochen. Betrug!

Gibt es denn Vergleichurteile???
Ich würde mich hier auf einen Rechtsstreit einlassen.



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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Weiterhin fehlt einem für diesen Zeitraum die DSL Nutzungszeit.
Völlig uninteressant und nicht im BGB verlangt. Die Vertragslaufzeit läuft maximale 24 Monate. Der Vertrag beginnt mit Annahme. Die Leistungszeit ist üblicherweise 22 Monate und nur diese Zeit wird bezahlt. Wo ist das rechtliche Problem?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 15.03.2012 21:42

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#11
 Von 
tomjones99
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 78x hilfreich)

22 Monate zahlt man? Ich glaube wohl nicht.


ok, meins genauer:

Unterschrift 16.05. für ein Paket (ist vielleicht auch wichtig - obwohl es nur noch Pakete gibt)
am gleichen Tag per Fax Freischaltung des surf sofort sticks bzw. der mobilinternet-simkarte und diese war sofort nutzbar (gratis).

vermutlich am 19.5. anschaltung des Festnetzes
zumindest nimmt diesen Termin VF als Vertragsbeginn.

4.6. Anschaltung DSL
5.6. postalischer Zugang der Zugangsdaten !?
9.6. Einrichtung der Zugangsdaten

Bei VF ist vermerkt, dass ich seit 9.6. DSL nutze (hab ich sogar schriftlich)

Laut der Seite 'Mein Vodafone' welche zum Vodafone Portal gehört, steht die Information:

VF Sprache Vertragsende: 19.05.
VF Internet Ende: 4.6.

Und genau das hab ich auch als verbindlich gesehen.
Es steht aktuell immer noch so da.
Bei einem Paket sowieso seltsam.

In den AGB ist zum Vertragsbeginn nichts zu finden!
Ein exaktes Schreiben mit Beginn/Ende hab ich nie erhalten.
Seltsam, dass andere Anbieter das anders handhaben (Anschalttermin). Somit ist hier gar nichts geregelt und eine Grauzone, oder?

Den Telefondienst kann man 'in die Tonne' kloppen.
Die meinten, es gilt ab Tag der Unterschrift.
Nun, da unterscheidet sich schon mal der 16. und 19.

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-- Editiert tomjones99 am 15.03.2012 22:21

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Was hat dein spezieller Fall mit dem Fall des TE zu tun??? Für die Diskussion eigener Fälle bitte eigenes Thema erstellen.

Im Ausgangsthema geht es um echtes DSL , d.h. die Anschaltung dauert 3-8 Wochen(bei mir 2 Monate,als 24-2=22 Monate bezahlt) und dann erhält man ein Bestätigungsschreiben mit Vertragsbeginn und voraussichtlicher Anschaltung x Wochen später.

Dein Surf-Sofort ist ein Mobilfunkpaket mit sofortiger Freischaltung(=Vertragsschluß) und welches Problem du überhaupt mit der Laufzeit hast, solltest du dann in deinen Surf-Sofort-thread reinschreiben.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"


-- Editiert Mr.Cool am 15.03.2012 23:19

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#13
 Von 
tomjones99
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 78x hilfreich)

eben, du schreibst es doch selber:
ein Schreiben mit Vertragsbeginn x Wochen später mit den Anschaltdaten.
ist also was anderes als der Termin wenn Vodafone meinem Wunsch zustimmt.

Und bitte genauer lesen. Wo steht was von einem Mobilfunkpaket??
Telefon + Festnetz...als Überbrückung gabs den Stick für FunkInternet (HSDPA) dazu,welcher nun mal eine Simkarte benötigt.

Zitat mit fiktiven Datumsangaben:
Du kannst dich hier berufen auf den § 158 BGB der folgenden Passus insbesondere zum Vertragsbeginn enthält:



§ 158

Aufschiebende und auflösende Bedingung.



"(1) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Eintritt der Bedingung ein."





Die aufschiebende Bindung in deinem Fall war der Termin der Schaltung, eben der 12.02.2010.

Hätte Vodafone schon am 01.02.2010 schalten KÖNNEN, so wäre dies der Vertragsbeginn.

