Vertragsposition "Nebenarbeiten ohne Berechnung"

19. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Ceylan123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsposition "Nebenarbeiten ohne Berechnung"

Hallo, wenn auf einer Rechnung eines Lackierbetriebes die Position "Nebenarbeiten ohne Berechnung" aufgeführt ist, hat man auf diese Arbeiten dann eine Gewährleistung oder nicht? Ist das überhaupt rechtens?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41049x hilfreich)

Zitat (von Ceylan123):
hat man auf diese Arbeiten dann eine Gewährleistung

Nein, denn Gewährleistung wurde vor über 20 Jahren abgeschafft.
Möglicherweise greift der Nachfolger, die gesetzliche Mängelhaftung.



Zitat (von Ceylan123):
Ist das überhaupt rechtens?

Was?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14769 Beiträge, 4537x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
hat man auf diese Arbeiten dann eine Gewährleistung oder nicht?
Ja, hat man.

Zitat:
Ist das überhaupt rechtens?
Warum nicht? Es steht einem Unternehmen frei, auch umsonst zu arbeiten. Der Grund könnte beispielsweise Kundenbindung sein.

Stefan

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#3
 Von 
Ceylan123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nein, denn Gewährleistung wurde vor über 20 Jahren abgeschafft.
Möglicherweise greift der Nachfolger, die gesetzliche Mängelhaftung.


Position 1: Lackierung Heckklappe etc.

Position 2 (Nebenarbeiten ohne Berechnung): Lackierung A-Säule. Hat somit mit der Heckklappe nichts zu tun. Letztendlich wurde der Betrag von Position 2 einfach auf Position 1 drauf geschlagen, um so zu versuchen, die Mängelhaftung zu umgehen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41049x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Quatsch.
Mal wieder keine Ahnung.

Kommt bei dem User ja mal des Öfteren vor ...



Zitat (von Ceylan123):
Letztendlich wurde der Betrag von Position 2 einfach auf Position 1 drauf geschlagen, um so zu versuchen, die Mängelhaftung zu umgehen.

Das ist ja nun völlig untauglich dafür ...



Zitat (von Ceylan123):
Position 2 (Nebenarbeiten ohne Berechnung): Lackierung A-Säule.

Wenn das ganze auf "Kulanz" gemacht wurde, dann hat man Pech gehabt, auf "Geschenke" gibt es keine gesetzliche Mängelhaftung.

Sollte es - so wie hier - nur als Umgehungstatbestand gemacht werden, hilft das nichts, wenn man es denn nachweisen kann. Dann könnte das sogar strafrechtlich relevant sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Ceylan123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Wie ganau. Kommt es dazu?


War ursprünglich ganz normal gegen Entgelt vereinbart. Allerdings wurde hier, genauso wie der Rest der Lackierarbeiten, extrem gepfuscht. Vermutlich will der Lackierer sich so von der Haftung entbinden. Die Rechnung war deshalb aber trotzdem nicht um Position 2 günstiger, es wurde einfach auf Position 1 aufgerechnet. Mein Fehler war, die Rechnung nicht richtig zu lesen. Aber trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass sich der Lackierer so einfach aus der Sache retten kann.

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#7
 Von 
Ceylan123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn das ganze auf "Kulanz" gemacht wurde, dann hat man Pech gehabt, auf "Geschenke" gibt es keine gesetzliche Mängelhaftung.


Von Kulanz kann man hier nicht sprechen. Ich war das erste Mal bei dem Lackierer und die A-Säule war ein ganz normaler Auftrag.

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#8
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1559 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat (von Ceylan123):
Aber trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass sich der Lackierer so einfach aus der Sache retten kann.


Hat Harry doch schon beantwortet:

Zitat (von Harry van Sell):
Sollte es - so wie hier - nur als Umgehungstatbestand gemacht werden, hilft das nichts, wenn man es denn nachweisen kann. Dann könnte das sogar strafrechtlich relevant sein.

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14769 Beiträge, 4537x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Position 2 (Nebenarbeiten ohne Berechnung): Lackierung A-Säule.
Was ist denn da lackiert worden? Der sichtbare Teil der A-Säule, oder nur der Türfalz?

Mir geht es darum, dass man an nicht sichtbaren Teilen nicht die gleiche Qualität erwarten darf (ist vom Werk auch schon so).

Stefan

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#10
 Von 
Ceylan123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Was ist denn da lackiert worden? Der sichtbare Teil der A-Säule, oder nur der Türfalz?


Der Sichtbare, also neben der Scheibe quasi.

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14769 Beiträge, 4537x hilfreich)

Hallo,

dann ist es eine ganz normale Leistung (egal ob der Lackierer das nun als Nebenleistung, Kulanz oder was auch immer abrechnet bzw. nicht abrechnet).

Stefan

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