Hallo,
ich lebe von meinem Mann seit einem Jahr getrennt, jedoch in einem 2-Familienhaus wo jeder eine wohnung hat.
Die Scheidung ist bereits beantragt.
Wir haben 2 gemeinsame Kinder.
Haben wir bei gemeinsamen Versicherungen ein Sonderkündigungsrecht, evtl. schon im Trennungsjahr??
Wie sieht es bei einem gemeinsamen Immobiliendarlehen aus?
Das Darlehen bezieht sich auf die Wohnimmobilie welche mein Mann bewohnt und ich habe Zugewinnanspruch.
Auf den Anspruch würde ich gerne komplett verzichten und mein Mann würde mich daher aus dem gemeinsamen Darlehen entbinden so das ich damit nichts mehr zu tun habe...!?
Ist das so möglich?
VG
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Vertragskündigungen bei Scheidung
8. Januar 2014
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Frage vom 8. Januar 2014 | 21:29
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 11x hilfreich)
Vertragskündigungen bei Scheidung
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#1
Antwort vom 8. Januar 2014 | 22:19
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, weil es sich bei einer Trennung / Scheidung um ein rein priv. Risiko handelt, welches nicht einer Vers. und/oder Bank aufgebürdet werden kann.
Außerdem benötigen Sie ja beide auch weiterhin Versicherungsschutz.
Sie sollten daher mit d. Vers. Kontakt aufnehmen und klären, wer zukünftig welchen Vers.-Vertrag als VN weiterführen soll.
Bei einem Darlehen sollten Sie Kontakt mit der finanzierenden Bank aufnehmen. Einen Anspruch auf Entlassung aus dem Kredit haben Sie jedoch i.d.R. nicht, da der Grundsatz "pacta sunt servanda" gilt.
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