Vertragsverlängerung - falsche telefonische Info

9. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
Samsara02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsverlängerung - falsche telefonische Info

Guten Tag,

ich habe ein Problem mit Arcor.

Mein Anschluss lief zum September dieses Jahres aus und ich wollte ihn kündigen, da ich im März umgezogen bin. Dann wurde ich vom Kundenservice angerufen. Dieser teilte mir mit, dass ich den Anschluss mit an den neuen Wohnort nehmen kann, und dann in Ruhe zum September kündigen kann. Es erfolgt auch "keine" Vertragsverlängerung. Nur unter dieser Prämisse habe ich den Umzug beauftragt.

Nun war ich am Installationstag (gestern) nicht da. Heute Morgen rief mich der Kundenservice zurück und teilte mir mit, dass sich mein Vertrag "natürlich" um 24 Monate verlängert hat und ich einen neuen Termin zu Freischaltung festlegen soll.
Hätte ich das gewusst, hätte ich ihn einfach regulär zum September gekündigt.

Ich habe die Zusage vom Kundenservice nie schriftlich erhalten. Kann ich da noch was machen?

Ist es sinnvoll meine offene Rechnung nicht zu bezahlen, und die mich kündigen?

Dankbare Grüße

Samsara

-----------------
" "

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Salvatori
Status:
Praktikant
(944 Beiträge, 280x hilfreich)

quote:
Ist es sinnvoll meine offene Rechnung nicht zu bezahlen, und die mich kündigen?


Damit kommst du nicht aus dem Vertrag. Die würden einfach ihre Leistung zurückbehalten dürfen, aber der Zahlungsanspruch würde bestehen bleiben.

Bei dir kommt es eher darauf an, wer letztlich was beweisen kann, was vereinbart wurde.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Samsara02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Problem ist, dass ich leider gar nichts schriftliches erhalten habe. Es war eine rein telefonische Vereinbarung.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Mein Anschluss lief zum September dieses Jahres aus und ich wollte ihn kündigen, da ich im März umgezogen bin.


Hast du denn gekündigt und einen Kundenrückholanruf bekommen?
Was wurde dir über Kundencenter bestätigt? Wie ist dort der Vertragszustand dokumentiert?
Wenn der 24-Monatszeitraum im Kundencenter dokumentiert ist und es keinen Widerspruch gab, dann gilt vermutlich diese Frist. Hast du Onlinerechnung? Wurde der neue Vertragsschluß an der neuen Adresse schriftlich bestätigt?

Und wenn Vodafone dich kündigt, dann fallen 24 Monate die GG an. Also vorsichtig vorgehen.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Samsara02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)


Ich habe eine Sonderkündigung ausgesprochen und postwendend eine Anruf erhalten.

Mir wurde mündlich bestätigt, dass ich meinen Anschluss mitnehmen kann und die Vertragslaufzeit sich nicht verlängert. Das "sei jetzt nicht mehr so!", sagte der Herr.

Die haben zumindest einen Teil vom Gespräch auf Band aufgenommen. Dort müsste das evtl. mit der Laufzeit drauf sein ...

Onlinerechnungen habe ich.

An die neue Adresse habe ichnur den Umzugsauftrag erhalten, aber keine Vertragsverlängerung.

Ok, das mit dem "nicht-bezahlen", lasse ich lieber :)

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

dann schau dir den Vertragszustand im Kundencenter mal genauer an mitsamt den Vertragsänderungen.

Wenn dort nichts steht, hilft es u.U. sich dumm zu stellen und zu argumentieren "habe keinen Neuauftrag erteilt - weisen Sie den bitte nach" und die Einzugsermächtigung zum Oktober zu beenden. Dabei halte ich die Wahrscheinlichkeit da rauszukommen für gering. Weiterer Ansatzpunkt wäre die evtl. fehlende Widerrufsbelehrung. Ohne Widerrufsbelehrung nach Fernabsatzrecht kann der Auftrag jederzeit widerrufen werden :grins:

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert am 09.06.2010 12:41

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Samsara02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber die falsche Auskunft bzgl. der Vertragsverlängerung kann doch nicht rechtens sein, oder?

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

irrelevant, zumal du das nicht beweisen kannst.

Es gilt nur das was in den AGB steht und das was in nachweisbarer Form vorliegt. So kann man aber auch den Spieß umdrehen - einfach einen Vertragsschluß abstreiten. Einfach alles abstreiten und sich Gegenbeweise vorlegen lassen. Ist häufig einfacher als " ja, ich habe einen Vertrag geschlossen, aber ...". SO kommt man häufig nicht weiter!

Mit mir wollte Vodafone auch eine Vertragsverlängerung erzwingen "da ich doch mit denen telefoniert hätte" - natürlich in einer anderen Sache. Ja hallo - da war aber was los :zoff:
Das versuchen die bei mir kein zweites Mal und bluten durften die auch :grins:
Es herrscht immer noch das Arcor-Chaos bei Vodafone, besonders im DSL-Bereich.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Samsara02
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, für den Tipp. Hab gerade ein interessantes Telefonat gehabt. Nachdem ich gedroht habe, denen jeden Tag den Nerv zu rauben und 100 Faxe an die Geschäftsführung zu schicken, kommt der Stein scheinbar ins rollen. Mal morgen abwarten - solang ich nix schriftlich habe, glaube ich keinem mehr auch nur ein Wort. Dann bombadiere ich deren Faxgeräte ...

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.546 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen