Vertragsrecht Hochzeits Location /Raumanmietung

30. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
C.S
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsrecht Hochzeits Location /Raumanmietung

Hallo zusammen,

Bevor wir einen Anwalt einschalten würden wir gerne wissen, ob der abgeschlossene Vertrag zu unserer Raumanmietung unserer Hochzeit so Rechtsgültig ist.

Wir haben für den 20.06.2020 (Samstag) Den Raum angemietet.
Das Datum können wir aus beruflichen Gründen leider nicht wahr nehmen und würden nun erst in 2121 Heiraten und haben im März 2019 den Termin 20.06.2020 bereits wieder frei gegeben. Der Besitzer meinte, dass es kein Problem sei, die Hochzeit um ein Jahr zu verschieben und wir sollen uns einfach melden wenn wir ein neues Datum gefunden haben.
Diese Woche (Ende September 2019) erhielten wir eine Mail, dass wir innerhalb der nächsten 2 Tage einen Termin für 2021 festlegen müssen!
Wir haben dem Besitzer per Mail geschildert, dass wir erst im Juni 2020 einen Termin für Sommer 2121 festlegen können, da hier erst die neuen Dienstpläne auf der Arbeit meines Verlobten erscheinen und um eine erneute Verschiebung des Datums zu vermeiden würden wir jetzt ungern einen Termin nennen und diesen anderen Brautpaaren wegnehmen. Unsere Frage daher an die Location ob wir nicht also vorerst den Vertrag stornieren und sie die Anzahlung von 250 € dafür einbehalten.
Daraufhin bekamen wir eine sehr freche Mail in der uns der Termin 21.06.2021 (Ein MONTAG) zugewiesen wurde. Und es würden im Falle einer Stornierung unsere Anzahlung in Höhe von 250 € einbehalten und zusätzliche Storno Gebühren in Höhe von knapp 250 € anfallen (Die gesamte Location kostet knapp 1000 €)
Der Hohe Aufwand wäre ja schließlich da und es würde auch keine Rücksicht auf unsere Situation genommen werden.

Nun meine Frage:
Ist der Vertrag Rechtsgültig mit Anzahlung UND Storno gebühren in Höhe von Insgesamt 50 % Des Gesamtbetrages obwohl wir seit März 2019 KEINEN Termin blockieren und daher für keinen Einnahmeverlust sorgen?

Im Vertrag ist angegeben, dass bei Absage bis 8 Wochen vorher eine Storno gebühr von 50 % anfällt.

Letztendlich wollen wir nach so einer Aktion dort auch nicht mehr heiraten und erst recht nicht an einem jetzt vorgegebenen Montag!

Lieben Dank im Voraus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Dazu müsste man jetzt den genauen Wortlaut des Vertrages kennen.

Zitat:
Der Besitzer meinte, dass es kein Problem sei, die Hochzeit um ein Jahr zu verschieben und wir sollen uns einfach melden wenn wir ein neues Datum gefunden haben.


Dieser Lösungsvorschlag des Vermieters ist sicher nicht vertraglich vereinbart, sondern ein kulantes Angebot!?
Ansonsten gelten wohl die unterschriebenen Bedingungen zur Kündigung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Bevor wir einen Anwalt einschalten würden wir gerne wissen, ob der abgeschlossene Vertrag zu unserer Raumanmietung unserer Hochzeit so Rechtsgültig ist.

Wie soll man das beurteilen, wenn man den Vertrag nicht kennt?

Zitat:
Im Vertrag ist angegeben, dass bei Absage bis 8 Wochen vorher eine Storno gebühr von 50 % anfällt.

Dann müssen Sie nachweisen, dass Sie sich auf eine Stornogebühr von weniger als 50% geeinigt haben. Das scheint nicht der Fall zu sein - ich konnte zumindest nicht erkennen, dass der Anbieter Ihren Vorschlag von Absage gegen Einbehalt der 250€ einverstanden war.
Oder Sie weisen nach, dass ein Schaden von weniger als 50 % entsteht. Dafür müssten Sie im Prinzip bis zum 20.6.20 warten und schauen, ob der Anbieter die Location weitervermieten konnte. Wenn Sie am 20.6.20 sehen, dass der Anbieter die Location (zu gleichen Konditionen) weitervermieten konnte, sind die 50% überhöht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
C.S
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

dankevorab für die ANtworten. Leider kann ich den Vertrag hier nicht anhängen.

Der Termin 20.06.20 ist bereits neu vergeben. Das sagte er mir als ich vorgeschlagen habe, dann doch den alten Termin zu nehmen, bevor wir gar keinen neuen temrin finden und dann atstatt der Hochzeit einfach einen Geburtstag dort zu feiern.

Also können wir weder auf den alten Termin 20.06.20 zurückgreifen, da wir den ja auch storniert haben, noch dürfen wir uns erst im nächsten Jahr für einen Termin in 2021 entscheiden.
Daher hat er nun einen Termin für uns entschieden. Montag den 21.06.21. Darauf habe ich bisher noch nicht geantwortet.

Lieben Dank

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Na dann:
- Beweise sichern, dass der 20.06.20 bereits wieder neu vergeben wurde (auf den Beweis wird es möglichrweise ankommen!)
- vom Anbieter alles zurück verlangen (volle Anzahlung) - mit freundlichem Hinweis auf §309 Nr. 5 BGB.

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