Vertragspartner akzeptiert neue Anschrift nicht

25. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
ernstaugust
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragspartner akzeptiert neue Anschrift nicht

Ich bin bereits vor einiger Zeit ins Ausland gezogen und habe offiziell noch einen Vertrag bei einem Hosting-Provider gehabt. Diesen habe ich auch weiter laufen lassen und meine neue Anschrift aktualisiert. Da ich das Land von Deutschland auf kein anderes abändern konnte, wurden die Rechnungen immer falsch ausgestellt (per pdf gesendet).

Wichtig: Bei Neuanmeldungen ist das betreffende Land wählbar!

Auf meine Bitte, die Daten korrekt zu updaten (in den AGB steht ausdrücklich drin, dass ich verpflichtet bin, meine persönlichen Daten aktuell zu halten), weigerte sich der Vertragspartner mehrmals und ich bekam eine Email, dass sie die Daten wieder auf meine alte Anschrift zurückgesetzt haben.

Jedoch sind diese Daten falsch und veraltet und die Rechnungen sind schlichtweg falsch und auch nicht AGB-konform. Sämtliche Versuche, meinerseits im persönlichen Bereich meine neue Anschrift zu hinterlegen, werden durch Stornierung rückgängig gemacht und die fehlerhaften Daten wieder eingetragen.

Ferner habe ich dem Vertragspartner das Übersenden von Meldeunterlagen zur Verifizierung angeboten, worauf überhaupt nicht eingegangen wird. Auch existiert gar kein Wohnsitz mehr in Deutschland.

Meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich? Ich halte es für den Vertragspartner absolut zumutbar und nach seinen AGB indirekt erforderlich, die Daten zu aktualisieren, da alle Rechnungen im Onlineverfahren gesendet werden und ihm hierdurch kein Nachteil entsteht. Kann ich argumentieren, dass es sonst zu einer Störung der Geschäftsgrundlage nach §313 BGB (3) kommt, da die Rechnungen und meine Personalien total falsch sind? Z.B. kann ich die Rechnungen so nirgendwo als Beleg einreichen.

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-- Editiert am 25.06.2011 06:09

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Kannst du den Vertrag nicht einfach kündigen und per Neuanmeldung mit dem Provider weiter arbeiten?

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#2
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

Du hättest auch nach BDSG Anspruch auf Berichtigung nicht korrekter gespeicherter Daten.

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#3
 Von 
ernstaugust
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde den Sachverhalt mal abmahnen mit der Androhung einer außerordentlichen Kündigung, da dem Vertragspartner durch Aktualisierung der Daten, die er selbst in seinen AGB verlangt, keine unzumutbaren Hindernisse oder höhere Kosten entstehen (aufgrund ausschließlichen Kontakts online) und da ich davon ausgehen musste, dass es möglich ist, da bei der Anmeldung auf exakt derselben Seite auch das betreffende Land direkt wählbar ist.

Dankeschön.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119492 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
weigerte sich der Vertragspartner mehrmals und ich bekam eine Email, dass sie die Daten wieder auf meine alte Anschrift zurückgesetzt haben.

Was wurde denn als Rechtsgrundlage benannt?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#5
 Von 
ernstaugust
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

es wurde mir lediglich mehrmals mitgeteilt, dass das Land nicht akzeptiert wird und die Daten auf die alte Anschrift zurückgesetzt worden sind. Auf meine Schilderung, dass die Daten nicht korrekt dann geführt werden, wurde nicht eingegangen. Gleichzeitig wurde mir sofort mit Einleitung eines Mahnverfahrens gedroht als Gegendrohung auf meine Androhung einer außerordentlichen Kündigung. Insgesamt ist der betreffende Herr im gesamten Emailverkehr, auch bezüglich anderer Vertragsfragen, sehr schnöselhaft und unfreundlich aufgetreten mir gegenüber.

Sollte der Vertragspartner nach einer Abmahnung weiterhin nicht kooperativ sein, wie stünden schätzungsweise die Chancen, dass eine außerordentliche Kündigung (z.B. nach §313 BGB , Störung der Geschäftsgrundlage) vor Gericht haltbar ist? Wie gesagt, exakt über dieselbe Domain ohne jede Länderunterrubrik kann man das betreffende Land bei der Neuanmeldung sehr wohl angeben und in den AGB gibt es keinerlei geographische Einschränkung.

Hier zwei weitere Frechheiten des Anbieters ohne direkten Bezug, um einschätzen zu können, wie sehr Kundenzufriedenheit nebensächlich zu sein scheint und wie sehr der Anbieter auf saubere AGBs und Preislisten achtet. Muss für die eigentliche Frage aber nicht zwingend gelesen werden.

