Hallo!
Ich habe bei der GGEW im zum 1. August 2003 per Internet einen Vertrag zur Stromversorgung abgeschlossen. Mitte August erhielt ich per Post eine Eingangsbestätigung. Seitdem ist keine monatliche Abschlagszahlung erfolgt.
Heute, nach fast 11 Monaten, traf per Post die Vertragsbestätigung ein.
Vertragslaufzeit ist 12 Monate, Kündigunsfrist sind 3 Monate vor Vertragsende, sonst verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Nun will ich aufgrund des nicht vorhandenen Service den Vertrag kündigen, habe jedoch die Kündigungsfrist verpasst.
Ergibt sich aufgrund der späten Vertragsbestätigung ein Sonderkündigungsrecht?
Vertragsbestätigung nach 10 Monaten, Sonderkündigungsrecht?
23. Juni 2004
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Frage vom 23. Juni 2004 | 15:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsbestätigung nach 10 Monaten, Sonderkündigungsrecht?
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#1
Antwort vom 24. Juni 2004 | 18:53
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Kaum.
Immerhin haben Sie ja Leistungen erhalten, es kann also kein Zweifel darüber bestanden haben, daß ein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist.
#2
Antwort vom 9. Juli 2004 | 15:08
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 637x hilfreich)
Natürlich kannst du kündigen, die 3-Monats-Klausel ist in diesem Fall ungültig, da du zu spät davon erfahren hast.
Man könnte dem Vertragspartner bösartigerweise unterstellen, dass er um die Kündigung unmöglich zu machen, den Vertrag erst so spät geschickt hat.
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