Das bedeutet in deinem Fall, Vertragsbeginn war, ist und bleibt der Anschalttermin, also der 12.02.2010.



Vodafone versucht mit allerhand juristisch nicht haltbaren Mauscheleien hier die Kunden zu verunsichern, Vertragsbeginn ist der Schalttag. Ab diesen Tag beginnt der Vertrag, alles andere ist Augenwischerei, siehe oben § 158 BGB , an den sich auch Vodafone zu halten hat.

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Der Stick arbeitet doch per UMTS/HSDPA = Mobilfunk.
Annahme des Vertrages durch Freischaltung= 16.5.2011, gleichzeitig Leistungsbeginn für das Bundle Surf-Sofort+DSL.
Also Vertragsende 15.5.2013.

Und wer den Schalttag als Vertragsbeginn will, der ist doch im Nachteil. Ich war froh nach 22 Monate bezahlten Leistungszeitraum (+2 Monate Wartezeit) wechseln zu können. Welcher Verbraucher ist denn so dumm und will sich unnötig binden?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 16.03.2012 00:46

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
tomjones99
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 78x hilfreich)

Zitat
Und wer den Schalttag als Vertragsbeginn will, der ist doch im Nachteil. Ich war froh nach 22 Monate bezahlten Leistungszeitraum (+2 Monate Wartezeit) wechseln zu können. Welcher Verbraucher ist denn so dumm und will sich unnötig binden?

noch inobjektiver geht es ja gar nicht mehr.

Mal dran gedacht, dass Leute 24 Monate abschließen weil sie auch 24 Monate haben wollen?
Mal dran gedacht, dass die Mehrheit eben nicht ständig wechselt, sich somit freiwillig bindet?

Zitat
Der Stick arbeitet doch per UMTS/HSDPA = Mobilfunk.
Annahme des Vertrages durch Freischaltung= 16.5.2011, gleichzeitig Leistungsbeginn für das Bundle Surf-Sofort+DSL.
Also Vertragsende 15.5.2013.


Falsch. Im Text steht ersichtlich 19.5.
Und es ist kein Vertrag sondern eine zusätzliche Option, ohne Laufzeit. NIcht Inhalt des Vertrages, ist auch nicht unter 'mein Vodafone' gelistet.
Es wird gratis angeboten um Kunden zu locken, damit diese gleich ins Netz können. Gratis sind der Stick und 3-4 Monate. Danach kann man wie beim Prepaid Optionen buchen, welche über die VF Rechnung abgerechnet werden. Z. B. 24h Funk oder eine Woche oder ein Monat.
Die Geschwindigkeit ist nicht garantiert und auch nicht ob das Netz überhaupt vorhanden ist.

Aber für dich mal rein inhaltlich:
Der Vertrag handelt von DSL. Und nicht von Funk-sonstwas.
Also hier bitte nicht Apfel mit Birnen vergleichen.

Weiterhin warte ich immer noch auf Paragraphen.
Gibt es nicht. Also ist da gar nichts geregelt.
Erst Recht nicht wenn es in den AGB nicht steht.

Ich lass das hier. Dachte hier sind paar Versiertere unterwegs und keine inobjektiven Laien.
Da bin ich im Kunden-helfen-Kunden Bereich von VF besser aufgehoben.

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-- Editiert tomjones99 am 16.03.2012 12:15

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Wie bist du denn drauf. Wer sich in einem Laienforum tummelt, sollte die Meinung(!!!) Anderer akzeptieren oder das Forum wechseln. Die Qualität der Antworten hängt aber auch von der Qualität der angegebenen Daten ab!

