Hallo, wenn auf einer Rechnung eines Lackierbetriebes die Position "Nebenarbeiten ohne Berechnung" aufgeführt ist, hat man auf diese Arbeiten dann eine Gewährleistung oder nicht? Ist das überhaupt rechtens?
Vertragsposition "Nebenarbeiten ohne Berechnung"
19. März 2023
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Frage vom 19. März 2023 | 22:10
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsposition "Nebenarbeiten ohne Berechnung"
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#1
Antwort vom 19. März 2023 | 22:59
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41049x hilfreich)
Zitathat man auf diese Arbeiten dann eine Gewährleistung :
Nein, denn Gewährleistung wurde vor über 20 Jahren abgeschafft.
Möglicherweise greift der Nachfolger, die gesetzliche Mängelhaftung.
ZitatIst das überhaupt rechtens? :
Was?
#2
Antwort vom 19. März 2023 | 23:27
Von
Status: Wissender (14769 Beiträge, 4537x hilfreich)
Hallo,
Ja, hat man.Zitat:hat man auf diese Arbeiten dann eine Gewährleistung oder nicht?
Warum nicht? Es steht einem Unternehmen frei, auch umsonst zu arbeiten. Der Grund könnte beispielsweise Kundenbindung sein.Zitat:Ist das überhaupt rechtens?
Stefan
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#3
Antwort vom 19. März 2023 | 23:31
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNein, denn Gewährleistung wurde vor über 20 Jahren abgeschafft. :
Möglicherweise greift der Nachfolger, die gesetzliche Mängelhaftung.
Position 1: Lackierung Heckklappe etc.
Position 2 (Nebenarbeiten ohne Berechnung): Lackierung A-Säule. Hat somit mit der Heckklappe nichts zu tun. Letztendlich wurde der Betrag von Position 2 einfach auf Position 1 drauf geschlagen, um so zu versuchen, die Mängelhaftung zu umgehen.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#5
Antwort vom 19. März 2023 | 23:39
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41049x hilfreich)
ZitatQuatsch. :
Mal wieder keine Ahnung.
Kommt bei dem User ja mal des Öfteren vor ...
ZitatLetztendlich wurde der Betrag von Position 2 einfach auf Position 1 drauf geschlagen, um so zu versuchen, die Mängelhaftung zu umgehen. :
Das ist ja nun völlig untauglich dafür ...
ZitatPosition 2 (Nebenarbeiten ohne Berechnung): Lackierung A-Säule. :
Wenn das ganze auf "Kulanz" gemacht wurde, dann hat man Pech gehabt, auf "Geschenke" gibt es keine gesetzliche Mängelhaftung.
Sollte es - so wie hier - nur als Umgehungstatbestand gemacht werden, hilft das nichts, wenn man es denn nachweisen kann. Dann könnte das sogar strafrechtlich relevant sein.
#6
Antwort vom 19. März 2023 | 23:41
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWie ganau. Kommt es dazu? :
War ursprünglich ganz normal gegen Entgelt vereinbart. Allerdings wurde hier, genauso wie der Rest der Lackierarbeiten, extrem gepfuscht. Vermutlich will der Lackierer sich so von der Haftung entbinden. Die Rechnung war deshalb aber trotzdem nicht um Position 2 günstiger, es wurde einfach auf Position 1 aufgerechnet. Mein Fehler war, die Rechnung nicht richtig zu lesen. Aber trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass sich der Lackierer so einfach aus der Sache retten kann.
#7
Antwort vom 19. März 2023 | 23:43
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWenn das ganze auf "Kulanz" gemacht wurde, dann hat man Pech gehabt, auf "Geschenke" gibt es keine gesetzliche Mängelhaftung. :
Von Kulanz kann man hier nicht sprechen. Ich war das erste Mal bei dem Lackierer und die A-Säule war ein ganz normaler Auftrag.
#8
Antwort vom 20. März 2023 | 10:58
Von
Status: Lehrling (1559 Beiträge, 264x hilfreich)
ZitatAber trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass sich der Lackierer so einfach aus der Sache retten kann. :
Hat Harry doch schon beantwortet:
ZitatSollte es - so wie hier - nur als Umgehungstatbestand gemacht werden, hilft das nichts, wenn man es denn nachweisen kann. Dann könnte das sogar strafrechtlich relevant sein. :
#9
Antwort vom 20. März 2023 | 11:40
Von
Status: Wissender (14769 Beiträge, 4537x hilfreich)
Hallo,
Was ist denn da lackiert worden? Der sichtbare Teil der A-Säule, oder nur der Türfalz?Zitat:Position 2 (Nebenarbeiten ohne Berechnung): Lackierung A-Säule.
Mir geht es darum, dass man an nicht sichtbaren Teilen nicht die gleiche Qualität erwarten darf (ist vom Werk auch schon so).
Stefan
#10
Antwort vom 20. März 2023 | 13:48
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWas ist denn da lackiert worden? Der sichtbare Teil der A-Säule, oder nur der Türfalz? :
Der Sichtbare, also neben der Scheibe quasi.
#11
Antwort vom 20. März 2023 | 14:28
Von
Status: Wissender (14769 Beiträge, 4537x hilfreich)
Hallo,
dann ist es eine ganz normale Leistung (egal ob der Lackierer das nun als Nebenleistung, Kulanz oder was auch immer abrechnet bzw. nicht abrechnet).
Stefan
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