1.
Bei der Anmietung des Servers wurde eine 24-monatige Laufzeit für den Server ausgewählt. Zusätzlich kann man bei der Anmeldung Optionen hinzubuchen, was ich getan habe. Auf der Anmeldeseite wird nur erwähnt dass der Mietvertrag des Servers 24 Monate beträgt, darunter wird nur der Grundpreis angezeigt, nicht aber, dass bei Hinzubuchung von Optionen diese Optionen nicht vor Ablauf der 24 Monate kündbar sind. Ich hatte eine Option kündigen wollen (wie es bei fast allen Serveranbietern ohne Probleme möglich ist), darauf wurde mir mitgeteilt, dass es nicht möglich sei, da ich angeblich einen 24-monatigen "Subcontract" abgeschlossen hätte...weder darauf, dass Optionen auch eine 24-monatige Laufzeit haben, noch dass ein Subcontract hierüber abgeschlosen wird, wird beim Bestellvorgang hingewiesen, auch nicht in den AGB oder im Kleingedruckten.

2.
In der Preisliste heißt es, dass die erneute Installation des Systems jederzeit kostenlos ist. Ich wollte Linux neu installieren. Daraufhin hieß es, dass ich 20€ dafür zahlen solle, da der Server "umgestellt" werden müsse dafür (klar, bei Linux). Auf meinen Einwand, dass dies in die Preisliste gehöre und es doch ziemlich dreist wäre, für ein kostenloses Betriebssystem 20€ zu verlangen, wurde argumentiert, dass es sich um Neuinstallation und nicht Reinstallation handeln würde. Ferner wurde mir ziemlich frech und zusammenhanfslos erklärt (1:1 Kopie vom "Vorstand" der Firma, der komischerweise die Emails beantwortet): "Wir müssen hieraus nicht in unserer Preisliste hin weisen, Ihrer Ansicht zur Folge müssten ansonsten müssten wir ja jegliche individuelle Leistungen, welche nicht in der Preisliste steht umsonst erbringen."



-- Editiert am 26.06.2011 03:08

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#6
 Von 
guest-12320.10.2011 11:52:26
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 398x hilfreich)

in welchem land lebst du?
frage weil wenn du in timbuktu wohnst, ein mahnverfahren seitens des providers wohl nicht durchgezogen wird... :)


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"

Im ewigen Gedenken."

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#7
 Von 
ernstaugust
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

es handelt sich um ein britisches Überseegebiet, was demnach zu UK zählt, aber autonom verwaltet wird.

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#8
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wie stünden schätzungsweise die Chancen, dass eine außerordentliche Kündigung (z.B. nach §313 BGB , Störung der Geschäftsgrundlage) vor Gericht haltbar ist? <hr size=1 noshade>


Relativ gering. In wieweit wirst du denn durch eine veraltete Adressangabe benachteiligt bzw. unzumutbar geschädigt?



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#9
 Von 
ernstaugust
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Rechnungen sind falsch und nicht als Belege verwendbar. Ich muss von ausgehen, dass sie bei Vorlage nicht akzeptiert werden. Wir reden ferner von Serverdiensten, für die der Anbieter sicherstellen muss bzw. sollte, dass der Betreiber korrekt registriert ist. Dies wird ausdrücklich als Pflicht des Kunden sogar in den AGB reglementiert. Insofern handelt es sich um einen Verstoß gegen die AGB, den ich nicht zu verantworten habe, sondern der Vertragspartner.

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-- Editiert am 27.06.2011 14:22

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Habrechtmann
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
Ferner habe ich dem Vertragspartner das Übersenden von Meldeunterlagen zur Verifizierung angeboten, worauf überhaupt nicht eingegangen wird.


Hast du die Meldeunterlagen nur angeboten oder tatsächlich zugeschickt ?

Bei vielen Verträgen kann man fristlos kündigen, wenn man ins Ausland umzieht, den deutschen Wohnort kündigt und dies auch entsprechend nachweist. Hast du das gemacht ?
Und: vielleicht kann man in diesem Land den Vertrag nicht weiterführen, dann gilt obiges, weil das Risiko für den Anbieter wegen der fehlenden gerichtlichen Möglichkeiten zu hoch ist. Dann würde aber durch einfaches Nichtzahlen auch nicht viel passieren. Und wenn kein deutsches Konto vorhanden ist geht vielfach auch nichts mehr, da nur im Inland abgebucht wird.


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