Vertragskündigung eines Kunden

19. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb507347-10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragskündigung eines Kunden

Guten Abend,

ich habe einen 3 Jahres Vertrag mit einem Kunden geschlossen. Im letzten Jahr hat ein Kooperationspartner bei unserem Kunden die Unwahrheit erzählt, der Kunde ist leider darauf angesprungen. Für das Event (wir machen medizinische Eventbetreuung), haben wir die Planungen für, das im März stattfindende Event, bereits zu 99% abgeschlossen. Jetzt schrieb uns der Kunde, dass, aufgrund der Vorfälle (welche es nicht gibt, wir haben zu keinem Zeitpunkt gegen unseren Vertrag verstoßen), das Vertrauensverhältnis gestört sei und sie uns nicht weiter beauftragen wollen. Im Vertrag haben wir keine Kündigungsklausel.

Wäre die Kündigung so rechtskräftig oder ist der Kunde verpflichtet den Vertrag zu erfüllen? Welches Gesetz würde dafür einspringen. Ich bin als Einzelunternehmer gelistet.

Mit freundlichem Gruß

Mike Füllbeck

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von fb507347-10):
Im letzten Jahr hat ein Kooperationspartner bei unserem Kunden die Unwahrheit erzählt

Welche Maßnahmen hat man gegen diese Rufschädigung ergriffen?



Zitat (von fb507347-10):
Wäre die Kündigung so rechtskräftig oder ist der Kunde verpflichtet den Vertrag zu erfüllen?

Das kommt ganz auf den Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen und der Kündigung an.



Zitat (von fb507347-10):
Welches Gesetz würde dafür einspringen.

Gar keines. Einspringen würde höchstens eine Ausfallversicherung. Hat man keine kann man auf den Kosten sitzen bleiben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb507347-10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Maßbahmen sind in Arbeit. Ich muss mich dahingehend noch beraten lassen.

Die Kündigung wird begründet, das ich nicht das nötige ausgebildete Personal gestellt habe, was nachweisluch nicht korrekt ist. Dahingehend sei das Vertrauen gestört.

Gruß

***************

-- Editiert von Moderator am 23.01.2019 09:27

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von fb507347-10):
Die Kündigung wird begründet, das ich nicht das nötige ausgebildete Personal gestellt habe, was nachweisluch nicht korrekt ist.

Nun, dann wird man dem Kunden das ja nachweisen können. Im Bereich Medizin/Rettung ist da ja durchaus eine akribische Dokumentation vorgeschrieben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von fb507347-10):

Die Kündigung wird begründet, das ich nicht das nötige ausgebildete Personal gestellt habe, was nachweisluch nicht korrekt ist. Dahingehend sei das Vertrauen gestört.


Nachdem auf Eurer Homepage (macht das Sinn, seinen Klarnamen zu posten ?) mit Fachpersonal geworben wird, müsstet Ihr doch in der Lage sein, die entspr. Fachausbildung der Mitarbeiter zu belegen ?

Sprich Liste schicken mit den Namen des eingeplanten Personals und dessen Ausbildungsgrad ?
Der Kunde kann dann u.U. stichprobenartig einen Nachweis anfordern.

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#5
 Von 
fb507347-10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist so alles passiert. Nachweise wurden alle erbracht.

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#6
 Von 
fb507347-10
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist so alles passiert. Nachweise wurden alle erbracht.

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