Hallo.
Ist es erlaubt und wirksam in AGBs über das Vertragsende bzw über eine Kündigung hinaus Pflichten zu vereinbaren, z.B. so: "Auch nach Kündigung behalten die folgenden Bestimmungen ihre Gültigkeit: ..."?
Beispiele für weiterhin fortbestehende Bestimmungen könnten Klauseln über Nutzungsrechte an Inhalten, Freistellungsverpflichtungen oder Gewährleistung sein (natürlich nur soweit diese Klauseln schon bei Vertragsschluss an sich wirksam sind).
Danke!
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Vertragspflichten nach Kündigung in AGBs
27. Januar 2015
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Frage vom 27. Januar 2015 | 03:51
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertragspflichten nach Kündigung in AGBs
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#1
Antwort vom 27. Januar 2015 | 11:59
Von
Status: Unbeschreiblich (119970 Beiträge, 39811x hilfreich)
Selbstverständlich.
Man muss nur darauf achten, das diese Formulierungen dann auch rechtswirksam sind.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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