Hallo,
mich interessiert eure Meinung zu einem Gastspielvertrag mit einer Band. Es wurde eine Band gebucht für eine Veranstaltung. Im Gastspielvertrag steht folgender Paragraf:
„§XX Bei krankheitsbedingtem Ausfall eines oder mehrerer Bandmitglieder sorgt die Gruppe für entsprechenden Ersatz, soweit dies erforderlich ist. Bei einer Absage durch die Band wird die untenstehende Konventionalstrafe fällig." (die unten stehende Vertragsstrafe ist dann genau beziffert).
Einen Tag vorher sagt die Band nun ab, weil der Sänger angeblich krank geworden ist.
Seht ihr die Vertragsstrafe wie ich auch als verwirkt an? Ist doch das Problem der Band, wie sie für Ersatzregelungen innerhalb ihrer Band sorgt oder? Genau dafür wurde das doch so vereinbart. Mich interessieren eure Meinungen dazu oder ob schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat.
Vertragsstrafe verwirkt?
22. März 2014
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Frage vom 22. März 2014 | 15:40
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertragsstrafe verwirkt?
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#1
Antwort vom 23. März 2014 | 16:57
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Keiner ne Idee?
#2
Antwort vom 24. März 2014 | 10:38
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
Seht ihr die Vertragsstrafe wie ich auch als verwirkt an?
Ja.
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