Vertragsrecht Mietvertrag

20. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
solarius
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsrecht Mietvertrag

Eine spannende Vermietungsstory

Ich habe seit 2005 eine Appartmentwohnung an den Sohn eines Bekannten vermietet, der im Sommer arbeitslos wurde und um Stundung der Miete bat, was ich gewährte. Er fand eine andere Stelle aber die Wohnung wurde ihm zu teuer, Anfang Okt. bat er um Beendigung des Mietverhältisses zum 1.11.06 weil er zu diesem Zeitpunkt eine preiswertere Wohnung bekommen könnte, was unter Verzicht auf die 3 Monate Kündigungsfrist ich in Form eines Aufhebungsvertrags gewährte, ohne einen neuen Mieter zu haben. Da ich auch noch ein 2. Wohnung habe bot ich am nächsten Tag beide einem Makler an der schon am gleichen Tag beide Wohnungen an zwei Geschäftsführer eines namhaften Maschinenbauunternehmens zum 1.11.06 vermittelte.

Am 15. Erklärte der Sohn, seine Mietvertrag sei trotz verbindlicher Zusage nicht zustandegekommen. Durch die Notsituation in der er dadurch gekommen sei, sei er zeitlich so sehr belastet, dass er in seiner neuen Stelle Probleme erwartet. Ich erklärte ihm, dass ein einseitig unterschriebener Mietvertrag dem Geschäftsführer vorliege und er deshalb jedenfalls räumen müsse.

Das Unternehmen ließ sich aber Zeit mit der Unterzeichnung des Mietvertrages und sagte am 22.11.06 für an den Sohn des Bekannten vermietet Wohnung ab.

Dies erklärte ich dem Sohn und der bat mich um Fortsetzung des Mietverhältnisses, was ich in Form eines neuen Mietvertrages Anfang Nov. gewährte.

Anfang Dez. erhalte ich vom Sohn eine Mietminderung von 50% zur Beseitigung von Mängel der WC Lüftung, die für mich unerklärlich beim Sohn der täglich duscht in Form von Stockflecken an der Paneeldecke erstmalig aufgetreten war, sowie wegen Anbringen einer Abschlußleiste an der Einbauküche und Dichtungsproblemen an den Fenstern.

Die Sachverhalte waren bei Abschluß des Vertrages bekannt und unverändert geblieben.

Ich bestreite dass der zweite Mietvertrag wirksam geschlossen wurde, weil so wesentlich bekannte Vertragsbestenadteil nicht vereinbart wurden, dass der Mieter seine Leistung schon nach einem Monat für ihm bei Vertragsabschluß bekannte Mängel um 50 % mindert.

Hätte er diese Forderungen in den Mietvertrag geschrieben, dann hätte ich sofort einen anderen Mieter genommen- bekommen.


Frage: Ist der Mietvertrag nichtig?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-688
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

:forum:

Mietrecht !

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#3
 Von 
solarius
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

An Michael32

Die Frage, die dabei in Richtung Vertragsrecht geht ist: Wann ist ein Vertrag wegen fehlendem "Regelungsumfang" ungültig?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Nur bei sogen. offenem Einigungsmangel.

Im Beispielfall liegt aber ja nur eine Meinungsverschiedenheit darüber vor, ob eine bestimmte Eigenschaft der Mietsache einen (Minderungsansprüche begründenden) Mangel darstellt oder nicht. Die Gültigkeit des Vertrages bleibt davon unberührt.

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