Hallo,
ich bin gerade etwas verunsichert...
wenn ein Vertrag zum 01.02.12 geschlossen wurde, Laufzeit 12Monate und nachfolgende Bedingungen zur Kündigung enthält.
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Der Vertrag kann von jeder der Parteien mit einer Frist von 2 Monaten zum Quartalsende gekündigt
werden.
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Und ich diesen Vertrag mit Kündigungseingang 01.11.2012 kündige, ist Vertragsende?
Für Hilfe hierzu Danke ich schon einmal, da mich das mit dem Quartal gerade verunsichert, Quartal ist ja fester Bestandteil vom Jahr.
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"THX"
-- Editiert please_help am 30.10.2012 10:14
Vertragskündigung - wann ist Vertragsende?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
hm... der Vertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten
also bis zum 01.02.13
und kann dann erst zum 31.03.2012 gekündigt werden, das heist ich müsste bis dahin zahlen?
oder wie es weiter heißt bei vorzeitiger Kündigung durch den Auftraggeber, wird für die vorzeitige Beendigung des Vertrages eine Entschädigung an den Auftragnehmer, in Höhe von 30% der Gesamtsumme fällig.
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also nur noch mal zum Verständnis zum Quartalsende mit 2 Monaten Frist heist z.b. vom jetzigen Zeitpunkt?
wollte ich zum 31.12.12 kündigen oder zum Ablauf des Vertrages hätte meine Kündigung zum 30.09.12 erfolgen müssen
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"THX"
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Ich würde nochmal genau nachlesen.
quote:- dann ist der auch eigentlich nach 12 Monaten kündbar. Der Schlüssel liegt vermutlich in der Verlängerungsklausel und dazu passenden Kündigungsterminen. Wetten?
ein Vertrag zum 01.02.12 geschlossen wurde, Laufzeit 12Monate
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
Hallo,
ich bin seit 1.3.2012 Kunde bei Flexstrom mit 12 monatiger Laufzeit, die sich wenn nicht 8 Wochen vorher gekündigt wird, um jeweils ein Jahr verlängert (Ich habe nicht gekündigt).
Nun hat mir Flexstrom in einer "Vetragsverlängerung" Mitteilung zum 04.12.2012 eine saftige Preiserhöhung zum 1.3.2013 mitgeteilt und mir in einer Fussnote ein 14-tägiges Kündigungsrecht aufgrund der geänderten Konditionen eingeräumt. Bleibe die Kündigung aus, werde dies als Zustimmung zu den neuen Konditionen gewertet.
Diese 14-tägige Frist habe ich versäumt, möchte nun aber trotzdem so schnell wie möglich raus. Deshalb meine Frage: ist die Befristung des ausserordentlichen Kündigungsrechts auf 14 Tage wirksam?
Ich würde nun gerne auf einer wirksamen ausserordentlichen Kündigung zum 28.2.2013 aufgrund der Preiserhöhung beharren, Flexstrom behauptet, die frühest mögliche Kündigung sei nach versteichen der 14-tägigen Frist nun der 28.2.2014.
Wie sollte ich mich verhalten?
Herzlichen Dank!
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Warum postest du mehrfach und dann noch in fremden Themen? Nicht sehr höflich!
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