Du hast, trotz mehrfachem Hinweis immer noch nicht kapiert, das die gesetzlich vorgesehene Maximallaufzeit 24 Monate für die erste Vertragsphase ist. Wenn als Vorleistung zu DSL als Bestandteil eines Vertrages der Stick geliefert wird und dieser ist ab 16. oder 19.5 aktiv, dann darf Vadofone nicht länger als 24 Monate und dann gefolgt mit max. 12 Monaten Verlängerung den Vertrag bedienen! Es zwingt niemand nach 2 oder 3 oder 8 Jahren zu kündigen.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#17
 Von 
tomjones99
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 78x hilfreich)

Mr Cool hat doch hier ne super Antwort gegegen.
Vodafone führt Arcor weiter, oder?

http://www.123recht.net/Wann-beginnt-die-Mindestvertragslaufzeit-__f148877.html

Für den Tipp: DANKE!
*********************

@seufz

ach herrje.dass es ein Laienforum ist habe ich ja erst NACH den Äußerungen festgestellt.und bis dahin kann ich die Äußerungen bemängeln so wie ich möchte.
besonders wenn was anderes interpretiert wird als da steht...und das hat wohl weniger mit fachlichem Laie oder nicht zu tun.

wie ich drauf bin? steht doch da. wenn man mir nen Funkvertrag andichten will ^^
und der hat am 16. angefangen
folglich kann es nach diesem nicht 19. sein.
also auch widersprüchlich von dir.

wenn der Vertrag DSL beinhaltet dann gilt da vorab kein Gratisfunk.
Warum steht dann unter 'mein VF' ein anderes Datum wenn dieses Funk-Internet gelten solle???

was soll ich denn nicht verstanden haben?
Warum handhaben es andere Anbieter mit der 'max. Vertragsphase' denn anders? Und zwar ab Schaltung.
Wo steht denn die Regelung?
Und sie verstoßen gegen Gesetze wenn es so ist, richtig?
Also hast du es doch nicht verstanden, denn es geht hier darum, wann diese Vertragsphase beginnt und nicht wie lange sie dauert laut Gesetz.
*kopfschüttel*

Edit:
hehe, und was soll der Spruch mit meinen wenigen Infos?
Es steht doch alles da, chronologisch.
Augen auf!



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-- Editiert tomjones99 am 16.03.2012 12:58

-- Editiert tomjones99 am 16.03.2012 13:03

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
tomjones99
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 78x hilfreich)

hmm Edit geht nicht mehr.

Kleiner Tipp.
Wenn ich jetzt nen Vertrag (1.4.) abschließe mit Lieferbeginn
1.1.2013

dan vergehen schon mal 9 Monate ohne dass was passiert ist oder wie?

Z.B. Energieliefervertrag. Genau das gleiche!
Es werden genau die Monate geliefert obwohl man schon vorher unterschrieben hat. Kündigungsfrist ist abhängig vom Lieferbeginn.

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#19
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
wenn der Vertrag DSL beinhaltet dann gilt da vorab kein Gratisfunk.

Falsch, da es eine dazugehörige Option des DSL-Vertrages ist!
Schau doch in die Beschreibung bei Vodafone. du bekommst die Option nur kostenlos bis zur DSL-Schaltung und gehört somit zum DSL-Vertrag. Wenn VF also den Vertragsbeginn im Mai sieht, dann ist das nicht zu beanstanden.

Die Abweichung zwischen 16. und 19. ist nicht nachvollziehbar, da du auch nicht angibst ob ein Shopvertrag mit Gerätemitnahme oder Fernvertrag mit Zusendung. Ist doch auch egal.

Vielleicht kapierst du folgendes Beispiel, was mir passiert ist:
Vertragsbeginn Mogelcom 15.3.2009 - der Provider ändert die Laufzeit auf volle Monate und will bis 31.3.2011 Geld = Beschiss

Hätte er nur bis 28.2. Geld haben wollen, wäre alles ok.

Wenn du einen Vertrag vorab bereits erst zum 1.1.2013 beginnen möchtest, dann beginnt dann auch erst Vertrag und Leistung, da dies in deiner Willenserklärung enthalten ist.

Aber warum regst du dich über die Vertragslaufzeit so künstlich auf? :augenroll: So lange du nicht benachteiligt bist, ist es doch piepegal wie die Laufzeit beschrieben ist. Die Vertragsgestaltung kann je nach Provider auch anders gehandhabt werden, da es eine Vertragfreiheit gibt bis zu einer gewissen Grenze.



