Vertragsklausel bei Hausverkauf (Kosten/Strafe)

14. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
fb328840-61
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsklausel bei Hausverkauf (Kosten/Strafe)

Hallo, ich weiß nicht ob ich in diesem Bereich mit meinem Anliegen richtig bin, falls nicht, bitte das ganze in den richtigen Bereich verschieben.

Wenn man als Erbgemeinschaft ein Haus verkauft bei dem noch eine Baugenemigung fehlt und das Bauamt nun 6 Jahre benötigt um sich darum zu kümmern und dann natürlich eine Strafe für das Bauen ohne Baugenehmigung haben will muss diese dann der neue Besitzer bezahlen oder die Erbengemeinschaft? Leider konnten wir bisher keine eindeutige Meinung in erfahrung bringen, der eine meint es sei verjährt, der andere man währe 10 Jahre haftbar.

Ich hätte in meinem Fall mal gerne eine dritte Meinung, mein Bruder war schon bei einem Anwalt und mein Onkel auch, nur leider sind sich die beiden Anwälte (der gleichen Seite natürlich) nicht einig.

PS: hier ein Satz aus dem Kaufvertrag den ich für Wichtig sehe:
VI.
Sach- und Rechtsmängelhaftung
4. Der Verkäufer garantiert, dass sich das Objekt insgesamt in einem baurechtlich genehmigten Zustand befindet.



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

Sachmängelhaftungsansprüche verjähren nach 2 Jahren.

quote:<hr size=1 noshade>man währe 10 Jahre haftbar <hr size=1 noshade>


Das stellt offenbar auf das (kenntnisunabhängige) absolute Verjährungsende aus §199 II BGB ab - denn bei Schadensersatzansprüchen kommt es auch auf Kenntnis an. Ab Kenntnis laufen aber die normalen Verjährungsfristen.

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

In einem Kaufvertrag stehen oft auch Klauseln wie ".. frei von Lasten" - also zahlt der vorherige Eigentümer(Verursacher) bzw. Erben als Nachfolger. Ist ja auch nur fair.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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