Hallo,folgende Fragestellung
"Meine Mutter betreibt ein kleines Kosmetikstudio,hierfür hat sie vor drei Jahren eine Werbevertrag in einem Apothekenschaukasten geschlossen.Dies hat sie natürlich vergessen!!!!!Jetzt bekam sie ein Schreiben,da sie nicht gekündigt hat----hätte sich der Vertrag um drei weitere Jahre verlängert---dies wäre zwischen Gewerbetreibenden so üblich!!!!Gilt so eine automatische Verlängerung???Geht immerhin um eintausend Euro!ES geht nicht um die automatische Verlängerung---sondern um die extreme dauer von drei Jahren!!!!!!!!
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Vertragsverlängerung um drei Jahre?????????!!!!
11. August 2012
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Frage vom 11. August 2012 | 18:18
Von
Status: Schüler (295 Beiträge, 159x hilfreich)
Vertragsverlängerung um drei Jahre?????????!!!!
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#1
Antwort vom 11. August 2012 | 19:51
Von
Status: Lehrling (1039 Beiträge, 532x hilfreich)
quote:
Gilt so eine automatische Verlängerung?
Das kommt drauf an, was im Vertrag steht. Ohne vertragliche Regelung gibt es sowas jedenfalls nicht.
Im übrigen versteht man dich genau so gut, wenn du jedes Satzzeichen nur einmal verwendest!!!1!!!11!!!eins!!!elf!!!!
quote:
sondern um die extreme dauer von drei Jahren!!
Per AGB unzulässig, individualvertraglich hingegen durchaus zulässig.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#3
Antwort vom 11. August 2012 | 22:12
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Jetzt bekam sie ein Schreiben,da sie nicht gekündigt hat----hätte sich der Vertrag um drei weitere Jahre verlängert---dies wäre zwischen Gewerbetreibenden so üblich!!!!Gilt so eine automatische Verlängerung??? <hr size=1 noshade>
Nein, bei der Klausel handelt es sich mit Sicherheit um AGB:
§ 309 BGB :
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
...
9. (Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen)
bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat,
a) eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags,
b) eine den anderen Vertragsteil bindende stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses um jeweils mehr als ein Jahr
Schon die 3 Jahre Laufzeit waren also unwirksam, erst recht die 3 Jahre Verlängerung.
Der Vertrag ist beendet, kein Zahlungsanspruch.
Wenn du die Fa. googelst, findest du sicher entsprechende Urteile.
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