Vertragskündigung wg Umzug des Fitnessstudios

9. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
domee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)
Vertragskündigung wg Umzug des Fitnessstudios

Liebe Forennutzer,

ich bin leider rechtlich wenig informiert und wende mich daher an Euch/Sie. Es geht um eine außerordentliche Kündigung meines Vertrages mit einem Fitnessstudio. Dieses ist vor kurzem umgezogen und da mir das neue Studio und dessen Umgebung nicht sonderlich gefällt, würde ich gerne kündigen, obwohl dies normal erst im kommenden Jahr möglich wäre. Leider sind dies ja völlig subjektive und möglicherweise keine Kündigungsgründe (?). Eine Kündigung wegen zu hoher Entfernung des neuen Studios von meiner Wohnung ist leider nicht wirklich zu begründen, da die Entfernung nahezu dieselbe ist. Selbiges gilt für den Leistungsumfang (Anzahl/Qualität der Geräte o. Ä.).

Kann ich den Vertrag dennoch kündigen oder ist das aussichtslos? Ich habe vor einigen Wochen meine Kündigung zum 01.08.2010 bereits abgeschickt, diese wurde aber mehr oder weniger ignoriert und mir in einem Antwortschreiben die Kündigung zum 30.04.2011 "bestätigt".

Beste Grüße und vielen Dank,
Dominik

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wladimir Iljitsch
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 47x hilfreich)

Geht man davon aus, dass sich bei einem Vertrag mit einem Fitnessstudio um einen "Dienstvertrag" handelt, kann dieser gemäß § 626 BGB aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.

Die Unzumutbarkeit einer Fortsetzung des Verragsverhältnisses kann sich m. E. nicht nur aus einer größeren Entfernung ergeben, sondern auch sonstigen Umständen, die den Vertragsabschluss beeinlussen (Ambiente etc.).

Nach einem Urteil des OLG Frankfurt, 1 U 207/98 , kann ein Fitnessstudio nicht einmal in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, dass in diesem Fall die Kündigung nicht möglich ist, da eine Klausel solche den Kunden unangemessen benachteiligt.

Zu beachten wäre allerdings, dass die außerordentliche Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen erfolgen kann. Ich weiß nicht, wann die Frist beginnt: schon wenn man benachrichtigt wird, wohin das Studio umzieht, oder erst dann, wenn man das
erste Mal dort hingeht und feststellen muss, es gefällt einem nicht?

Sollten allerdings Unterricht etc. in dem Vertrag keine oder nur eine ganz untergeordnete Rolle spielten, wäre wohl eher von einem Mietvertrag auszugehen, mit der Konsequenz, dass der Betreiber die Erfüllung dieses Vertrages schuldhaft unmöglich gemacht hat, denn er kann ja die (stundenweise) vermieteten Räumlichkeiten nicht mehr zur Verfügung stellen. Dann verlöre er "automatisch" den Anspruch auf das Entgelt, ohne dass es einer Kündigung bedürfte. Aber: wenn der Kunde die neuen Räumlichkeiten bereits in Anspruch genommen hat, stellt sich für mich die Frage, ob er dadurch nicht konkludent einer Änderung des ursprünglichen Mietvertrages zugestimmt hat.

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"Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft hat schon verloren."

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
domee
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Wie würden Sie denn weiter vorgehen? Macht es Sinn, noch einmal ein Schreiben zu senden, mit der Aufforderung, mein Kündigungsanliegen zum 01.09. wahrzunehmen? Was sollte in das Schreiben auf jeden Fall rein?

Mein Vertrag beinhaltet keine Trainingskurse oder Trainingsstunden, ich nutze nur die Geräte. Von daher würde eher die Definition des "Mietvertrages" zutreffen.

Beste Grüße,
Dominik Ohrem

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7x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

quote:
Sollten allerdings Unterricht etc. in dem Vertrag keine oder nur eine ganz untergeordnete Rolle spielten, wäre wohl eher von einem Mietvertrag auszugehen, …. .

Der Betreiber des Fitnessstudios vermietet nicht die Räumlichkeiten sondern die Geräte inkl. der Möglichkeit, diese zu Trainingszwecken zu nutzen. In welchem Raum das geschieht ist im Grundsatz unerheblich (so würde z.B. ein Vertrag mit einem Fitnessstudio sicherlich nicht wegen Unmöglichkeit erlöschen, weil das Fitnessstudio von Erdgeschoss in den 1.Stock ziehen). Auch wenn man Mietvertrag annimmt, dann gibt es nur die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung um vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Dazu muss, wie bei einem Dienstvertrag, die Fortsetzung des „Mietverhältnisses" unzumutbar sein, etwa wegen der Entfernung zum Fitnessstudio.

In der Praxis würde Wladimirs Ansicht obendrein zu einer völlig unsinnigen 2-Klassen-Gesellschaft führen, wo die „Normalos" – die ohne zusätzliche Kurse – automatisch aus dem Vertrag rausfliegen (ob sie wollen oder nicht, denn die „Vermietung der Räume" ist ja unmöglich geworden), die „Premium-Kunden" – die zusätzliche Kurse gebucht haben – aber müssten aber mit umziehen, es sei denn sie können einen außerordentlichen Kündigungsgrund vorweisen.

Gibt die Entfernung nichts her, ist die alles entscheidende Frage, ob das veränderte „Ambiente" einen Grund darstellt, wegen dem eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar geworden ist. Ich meine nein (insb. wenn man Kunde bei einer Kette ist, die auf einheitliches „Ambiente" in ihren Filialen Wert legt).


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