Vertragsverlängerung Fitnessstudio

27. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
manitram
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 7x hilfreich)
Vertragsverlängerung Fitnessstudio

Guten Abend zusammen,

heute habe ich mal eine Frage zu einem Vertrag mit einem Fitnessstudio und baue auch dieses Mal auf kompetente Hilfe.
Am 12.12.12 wurde ein Vertrag mit einem Fitnessstudio geschlossen. Unter "Vertragsbeginn/Mindestlaufzeit" steht Abo-Beginn am 24.12.12. Und
Wöchentlicher Beitrag
3 Monate xx Euro
3 Mo Rabatt Schüler -x Euro

Zur Vertragsverlängerung wird auf Ziffer 3 der AGBs verwiesen. Dort steht wörtlich:

3. Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist mit einer Frist von 12 Wochen zum Ende der im Vertrag genannten Erst-/Mindestlaufzeit kündbar. Jede Kündigung, auch die Kündigung aus wichtigem Grund, bedarf der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang im "Name" an. Sofern keine fristgemäße Kündigung erfolgt, verlängert sich die Mitgliedschaft um jeweils 52 Wochen. Im Verlängerungszeitraum beträgt die Kündigungsfrist für beide Seiten wiederum 12 Wochen zum Verlängerungs- bzw. Laufzeitende.

Vertragspartner des Fitnessstudios ist ein von Taschengeld abhängiger junger Mann, der auf das Lesen der AGBs verzichtet hat und fälschlicherweise davon ausging, dass der Vertrag nach 3 Monaten endet. Jetzt wird aber das Taschengeldkonto 4-wöchentlich mit dem vereinbarten Betrag belastet und er würde gerne kündigen. Laut AGB müsste er ja aber wohl noch weitere 9 Monate zahlen.

Jetzt habe ich gelesen, dass eine stillschweigende Vertragsverlängerung nur jeweils für die Dauer der vereinbarten Erstlaufzeit erlaubt ist. Nun weiß ich nicht, ob das tatsächlich so ist, da ich auch noch keine Rechtsgrundlage dazu gefunden habe. Kann da jemand etwas Näheres dazu sagen? Und wie ist das mit der Kündigungsfrist? Bei einer Vertragslaufzeit von 3 Monaten und einer Kündigungsfrist von 12 Wochen hätte der Vertrag ja bereits bei Vertragsabschluss gekündigt werden müssen um die Kündigungsfrist einzuhalten. Könnte man den Vertrag jetzt u. U. mit einer kürzeren Kündigungsfrist kündigen?

Bin dankbar für jeden Tipp, der das Taschengeldkonto (und damit auch das von Mami) schont.

LG Manitram

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wäre mir tatsächlich neu. Das einzig mir bekannte ist BGB §309. In einem der Absätze (bin zu faul nachzuschauen) steht: Mindestlaufzeit/Erstlaufzeit maximal 2 Jahre, Verlängerung um maximal 1 Jahr, Kündigungsfrist maximal 3 Monate. Insofern wäre das meines Erachtens im Rahmen.

Dass sich der junge Mann das nicht durchgelesen hat, ist sein persönliches Pech. Ich hoffe, er lernt daraus, dass er sich zukünftig vorab durchliest, was er unterschreibt.

Da du von Taschengeld schreibst: Ist der Kunde hier noch minderjährig? Wenn ja: Mammi hat dem jungen Bub sicherlich nicht erlaubt, so einen Vertrag zu unterzeichnen und wird den einfach widerrufen mit Begründung Minderjährigkeit, ggf. das Taschengeld kürzen, damit der Bub was daraus lernt fürs Leben.

quote:
Bei einer Vertragslaufzeit von 3 Monaten und einer Kündigungsfrist von 12 Wochen hätte der Vertrag ja bereits bei Vertragsabschluss gekündigt werden müssen um die Kündigungsfrist einzuhalten.

Das ist derweil eine interessante Frage. Meine Glaskugel verrät, dass das durchaus eine Stolperfalle für das Fitnessstudio sein könnte, denn das Lockangebot für 3 Monate wird damit ziemlich ins Absurde verzerrt.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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