Vertragskündigung als Bevollmächtigter

17. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Trulla01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragskündigung als Bevollmächtigter

Hallo.
Ich habe eine Vorsorgevollmacht meiner Mutter.
In der VM ist unter anderem die VERMÖGENSSORGE geregelt.(Ich darf das Vermögen verwalten und dazu alle Rechtsgeschäfte im In- und Ausland tätigen, Erkärungen abgeben..)
Nun ist meine Mutter (fortgeschrittene Alzheimer) seit dieser Woche im Heim.

Ich wollte nun u.a. ihr Zeitungsabo kündigen und bin dabei auf folgendes gestossen:

- Die Vollmachtsurkunde muss dem Kündigungsempfänger im Original vorgelegt werden.
Eine Fotokopie ist nicht ausreichend.

- Der schriftlichen Kündigung muss eine Originalvollmacht beigefügt werden.
Eine Fotokopie ist nicht ausreichend.


Das erste ist klar. Wenn ich jemandem die Kündigung persönlich übergebe, zeige ich gerne die Originalvollmacht.


Aber ich sende doch bestimmt nicht das einzige Original mit der 1. Kündigung und stehe danach mit leeren Händen da.

Deshalb folgende Fragen:

1. Hab ich vielleicht nur irgendwas falsch verstanden/ übersehen ?

2. Kann die Kündigung für unwirksam erklärt werden, wenn ich NUR eine Kopie statt dem Original beifüge ?

3. Wenn ich eine Kopie beifüge und schreibe: "Die Vollmacht kann auf Wunsch im Original vorgelegt werden" muss ich dann evtl. 600 km durch ganz Deutschland kutschen ?

4. Wird die Kündigung unter
Umständen eher akzeptiert, wenn ich auf die fortgeschrittene Demenz und Heimunterbringung hinweise ?
Damit sage ich ja quasi, dass meine Mutter geschäftsunfähig ist und der jeweilige Kündigungsempfänger mit mir Vorlieb nehmen muss.
(Sie wurde offiziell nicht für geschäftsunfähig erklärt)



-- Editiert von Jääb am 17.03.2019 22:49

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wenn die Umstände passen wird vermutlich nichts passieren. Einfach den eigenen Textvorschlag verwenden und notfalls eine beglaubigte Kopie nachliefern.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Jääb):
bin dabei auf folgendes gestossen:

Das steht so in den vertraglichen Vereinbarungen mit der Zeitung?



Zitat (von Jääb):
Kann die Kündigung für unwirksam erklärt werden, wenn ich NUR eine Kopie statt dem Original beifüge ?

Nö, dann gibt es erst gar keine Kündigung.



Zitat (von Jääb):
Wenn ich eine Kopie beifüge und schreibe: "Die Vollmacht kann auf Wunsch im Original vorgelegt werden" muss ich dann evtl. 600 km durch ganz Deutschland kutschen ?

Nö, denn auf so ein Schreiben muss man gar nicht reagieren.
Aber wenn, dann kann man das Original auch dort hin versenden, durch einen Boten vorzeigen lassen und dann wieder zurückversenden lassen.



Ich lasse mir in solchen Fällen vom ausstellenen Notar immer beglaubigte Kopien anfertigen. Wenn der nicht verfügbar ist, kann man sich auch an einen Notar vor Ort wenden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Einfach den eigenen Textvorschlag verwenden und notfalls eine beglaubigte Kopie nachliefern.


Die Übereinstimmung der Kopie mit dem Original beglaubigen zu lassen, finde ich sinnfrei und es würde Kosten verursachen. Dnn wäre es doch einfacher eine Kündigung zu schreiben und diese von der Mutter unterschreiben zu lassen.

Berry

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
. Dnn wäre es doch einfacher eine Kündigung zu schreiben und diese von der Mutter unterschreiben zu lassen.

Einfacher ja. Nur ist eine Unterschrift von jemandem der nicht mehr geschäftsfähig ist bzw. bei dem die Geschäftsfähigkeit bezweifelt wird, schlicht sinnfrei weil wirkungslos.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Trulla01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Jääb):
bin dabei auf folgendes gestossen:

Das steht so in den vertraglichen Vereinbarungen mit der Zeitung?


Nee. Geregelt ist das einseitige Rechtsgeschäft im § 174 BGB

Im Internet findet man dann die Rechtssprechung dazu auf vielen Seiten.

U.a. auf Wiki:

Nichtvorlegen einer Vollmachtsurkunde im Original

§ 174 Satz 1 BGB greift, wenn die Vollmachtsurkunde nicht im Original vorgelegt wird. D.h. es muss die Urschrift (nicht bloße Abschrift, Kopie) mit der Originalunterschrift 
vorgelegt werden.

