Vertragsmündigkeit?! Fitnesstudio?!

14. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Jinx26
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsmündigkeit?! Fitnesstudio?!

Hallo erstmal! Hab da eine Frage und zwar:
Also meine Freundin (sie war zu dem Zeitpunkt 15Jahre) wollte gern ins Fitnesstudio sie und ihr Vater sind hin um zu unterschreiben . Der Vater hat den Vertrag unterschrieben (sie nicht) Dann ist sie aber später nicht mehr hingegangen und die Beiträge mussten weitergezahlt werden. So, nun hat sie aber Mahnungen bekommen von dem Studio das sie diese zahlen muss! Das ging so weit das sie und ihr vater zum Gerichtsvollzieher mussten der sagte darauf hin das wenn sie 18 ist und arbeiten geht die Mahnungen zahlen MUSS (Da ist einiges an Geld im spiel) was ich aber nicht richtig finde und sie auch nicht! Sie hat ja nicht unterschrieben sondern der Vater!!!! Wie sieht das aus muss sie oder der Vater das Geld zurückzahlen?

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Nun offensichtlich sind wir ja gar nicht mehr in der Klärungsfrage, ob und inwieweit. Wenn der Gerichtsvollzieher tätig ist, gibt es ja bereits rechtskräftige Titel.
Und zwar sowohl gegen die Freundin als auch gegen den Vater.
Und wenn es mal einen rechtskräftigen Titel (Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid) gibt, dann fragt niemand mehr, was gewesen ist, dann gibt es auch keine Fragen und keine Berufungen mehr. Dann muß gezahlt werden, bis zum bitteren Ende.

Also immer wenn ein Mahnbescheid kommt, Widerspruch einlegen (wenn man Zweifel hat) und dann kommt es zum prozeß und dann können Enwände gemacht werden. Aber wenn man nichts macht, dann gibt es einen Vollstreckungsbescheid und wenn der mal da ist, kann man zwar auch noch Einspruch machen, nur wenn man diese Frist versäumt hat, dann ist alles vorbei !

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#2
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

"Sie hat ja nicht unterschrieben sondern der Vater!!!! Wie sieht das aus muss sie oder der Vater das Geld zurückzahlen?"

Das ist wohl Auslegungssache - mit wem (Vater oder Tochter) der Vertrag zustandegekommen ist. Möglich ist sowohl, dass der Vater Vertragspartner (iR eines VzD) geworden ist (dann muss er zahlen), als auch, dass die Tochter (als damals beschränkt Geschäftsfähige vertreten durch ihren gesetzlichen Vertreter, den Vater) selbst Vertragspartnerin geworden ist (dann muss die Tochter zahlen). Wenn tatsächlich NUR der Vater unterschrieben hat, dann spricht mE viel für ein VzD mit dem Vater - Folge: Nur der Vater muss zahlen.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

@ Wolfgang

"dann fragt niemand mehr, was gewesen ist, dann gibt es auch keine Fragen und keine Berufungen mehr. Dann muß gezahlt werden, bis zum bitteren Ende."

Naja, dann gibt es ja uU immer noch die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach §§ 233 ff ZPO - also ganz so stimmt das nicht!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#4
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Wenn der Gerichtsvollzieher mal vollstreckt, sind alle Hoffnungen auf eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand völlig kalter Kaffee.

Jedes Zivilverfahren hat soviele Fristen, wo mal bei der einen oder anderen in Ausnahmefällen eine Wiedereinsetzung möglich ist aber nicht in einem abgeschlossenen Verfahren. Bei Millionen derartigen Verfahren im Jahr ist mir in den letzten 30 Jahren kein einziges bekannt, wo es eine Wiedereinsetzung gegeben hat, nachdem der Gerichtsvollzieher Vollstreckungshandlungen vorgenommen hat.

Also schön auf dem Teppich bleiben und keine falschen Hoffnungen wecken.

Wolfgang !

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