Vertragskündigung möglich?

6. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.01.2010 19:47:16
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 9x hilfreich)
Vertragskündigung möglich?

Hallo.

Ich hoffe ihr könnt mir hier ein wenig helfen.
Es ist folgender sachverhalt:

Eine "Freundin" von mir wollte sich Internet machen, ging aber nich da sie nen schufa eintrag hat. Leider hat sie mich überreden können, das ich für sie den Abschluss mache und die monatlichen kosten für Internet von meinem Konto abgezogen wird.
Wir haben vereinbart das sie mir monatlich das geld gibt. Tja nu wart ich darauf.

Nun möchte ich gerne wissen, ob ich aus diesem Vertrag wieder rauskomme. Ob ich den Vertrag kündigen kann da nur ich Unterschrift leisten musste.

Ich bitte um rat von euch. Was kann ich tun? Wie kann ich vorgehen??

Der Vertrag hat allerdings eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. 1 Monat ist erst vergangen.

Liebe Grüße
Nine

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Da Sie Vertragsnehmer sind, können Sie den Vertrag zum Ende der Laufzeit kündigen. Sehen Sie nach, wiealnge vorher die Kündigung bei der Fa. eingehen muss.

Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-684
Status:
Schüler
(393 Beiträge, 230x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Evtl. kann dr Vertrag gekündigt werden, wenn nämlich die vertraglich vereinbarten leistungen an Dienem Wohnsitz nicht erbracht werden können. Z. B. DSL. Wenn Du jetzt ja umgezogen bist und DSL ist dort nicht verfügbar, dann kannst Du kündigen.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Wenn der Vertrag auf den Anschluß der Freundin läuft müßte eine Rückziehung der Einzugsgenehmigung reichen mit Verweis auf Rechnungsstellung an Freundin(Änderung des Anschlußinhabers).

Eine Umzugsmeldung läuft evtl. schief, da DSL am Telefonanschluß(der Freundin) hängt und keine amtliche Umzugs-Bescheinigung vorzulegen ist. Es ist auch die Frage was für ein Anschluß (Resale/Vollanbieter + Vertragsart???)

-- Editiert von abgezockt am 07.11.2006 10:47:58

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.804 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen