Vertragspflichten nach Kündigung in AGBs

27. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Montagsfrage
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertragspflichten nach Kündigung in AGBs

Hallo.

Ist es erlaubt und wirksam in AGBs über das Vertragsende bzw über eine Kündigung hinaus Pflichten zu vereinbaren, z.B. so: "Auch nach Kündigung behalten die folgenden Bestimmungen ihre Gültigkeit: ..."?

Beispiele für weiterhin fortbestehende Bestimmungen könnten Klauseln über Nutzungsrechte an Inhalten, Freistellungsverpflichtungen oder Gewährleistung sein (natürlich nur soweit diese Klauseln schon bei Vertragsschluss an sich wirksam sind).

Danke!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

Selbstverständlich.

Man muss nur darauf achten, das diese Formulierungen dann auch rechtswirksam sind.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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