Vertragslaufzeit unklar

27. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
fiable_vie
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)
Vertragslaufzeit unklar

Ein Kunde schließt eine Versicherung für sein finanziertes Kfz ab. Im Antrag heißt es "Der genannte Versicherungsbetrag gilt für die gesamte Laufzeit des Darlehensvertrags, maximal jedoch für 48 Monate.".

Auf den Antrag hin erhält der Versicherungsnehmer ein Schreiben der Versicherung. Hier heißt es im Anschreiben:
"Konstanter und günstiger monatlicher Versicherungsbeitrag i. H. v. ... Euro über die gesamte Laufzeit des Leasing-/Finanzierungsvertrags bei gleichblebiender Risikosituation des Antragstellers"
Im Datenblatt, das mitgesandt wird, heißt es:
"Der Beitrag bleibt während der Laufzeit des Leasing-/Finanzierungsvertrages unverändert (Ausnahme: Änderung der gesetzlichen Versicherungsteuer)."

Der Vertrag wurde am 31.10.2012 abgeschlossen.
Der Darlehensvertrag läuft bis 2020.

Nun ist die Frage:
Gilt die Angabe von 48 Monaten im Antrag oder die von der Versicherung bestätigte gleichbleibende Summe über die gesamte Laufzeit des Darlehens, also bis 2020?
Gibt es dazu eine eindeutige Rechtslage oder entsprechende Urteile?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120013 Beiträge, 39816x hilfreich)

Im Streitfalle wird die Versicherung vermutlich einfach den Vertrag kündigen wenn die Erhöhung nicht akzeptiert wird um sich des Problems zu entledigen.



Ansonsten wird man sich bei Gericht alle Dokumente ansehen und dann werten in wie weit der Kunde diese als vertragliche Vereinbarung werten durfte.

Die Tendenz geht dahin das bei unklaren Formulierungen zwischen Unternehmen und Verbraucher die für den Verbraucher günstigere Auslegung gewählt wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fiable_vie
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 31x hilfreich)

Es ist doch aber so, dass der Versicherungsnehmer mit dem Antrag im kaufmännisch-rechtlichen Sinne einen "Antrag" gestellt hat.
Da die Versicherung die Laufzeit in ihren Schreiben ändert, handelt es sich nicht um eine "Annahme", sondern um einen erneuten Antrag.
Dieser Antrag wird dann durch den Versicherungsnehmer stillschweigend durch Zahlung angenommen.

Sehe ich das richtig?

Wie sind denn die gesetzlichen Kündigungsfristen für eine solche Versicherung? Im Vertrag ist nichts angegeben.

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6429 Beiträge, 2317x hilfreich)

Ich denke es wird einen "Versicherungsschein" (oder ähnlicher Name) geben in dem die Laufzeit und die Prämie stehen.
Dazu muss es ja auch eine unterschriebene Erklärung des Versicherungsnehmers geben.
Sich aus einzelnen Erklärungen das passende heraussuchen wird nicht klappen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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