Nicht ausreichend ist:

die Vorlage per Telefax
eine durch E.Mail übermittelte Vollmacht

http://de.m.wikipedia.org/wiki/Zurückweisung_einer_Willenserklärung_wegen_Nichtvorlage_einer_Vollmachtsurkunde


Der Gedanke mit dem Boten is ja eigentlich ganz gut.
Aber dann bleibe ich auch auf den Kosten sitzen.
Ergo: Kann ich auch gleich selbst fahren :wipp:

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Jääb):
Nee.

Gut, dann entsprechend die Kündigung mit der (begalubigten) Kopie senden (Zustellnachweis nicht vergessen) und abwarten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
Trulla01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Wenn die Umstände passen wird vermutlich nichts passieren. Einfach den eigenen Textvorschlag verwenden und notfalls eine beglaubigte Kopie nachliefern.



Beglaubigen verursacht nicht nur Kosten, sondern ist wohl in meinem Fall erst gar nicht möglich, da das Original nicht beglaubigt ist.

Wir hatten nur eine Zeugin dabei, die unterschrieb, dass meine Mutter die Vollmacht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte und nach intensiver Überlegung aus eigenem Willen abgegeben und eigenhändig unterschrieben hat.


Die Zeugin ist eine entfernte Verwandte und zudem Altenpflegerin mit täglichem Kontakt zu Demenzkranken.

Also bitte nicht drüber diskutieren, ob sie beurteilen kann, dass meine Mutter im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte war.
Das kann (wenn überhaupt) nur ein Arzt.
Aber ihre Einschätzung ist durch den Beruf vielleicht etwas besser als die von Hinz und Kunz.


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#8
 Von 
Trulla01
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Gut, dann entsprechend die Kündigung mit der (begalubigten) Kopie senden (Zustellnachweis nicht vergessen) und abwarten.



Vom Notar beglaubigen lassen, dass die Kopie dem Original entspricht ?
Ist das auch bei einer nichtbeglaubigten VM ohne Weiteres möglich ? (Vielleicht wird ja die ganze VM angezweifelt)

Eher unwahrscheinlich aber sicher nicht unmöglich.



Ich muss vielleicht dazu sagen, dass die Krankheit extremst schnell verläuft.

Die VM ist von Januar 2017.

Ab November 2017 war meine Mutter schon auf Hilfe bei vielen Dingen angewiesen (z.B. Behördengänge, Mietangelegenheiten...)
Ab Januar 2018 konnte sie nicht mehr selbst kochen (nur noch mein Essen in der Mikro wärmen)
Im Mai brachte ich sie zu einer Verwandten. Zu der sagte sie: "Die Frau, die mich her gefahren hat,kenne ich irgendwo her"
Ab Oktober konnte ich sie nicht mehr für eine Minute allein lassen.

Und jetzt sitzt sie im Pflegeheim und weiss nicht, wo und wer sie ist, geschweige denn, das sie ein Kind hat.

-- Editiert von Jääb am 18.03.2019 00:40

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Jääb):
Beglaubigen verursacht nicht nur Kosten, sondern ist wohl in meinem Fall erst gar nicht möglich, da das Original nicht beglaubigt ist.

Möglich wäre es, wenn es hart auf hart kommt aber wohl sinnlos.
Ist bei einem Zeitungsabo aber eher unwahrscheinlich, die sind vermutlich schon mit der (beglaubigten) Kopie zufrieden.
Da hätte man das Original besser beim Notar beglaubigen lassen oder sich eine ausreichende Anzahl an Orignalvollmachten unterzeichen lassen.

Denn geht diese Vollmacht verloren, dann wars das mit dem Nachweis der Bevollmächtgung.



Aber da die Vollmacht nicht notariell beglaubigt wurde, kann man das auch beim Bürgeramt machen lassen, ist billiger als beim Notar.



Man sollte sich jetzt mit Blick auf die Zukunft schnellstens darum kümmern, das man als Betreuer der Mutter gerichtlich bestellt wird. Und zwar möglichst umfassend.



Zitat (von Jääb):
Beglaubigen verursacht nicht nur Kosten

Jepp, immer schön Kosten sparen ... und hinterher sich wundern wenns schief geht und teuer wird ... manchmal ist es billiger die Kosten in Kauf zu nehmen.
Die Kosten der Beglaubigung dürften vermutlich geringer sein als ein ungeküdigtes Zeitungsabo oder 600 km Fahrt.




-- Editiert von Harry van Sell am 18.03.2019 00:22

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Warum nicht erst mal probieren statt Probleme suchen?
Oft akzeptieren Firmen so eine Kündigung ohne Theater. Bei Umzug ins Pflegeheim und vielleicht 95 Jahre wird sich doch kaum eine Zeitung querstellen. Solche AGB-Regeln sind oftmal nur Absicherungen wenn was faul scheint.
Übrigens bekommt man bei uns Beglaubigungen kostenlos vom Pfarrer. :grins:

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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