Vertragskündigung aus wichtigem Grund

8. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
FritsM
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragskündigung aus wichtigem Grund

Guten Abend,
wir haben meinen Sohn an eine private Schule angemeldet für das Schuljahr 2009/2010, aber nunn wird er das letzte Jahr an seiner jetzigen (ganztags-) Schule wiederholen müssen. Also haben wir ein Kündigungsschreiben an die private Schule geschickt. Die haben uns jetzt einen Brief geschrieben in dem sie die Kündigung nicht annehmen weil eine Kündigung "laut unseren Vertragsbedingungen nur aus wichtigem Grund möglich ist". Dann wird eine ganze Liste von Gründen aufgeführt die "nach allgemeiner und anerkannter Rechtsprechung grundsätzlich nicht als wichtige Gründe für die vorzeitige Beendigung von Kursvereinbarungen anzusehen sind", z.B. Fehlende finanzielle Mittel, Nichtbestehen von Prüfungen, Verlust oder Nicht-Erhalt einer Arbeitsstelle und noch einige andere Sachen die ich schon als wichtige Gründe betrachten würde....
Ganz zum Schluß dieses Briefes wird nun angeboten den Kurs um 1 Jahr zu verschieben. Nun ist das eh das was wir vorhatten, aber ich würde gerne wissen ob es stimmt dass die obengenannten Gründe tatsächlich nicht "wichtig" sind und wenn das so ist, welche Gründe werden denn überhaupt als "wichtig" betrachtet?
Danke aus Bayern.
FritsM

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

§ 314 BGB
Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund

(1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.[...]


Man muss also vorliegend entscheiden, ob Ihnen unter Berücksichtung beiderseitiger Interessen ein festhalten am Vertrag zugemutet werden kann oder nicht. Meines Erachtens lautet hier die ganz klare Antwort: Nein. Ihnen steht hier das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

Vielleicht sollte die Kündigung von einem Anwalt erstellt werden, der dann im Sinne oben genannten Paragraphen argumentiert. Ich vermute stark, dass die Schule dann auch eine Kündigung akzeptieren wird. ;)





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"justice"

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