Hallo,
folgendes Problem:
Auftraggeber "A" beauftragt Subunternehmer "S" mit der Durchführung einer Montage bei Kunden "K". Es gibt einen Montagevertrag zwischen A und S.
Der Subunternehmer S beauftragt X, die Montage durchzuführen bzw. ihn bei der Montage zu unterstützen. X stellt (in Absprache mit dem Subungernehmer S) die Rechnung
direkt an den Auftraggeber A, dieser überweist direkt an X.
Entsteht durch die Rechnung und die Bezahlung einen Vertrag zwischen dem Auftraggeber A und dem durch den Subunternehmer beauftragten X?
Der Hintergrund der Frage:
X verursacht einen Schaden am Gebäude des Kunden "K". Der Auftraggeber A begleicht den Schaden vorab an den Kunden, will aber das Geld vom Subunternehmer S zurück holen. S sagt, er hat eine Haftpflichtversicherung, alles kein Problem.
Auf Nachfrage wo das Geld bleibt, schreibt Subunternehmer S an den Auftraggeber A eine E-Mail, dass er Privatinsolvenz beantragt hat und der Erstattungsanspruch der Haftpflichtversicherung da rein fliesst. (A ist sich aber nicht sicher, ob überhaupt eine Haftpflichtversicherung besteht oder ob die Beiträge bezahlt wurden). Also scheint von S nichts zu holen zu sein. S rückt aber keine Unterlagen raus - weder von der Versicherung noch wegen der Privatinsolvenz.
Der Schadensverursacher X lehnt die Begleichung des Schadens ab, da kein Vertrag zwischen X und dem Auftraggeber A besteht.
Wer muss den Schaden bezahlen?
X hat lt. eigener Aussage ebenfalls inzwischen Privatinsolvenz beantragt - wie lässt sich das überprüfen?
Was würdet Ihr tun? Das Geld einfach abschreiben?
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Vertragsrecht/Schadensersatz/Privatinsolvenz?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Schadenshöhe?
quote:
X hat lt. eigener Aussage ebenfalls inzwischen Privatinsolvenz beantragt - wie lässt sich das überprüfen?
www.insolvenzbekanntmachung.de
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
die Schadenshöhe beträgt ca. 1.500,00 €.
Leider sind der Subunternehmer S und der Verursacher X nicht sonderlich kooperativ in der Sache (S sagt nicht, bei welcher Versicherung die Betriebshaftpflichtversicherung besteht, beide keine Einzelheiten zur Privatinsolvenz. Konnte leider über die Suchmaske nichts finden.
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quote:
Entsteht durch die Rechnung und die Bezahlung einen Vertrag zwischen dem Auftraggeber A und dem durch den Subunternehmer beauftragten X?
IMO nein.
Nur weil A sich bereiterklärt, die - vermutlich durch vertragliche Vereinbarung mit S sowieso an A "durchreichbaren" - Ansprüche des X an S zu befriedigen, entsteht daraus noch kein Vertrag zwischen A und X.
Einfacher dargestellt, wenn ich dir mein Auto verkaufe, du das deinem Bruder zum gleichen Preis weiterverkaufst und dein Bruder dann die Kaufsumme direkt an mich leistet (statt erst an dich und du dann an mich), entsteht daraus kein Kaufvertrag (oder sonstiger) zwischen mir und deinem Bruder.
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Fraglich ob man wegen 1500 EUR prozessieren sollte.
Kommt tatsächlich eine Insolvenz, nutzt einem der Titel auch nichts mehr und man hat noch sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung am Hals.
Natürlich kann das mit der Insolvenz auch eine Schutzbehauptung zur Abwehr sein.
Schon mal bei den Auskunfteien eine Auskunft eingeholt?
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