Vertragsrecht: Arbeitsvertrag und Projektvereinbarung

5. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Timmy123456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsrecht: Arbeitsvertrag und Projektvereinbarung

Guten Tag zusammen

Ich besitze einen Arbeitsvertrag und eine Projektvereinbarung bei einem Unternehmen. Der Arbeitsvertrag endet am 30.06.2019, die Projektvereinbarung hat als Projektende Ende August 2019 datiert.

Die Projektziele wurden bisher nicht erreicht. Ein neuer Arbeitsvertrag wurde mir bis heute nicht angeboten. Ich will das Unternehmen so schnell möglich verlassen und frage mich, ob es rechtens ist, dem Unternehmen mitzuteilen, dass ich nach Ende des Arbeitsvertrags nicht mehr zur Verfügung stehe obwohl die Projektziele noch nicht erreicht wurden.

Danke für eine Rückmeldung.

MFG, Timmy

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

:forum:
Dafür gibt es Arbeitsrecht!

Und wenn Du nichts zum Inhalt (Randbedingungen, Laufzeit, Kündigungsmöglichkeiten) des "Projektvertrages" angibst, wird das allenfalls ein Hellseher beantworten können. ;)
Und für den Arbeitsvertrag sind noch 4 Wochen Zeit.

-- Editiert von Mr.Cool am 05.06.2019 15:26

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
Timmy123456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar vielen Dank :) Habe es dort ebenfalls gepostet. Nur habe ich bereits ein bisschen im Forum rum gelesen und bei Arbeitsrecht wurde bezüglich eines ähnlichen Themas auf dieses Forum verwiesen :D

Es handelt sich um eine interne Projektvereinbarung bzw. Projektauftrag. In diesem werden lediglich Projektziele, Arbeitspakete und Projektrisiko formuliert. Die Laufzeit ist Ende August 2019. Kündigungsmöglichkeiten, etc. sind lediglich im Arbeitsvertrag geregelt.

Nun weiss ich nicht, ob diese interne Vereinbarung als Vertrag deklariert werden kann und mich notfalls dazu zwingen würde einen neuen Arbeitsvertrag zu unterschreiben.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Timmy123456):
Nun weiss ich nicht, ob diese interne Vereinbarung als Vertrag deklariert werden kann
Das wissen wir auch nicht, da wir die Vereinbarung nicht kennen.

In solchen Fällen ist - bevor es zum Streit kommt - doch ein Gespräch mit dem AG angezeigt, oder noch besser eine schriftliche Anfrage.

Hoffentlich bist Du mit den Zwischenzielen nicht in Verzug.

Berry

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Je mehr Worthülsen Du hier rumwirfst bezweifle ich einen "Arbeitsvertrag" als Arbeitnehmer.
Bist Du Freelancer o.ä. ???
Wenn Du selbständig tätig bist, passt das eher in Gewerbe, Werksvertragsrecht o.ä.
Jedenfalls wird der Bereich hier immer mehr zur Müllhalde, in der keiner mehr antwortet.

-- Editiert von Mr.Cool am 05.06.2019 22:58

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#5
 Von 
Timmy123456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

haha alles klar. Muss mich bei dir persönlich entschuldigen Mr. Cool. Bin hier zum ersten Mal aber danke für die Freundlichkeit.

Und warum gehst du dann überhaupt auf den ganzen Müll hier ein? Lass deine Kommentare und deine gute Laune einfach bei dir! Danke dir :)

Nein kein Freelancer. Normaler Angestellter mit befristetem Vertrag. Nach der Unterzeichnung meines befristeten Vertrages, wurde noch eine Projektvereinbarung unterzeichnet, die regeln sollte, was ich ungefähr zu erreichen ist in der Vertragslaufzeit. Zwischenziele wurden keine vereinbart und Projekt kann momentan nicht weitergeführt werden, da Arbeitsmaterial fehlt.

Danke für die Hilfe soweit von den anderen, ich kläre das mal mit einem Anwalt.

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von Timmy123456):
haha alles klar. Muss mich bei dir persönlich entschuldigen Mr. Cool.

Keine Ursache! Gern geschehen! :grins:
Wollte Dich ja nur auf die richtige Spur bringen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Timmy123456):
frage mich, ob es rechtens ist, dem Unternehmen mitzuteilen, dass ich nach Ende des Arbeitsvertrags nicht mehr zur Verfügung stehe

Sofern sich aus den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen nichts anders ergibt, wäre das rechtens.

Man teilt dann ja nichts anderes mit. als das was dem Unternehmen schon bekannt ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Sie müssen dem Unternehmen gar nichts mitteilen. Ihr Vertrag endet am 30.6., danach ist einfach Schluss.

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