Vertragslaufzeit oder Datum vom Kündigungsschreiben gültig

1. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb496733-36
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragslaufzeit oder Datum vom Kündigungsschreiben gültig

Hallo!

Ich habe vor 12 Monaten einen Vertrag bei einem Fitnessstudio abgeschlossen (24 Monatsvertrag). Vor 5 Monaten habe ich diesen Vertrag gekündigt und innerhalb von einer Woche eine Bestätigung bekommen, dass der Vertrag zum 31.7.2018 beendet wird. Heute haben sie nochmal Geld abgebucht. Was ist rechtlich wirksam? Die Vertragslaufzeit von 24 Monaten oder das Kündigungsschreiben der Kette mit Beendigung des Vertrages nach 12 Monaten?


Hier der Verlauf:

Zitat:
"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft mit der Mitgliedsnummer xxxx lauten auf xxxxx, Thomas-xxxxx, xxxxx xxxxxx zum nächst möglichen Zeitpunkt.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung.

Mit freundlichen Grüßen"


Zitat:
Sehr geehrter Herr xxxx,

wir bedauern Ihren Entschluss, Ihre Mitgliedschaft bei Fitness xxxx zu kündigen sehr und bestätigen Ihnen den Austritt zum 31.07.2018.



Vielen Dank und viele Grüße


-- Editiert von fb496733-36 am 01.08.2018 15:12

Vielen Dank für die Hilfe :-)

Andreas

-- Editiert von fb496733-36 am 01.08.2018 15:13

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Verträge sind einzuhalten. Bedeutet: Erst mal sind die 24 Monate auch so gültig.

Der Knackpunkt ist die Frage, wie das Studio sich verhält, wenn man es mit der Mail konfrontiert und der Frage, wieso sie noch abbuchen.

Das Studio könnte sich auf einen Irrtum berufen und auf den Vertrag verweisen. Dagegen kann man relativ wenig tun.

Du hast keinen Beweis, dass es eine beiderseitig vereinbarte vorzeitige Vertragsauflösung gab, oder? Dass also der Termin, den sie da genannt hatte, wirklich OK wäre. Hatten sie dir beispielsweise heute den Zutritt verweigert? Das wäre ein Indiz, dass der Vertrag wirklich zum 31.7. aufgelöst wurde und dass denen dann auch (wahlweise wegen Vertragsauflösung oder Leistungsverweigerung) nichts mehr zustehen würde.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

> Das Studio könnte sich auf einen Irrtum berufen

Man könnte Glück haben, wenn die Gegenseite die Anfechtungsfrist verbaselt.
Also per Einschreiben/Rückschein mit Berufung auf die Kündigungsbestätigung zum 31.7.2018 auf der Kündigung bestehen - und dann schauen, ob die innerhalb von 14 Tagen beweisbar wegen Irrtums anfechten. Wenn nicht, ist man raus aus der Nummer.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 01.08.2018 16:41

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120024 Beiträge, 39819x hilfreich)

Zitat (von fb496733-36):
dass der Vertrag zum 31.7.2018 beendet wird. Heute haben sie nochmal Geld abgebucht. Was ist rechtlich wirksam?

Beides hat nichts unbedingt was miteinander zu tun.

Nur weil man dem Kunden gestattet den Vertrag vorzeitig zu beenden, bedeutet das ja nicht, das man auf Schadenersatz wegen der vorzeitige Beendigung verzichtet.


Und man sollte man schauen, ob das nicht eventuell noch das Geld für den Juli war.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.740 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen