Vertragsstrafe verwirkt?

22. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
puehmi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertragsstrafe verwirkt?

Hallo,

mich interessiert eure Meinung zu einem Gastspielvertrag mit einer Band. Es wurde eine Band gebucht für eine Veranstaltung. Im Gastspielvertrag steht folgender Paragraf:

„§XX Bei krankheitsbedingtem Ausfall eines oder mehrerer Bandmitglieder sorgt die Gruppe für entsprechenden Ersatz, soweit dies erforderlich ist. Bei einer Absage durch die Band wird die untenstehende Konventionalstrafe fällig." (die unten stehende Vertragsstrafe ist dann genau beziffert).

Einen Tag vorher sagt die Band nun ab, weil der Sänger angeblich krank geworden ist.

Seht ihr die Vertragsstrafe wie ich auch als verwirkt an? Ist doch das Problem der Band, wie sie für Ersatzregelungen innerhalb ihrer Band sorgt oder? Genau dafür wurde das doch so vereinbart. Mich interessieren eure Meinungen dazu oder ob schon jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
puehmi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Keiner ne Idee?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Seht ihr die Vertragsstrafe wie ich auch als verwirkt an?


Ja.

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0x Hilfreiche Antwort

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