Vertragsrücktritt bei Personalvermittlungsagentur möglich?

1. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
styx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)
Vertragsrücktritt bei Personalvermittlungsagentur möglich?

Hallo,

ich habe von der Arbeitsagentur einen Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgen für eine private Arbeitsvermittlungsagentur erhalten und mich pflichtgemäß beworben. Dort händigte man mir einen Vermittlungsvertag aus, den ich unterzeichnete.

Nun erhalte ich aber den Vermittlungsgutschein erst in 1 Woche, da ich noch keine 6 Wochen arbeitslos bin und habe gestern außerdem bereits eine neue Arbeit bekommen.

Gestern meldete sich die Vermittlungsagentur bei mir und pochte auf ihren Vertrag, den ich unterzeichnet hatte. Ich bekomme nun aber keinen Vermittlungsgutschein mehr, da ich die neue Arbeit bereits habe.

Es sind seit Unterzeichnung bereits 2 Wochen vergangen. Über Widerrufsrechte wurde ich nicht informierrt und es steht auch nichts davon im Vertrag.

Kann ich aus dem Vertrag noch heraus? Und muss ich das ganze selbst zahlen, wenn nicht?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Was genau steht denn zwecks Kündigung/Rücktritt in den vertraglichen Vereinbarungen?



Den Vertrag würde ich schnellstens per Einschreiben kündigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
styx
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 10x hilfreich)

Da steht zu Kündigung gar nichts drin.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Irgendwo müssen doch die beiderseitigen Leistungen stehen. Wenn die eigene Leistung der Vermittlungsgutschein ist und der nicht mehr kommen wird, dann sollte der Vermittler sehr schnell die Lust verlieren. Hoffentlich bist du selbst nicht für irgendwelche Bemühungen haftbar zu machen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat:
Da steht zu Kündigung gar nichts drin.

Das ist merkwürdig.


Dann würde ich per Einschreiben mitteilen, das ich ab dem TT.MM.JJJJ eine neue Arbeitstelle habe und der Vertrag daher gekündigt wird und eine Vermittlung weder notwendig noch erfolgreich ist.



Je nach dem was die dann antworten, wieder hier melden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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