Vertragsverlängerung O2 Wucher / rückwirkend Kündigen

9. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
SunnyLife
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsverlängerung O2 Wucher / rückwirkend Kündigen

Guten Tag,

mein Vertrag wurde Automatisch verlängert, jedoch nicht zu mein Gunsten.
Ich zahle 20€ für allnet flat + sms + 200MB Internet , Änderung nur durch weiter Vertragsverlängerung möglich.
Das gleiche gibt es für 20€ ( für studenten, bin ich ) und für 25€ als nicht Student mit 1000MB internet.
Hab also 800MB weniger fürs gleiche Geld....

Da komm ich mir nicht nur ein bisschen über den Tisch gezogen vor.
Gibt es da eine Möglichkeit etwas zu tun, weil Verträge die eine Seite stark benachteiligen sind doch Sittenwidrig oda?

mfg und danke für eure hilfe

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von SunnyLife):
mein Vertrag wurde Automatisch verlängert, jedoch nicht zu mein Gunsten.

Wieso, hatte man denn vorher einen anderen Tarif?



Zitat (von SunnyLife):
weil Verträge die eine Seite stark benachteiligen sind doch Sittenwidrig oda?

Nö. Da entscheiden immer die genauen Umstände des Einzelfalls.

Im übrigen kann man hier keine starke Benachteiligung erkennen.
Nur weil der Kunde sich nicht entsprechend informiert, die Kündigungsfrist verbummelt und dann der Vertrag sich in einem wirtschaftlich ungünstigen Tarif verlängert, ist es weder Wucher noch sittenwidrig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Richtig, es ist völlig normal, das Lockrabatte nach 12 oder 24 Monaten auslaufen. Dann wird es einfach teurer.
Abgeschlossen wurde der Vertrag aber sicherlich mit Akzeptanz der hohen Listenpreise. Das da anfangs ein Lockrabatt gewährt wurde macht den Tarif nicht unsittlich.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SunnyLife
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Meinen Tarif gibt es so nicht mehr zudem hatte ich dort Rabatte bekommen, dieser lief mit der Vertragsverlängerung aus.

Die neue Vergleichbaren Verträge sprich das kleinste Paket hat 400% mehr Internet das ist schon ne große Menge. Und um auf die gleichen Bedingungen zu kommen müsste ich nochmals zu dem einem Jahr was ich jetzt schon habe noch eins dran hängen...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16166x hilfreich)

Zitat:
Das da anfangs ein Lockrabatt gewährt wurde

Allerdings muss das so auch erkennbar sein und in den vertraglichen Vereinbarungen stehen.
Ansonsten gilt: Vertragsverlängerung nur zu exakt denselben Konditionen, wie es vertraglich vereinbart wurde.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Das wird immer penibel genau angegeben. Man akzeptiert i.d.R. Produktpreis Tarif xyz, mit Rabatt von nn über 24 Monate.
Wer den Kündigungstermin verpasst, hat einfach schlecht taktiert. Nur so machen die Provider Gewinne.

Wer kündigt und sich "rückgewinnen" lässt, der steht besser da.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.800 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen