Vertragslaufzeit, automatische Verlängerung

11. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Michael447
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 5x hilfreich)
Vertragslaufzeit, automatische Verlängerung

Bei meinem Stromanbieter waren bei Vertragsabschluss folgende zwei Angaben vorhanden:

- Vertragslaufzeit: 12 Monate
- Kündigungsfrist: 6 Wochen

Weitere Erläuterungen dazu gab es nicht, also z.B. dass sich der Vertrag automatisch um eine gewisse Zeit verlängern würde, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Auch in den AGBs waren (damals) keine Ausführungen dazu enthalten.

Angenommen, der Stromanbieter erhält meine Kündigung genau 12 Monate nach Vertragsbeginn: Wann wird diese Kündigung wirksam?

Bedeutet das Wort "Vertragslaufzeit" automatisch, dass sich der Vertrag jweils um weitere 12 Monate verlängert?


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Kann ich mir nicht vorstellen, dass keine weiteren "Erläuterungen" vorhanden sein sollen.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wenn tatsächlich weder im Angebot noch sonstwo ein Hinweis auf eine automatische Verlängerung ist, dürfte sich der Vertrag jedenfalls verlängern. Andernfalls ergibt die Kündigungsfrist einfach keinen Sinn. Die spannende Frage ist aber, um wie viel er sich verlängert. Tja, ich würde sagen, dass er sich um jeweils 1 Monat verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Alles andere hätte vertraglich vereinbart werden müssen.

Schau aber nochmal in die Vertragsunterlagen, in das damalige Angebot, ob sich nicht doch etwas kleingedrucktes findet.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

Aus meiner Sicht läuft der Vertrag jeweils 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von mind. 6 Wochen vor Vertragsende gekündigt wird. Zur Frage: Vertrag endet 12 Monate nach Eingang der Kündigung!
Gerade bei Stromverträgen ergibt sich doch automatisch ein Dauerbelieferungsverhältnis.

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#4
 Von 
Michael447
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Schau aber nochmal in die Vertragsunterlagen, in das damalige Angebot, ob sich nicht doch etwas kleingedrucktes findet.


Vertrag wurde online abgeschlossen, aber habe damals die Zusammenfassung/Übersicht des Anbieters gespeichert, in der zum Vertragsabschluss nochmal Preise, Kündigungsfrist etc aufgeführt sind. Damalige AGBs habe ich wie gesagt auch schon mehrfach durchgeschaut, aber nichts gefunden.

Die Erläuterungen zur Verlängerungen müssten also schon extrem klein gedruckt sein.. :)

Übrigens sind die AGBs inzwischen unter anderem im Abschnitt Kündigung aktualisiert worden, was ja zumindest darauf hindeutet, dass bei den alten Verträgen womöglich nicht ganz klar war, was damals Sache war.


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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Du hast die alten AGB aber nicht mehr vorliegen?

quote:
Aus meiner Sicht läuft der Vertrag jeweils 12 Monate,

Das müsste irgendwo stehen. Sicher, es ist handelsüblich. Aber wenn das weder im Angebot noch in den AGB irgendwo auftaucht, um wie viel verlängert wird, wieso sollte die BGB-Höchstgrenze dann gelten?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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