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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Vermutlich hat Tom Jones ein Kündigungsproblem. Schreibt er allerdings nirgends und daher ist sein Beitrag in einem Fremdthreat etwas sinnfrei. Er hat sich ja noch nicht mal die Forenregeln durchgelesen und dachte wohl er bekommt hier kostenfreie Anwaltsberatung :crazy:

Seltsam ist nur, das hilfreiche Schriftstücke fast immer nur in Problemfällen fehlen oder dies behauptet wird. Gerade bei Vodafone habe ich mich stets über gute Vertragsdokumentation auf Papier gefreut, da ich damit gerichtsfeste Unterlagen hatte und die chaotische Online-Vertragsdatenverwaltung widerlegen konnte. Dann muss man nur genug Verstand haben die Daten zu beachten und rechtzeitig -lieber 20 Monate zu früh als 2 Tage zu spät- zu kündigen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
tomjones99
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 78x hilfreich)

Oh man...es steht doch alles im Text.

@seufz
falsch. das Funk Internet war NICHT bis zur DSL Schaltung gratis, sondern 3 oder 4 Monate. Wo steht was anderes???

Es gehört zum Vertrag, richtig, genauso wie ein gratis Router. Ich kann beides außerhalb des Vertrages nutzen, muss es aber nicht.

und für dich mal rein logisch:
Wenn ich mir 24 Monate ein Auto ausleihen gehe und man mir bis zur Werkslieferung nen Mofa stellt, dann ist das SERVICE! Und kein Vertragsbestandteil zum Autoleih.
Beides sind Fahrzeuge, aber unterscheiden sich. Genauso wie Funk und DSL.

Daher habe ich auch geschrieben, dass ich es schriftlich habe, dass ich erst seit 9.6. DSL beziehe.
Wenn es denn das gleiche wäre, würde das da so nicht stehen. stand wie gesagt, im Text ;)

16. und 19. ...es war ein Shopvertrag am 16.

Ah ja, warum ist es plötzlich was anderes wenn ich zum 1.1. erst Leistungsbeginn will?
In meinem DSL Vertrag wurde auch ein Termin für DSL ausgemacht oder es wird ein ungefährer Termin ausgemacht.
Wenn beim Anschalttermin Probleme festgestellt werden und diese erst nach 2 Monaten behoben werden und ich solange schlechtes Funknetz habe...was dann?

Eben, Vertragsfreiheit. Du sagst es.
Also kann ich doch rechtmäßig den DSL Lieferbeginn als Vertragsbeginn sehen.
Klar bin ich benachteiligt. Mir fehlen 3 Wochen DSL für dich ich bezahlt habe.

und was soll mir Mogelcom sagen? du hast nur Vertragsbeginn geschrieben. Da ist kein Lieferbeginn ersichtlich.

@mr cool
hmm, wenn man schon so schlau sein will, könnte man eigentlich anhand meiner Chronologie hier oben auf Seite 2 erkennen, dass da aktuell die Fristen rum sind.
Ja, ich habe das Kündigungsproblem.
(Kündigung ist am 1.6. bei VF eingegangen...genommen wird 19.5.2013

keine Rechtberatung, sondern Infos von Leuten die sich wirklich auskennen.

So, und wieder absolut inobjektiv.
NUR weil DU alle Unterlagen bekommen hast, heißt das nicht, dass es bei anderen so ist.
Ich habe übrigens alle Schreiben und Unterlagen in der VF Box.
AUßER den Brief mit dem Anschalttermin inkl. Erstinstallationscode - musste anrufen und habe den Termin und Code am Telefon erfahren. Den Brief habe ich nie erhalten.

Muss hier meine Chronologie revidieren. Anschaltung war am 9.6. ...was am 4.6. war keine Ahnung. Der Termin steht zumindest bei 'Mein VF'... ist schon lange her...vermute mal da war der Techniker umsonst da.

Wenn die 19.5. drin stehen haben bei 'mein VF' und auf meinen Unterlagen 16.5. steht, dann ist da doch 0,0 geregelt.

