Hallo,
in einem Fitness Studio hatte ich einen 24 monatigen Vertrag abgeschlossen. Bei Umzug von mehr als 30 km kann ich meinen Vertrag kündigen. Ist es dann trotzdem rechtens, dass ich einen Differenzbetrag von ca. 250 EUR zahlen muß? Der Differenzbetrag wird berechnet, weil ich einen 24 monatigen Vertrag abgeschlossen habe, welcher günstiger ist als ein Vertrag mit einer kürzeren Mindestvertragszeit.
Der Vertragstext dazu lautet: Wird das Vertragsverhältnis aufgrund einer unwirksamen, außerordentlichen Kündigung beendet, so wird die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten Beitrag und dem Beitrag, der der tatsächlichen, kürzeren Laufzeit entspricht (gemäß bei Auflösungsvereinbarung aktueller Preisliste), berechnet.
VG
Thomas
Vertragskündigung im Fitnessstudio
27. Dezember 2010
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Frage vom 27. Dezember 2010 | 20:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragskündigung im Fitnessstudio
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#1
Antwort vom 27. Dezember 2010 | 23:11
Von
Status: Unbeschreiblich (120082 Beiträge, 39828x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Bei Umzug von mehr als 30 km kann ich meinen Vertrag kündigen. <hr size=1 noshade>
Scheint ja eher nicht so zu sein
quote:<hr size=1 noshade>Wird das Vertragsverhältnis aufgrund einer unwirksamen , außerordentlichen Kündigung beendet, <hr size=1 noshade>
Hier wird ja ausdrücklich auf eine unwirksame Kündigung abgestellt.
OLG Frankfurt, AZ: 6 U 164/93
LG Düsseldorf, AZ: 12 O 190/90
Ein Wohnungswechsel kann ein wichtiger Kündigungsgrund sein, allerdings nur dann, wenn das Fitnessstudio nur noch mit unzumutbarem Aufwand erreicht werden kann.
Weitere und schwierigere Anfahrtswege sind also durchaus hinzunehmen, wenn sie nicht unzumutbar sind.
Warum sind also die über 30 km unzumutbar?
Wieviele km über 30 wären es denn?
Das befreit den Kunden aber dann immer noch nicht von der Pflicht Schadensersatz für die vorzeitige Vertragsauflösung zu leisten.
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