Vertragsverlängerung- Folgevertrag

12. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest123-460
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsverlängerung- Folgevertrag

Hallo,
hat hier irgendwer eine Ahnung, wo in welchen Gesetzen etwas geschrieben steht, wie eine Handyvertragsverlängerung bzw. ein Folgevertrag zu händeln ist?

Meine Frage dazu: Wenn ein Vertrag bis zum 25.02.xx gilt, kann es dann sein, das der Folgevertrag für weitere 2 Jahre erst ab dem 12.03.xx gilt, weil das das Datum der Zustellung oder Bestellung des neuen Handys ist?

Kann leider nichts richtiges finden.
Wäre für Hilfe sehr dankbar.

Gruß
Kiwi

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Da musst Du schon im Vertrag selbst nachschauen. Prinzipiell kann so etwas sein.

Ein Spezialgesetz zur Handyvertragsverlängerung wirst Du nicht finden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Der alte Vertrag lief am 25.02. ab.
Vom 25.2 bis zum 12.3. hast Du Dich in einem vertragslosen Verhältnis befunden.
Am 12.3. hast Du mit Erhalt des neuen Handys einen neuen Vertrag abgeschlossen.
Also ist dieses Datum nach meiner Meinung der Vertragsbeginn.
Es fehlt also tatsächlich in D noch ein Handygesetz, damit die geplagten Handy-Nutzer nicht 2 Wochen vertragslos umherirren.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

-- Editiert von ikarus02 am 12.04.2005 20:04:47

-- Editiert von ikarus02 am 12.04.2005 20:07:05

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-460
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Und genau das kann doch nicht sein. Ich habe einen Vertrag. Um den zu nutzen brauche ich eine SIM-Karte. Diese war die ganze Zeit in meinem Besitz. Ich habe weiter telefoniert und wurde weiter angerufen. In den Abrechnungen habe ich keinen Hinweis auf einen neuen Vertragsbeginn gefunden. Das Handy wurde von mir Ende Januar/Anfang Februar bestellt. Und wegen Lieferschwierigkeiten verlängert sich mein Vertrag? Das kann ich mit meinem Rechtsbewusstsein nicht wirklich verstehen. Hat nicht viel mehr der neue Vertrag mit dem Tag begonnen, als der Telefonanbieter meine Bestellung entgegengenommen hat???
Ich habe eine Einwilligung an dem Tag abgegeben und der Telefonanbieter hat sie durch konkludentes Verhalten (hier entgegennahme der Bestellung bestätigt.
Also ich hatte ja mal Recht in der Schule, und so dachte ich, kommen Verträge zustande.

Liebe Grüße
Kiwi

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
catwelatze
Status:
Lehrling
(1323 Beiträge, 202x hilfreich)

die vertragsverlängerung kommt durch deine willenserklärung, hier also deine telefonische einwilligung in verbindung mit der bestellung des neuen handys zustande. der vertrag wird ja auch nicht neu abgeschlossen,, sondern verlängert sich (meisstens um 12 monate) direkt im anschluss an die bissherige vertragslaufzeit. ein vertragsloses verhältnis liegt nicht vor.
wann du das handy erhalten hast, spielt von daher keine rolle. du hast ja keinen kaufvertrag für das handy abgeschlossen, das ist ja eine (meist) kostenlose zugabe und der anreiz zur vertragsverlängerung. also ist dein vertragsende der 25.02. und nicht der 12.03.

da musst du bei einer kündigung nur hart bleiben. irgendwann wird dann eine kündigung zum 25.02., natürlich aus kulanz, akkzeptiert.

-- Editiert von catwelatze am 13.04.2005 11:30:52

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