Weiherhin steht dort oben, dass unter dem für mich verbindlichen und persönlich eingerichtetem 'Mein VF' der 4.6. als fristgebendes Datum für Internet steht. Im Nachhinein habe ich erst das andere Datum für 'Sprache' gesehen.

20 Monate zu früh? Ok, ich erzähl dir mal was,was ich aber nicht wirklich glaube.Ist von einem VF-ServiceCenter MA...und der meinte, die Qualität der Leitung lässt erheblich nach, bei Kunden die gekündigt haben!

Ich werde jedenfalls ein ausfürliches Einschreiben vorbereiten. Hab ja nichts zu verlieren :(

ps.mein Wortwahl und Grammatik bitte nicht so ernst lesen wie sie sich liest!Danke ;)

pps. hoffe das ist jetzt zum Thema...und passt noch zu den Forenregeln?

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Vielleicht hilft ein Verweis auf den Fall hier

Die mögliche Intransparenz von VF verurteile ich ausdrücklich. Aber aufmerksam Unterlagen lesen und aufbewahren hilft meist. Wichtig auch das hier:

IT-Fachanwalt Hagen Hild aus Augsburg verweist darauf, dass die Fragestellung, wann ein DSL-Vertrag eigentlich beginnt, gar nicht so einfach beantwortet werden kann. Je nach Ausgestaltung der AGB des Anbieters und der konkreten Vertragsdetails könne dies bei Vertragsunterschrift, bei Erhalt der Auftragsbestätigung oder bei der tatsächlichen Schaltung des DSL-Anschlusses der Fall sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
tomjones99
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 78x hilfreich)

soooo,
letzter Beitrag sagt es doch: ungeregelt
Es gibt keine Regelung, also haben Vermerke des Betreibers, wann der Vertrag beginnt, wenig bestand - sofern es vor Schaltung datiert ist.
Nur das ist laut BGB geregelt.

Zum Surf Sofort Stick; Sim ab 1. Tag.
Hat nichts mit dem DSL Vertrag zu tun - hat mit VF bestätigt.
Ist nur ein Bonus zum Kunden locken.

Aber was ich schreiben wollte.
Beschwerde im VF-Foum und ein Supporter, welcher bemerkenswert versierter als der Telefonservice war, hat sich darum gekümmert.
Sie hat problemlos die Kündigung zu meinen Wünschen fristgemäß eingerichtet.
Für den 19.5.(notierter Vertragsbeginn laut Unterlagen usw.) war es ja zu spät - für den 5. oder 9.6. aber nicht.
Und das wurde genommen (Schalttermin).

Zur Kündigungsbestätigung habe ich von ihr ein individuelles Neuangebot bekommen, welches sich nur unwesentlich von meinem Wunschtarif unterscheidet hat, den ich mir bei Alice holen wollte..somit auch weitaus besser als das, was mir für eine Vertragsänderung angeboten wurde.



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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
- sofern es vor Schaltung datiert ist.

Was ich sehr nachteilig finde, denn so komme ich bei solchen Anbietern bereits nach 18-22 Monaten Zahlung wieder raus um bessere Angebote zu nutzen.
Es hat alles Vor- und Nachteile. Probleme der Art hat auch niemand, der die Vertragsunterlagen sorgfältig pflegt und auch Hardcopies der Online-Verwaltung speichert.
Weist man VF das eigene Chaos nach, dann werden die auch sehr großzügig :grins:

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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
tomjones99
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 78x hilfreich)

klar, nachvollziehbar.
setzt aber voraus, dass in der Vertragslaufzeit bzw. zu deren Ende hin gravierend bessere Verträge am Markt sind ;)
Ist ne 'Glaskugelangelegenheit'.

Und ganz wichtig wie in meinem Fall:

Was interessieren mich 1-4 Monate, wenn ich nach deiner Regelung 12 Monate länger hätte bleiben müssen?

Dann lieber bissel mehr dort bleiben und mehr Zeit zum Termin 'vergessen' haben...
(vergessen ist in meinem Fall ja nicht ganz richtig - aber richtig ist: lieber lange vorher kündigen)

So, dann bis zum nächsten Fall ;)

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