Moin,
ich habe am 23.10 meinen Mobilfunktvertrag verlängert, wollte aber nicht schlechter behandelt werden als Neukunden und habe das deswegen über die Hotline gemacht. Ich erhielt dadurch einen "Aktion: 20% Vorteil auf Basispreis ohne Hardwarezuzahlung" von 10,00€ monatlich - Steht so auch in der Vertragszusammenfassung (ohne dort benannte Einschränkungen).
Nachdem ich dem Vertrag per Klick zugestimmt hatte, erhielt ich später am Abend noch eine Vertragsübersicht - dort ist auch die "Aktion: 20% Vorteil auf Basispreis ohne Hardwarezuzahlung" zu finden, allerdings auf einmal mit einer Laufzeit "bis zum 21.03.2024". Nun zahle ich auf einmal 10€ monatlich mehr und auf alle Monate gerechnet vermutlich ca. 210€ mehr für den Vertrag - für mich erst mal ein klarer Fall von Täuschung am Kunden, mindestens mal Abzocke.
Laut Internetrecherchen sind Vertragszusammenfassung und Vertragsübersicht eigentlich dasselbe und müssen sämtliche Kosten enthalten, die während der Vertragslaufzeit anfallen - da die dreimonatige Beschränkung dieser Aktion in der Vertragszusammenfassung nicht enthalten ist, ist für mich der Vertrag eigentlich nichtig. Laut Kundenhotline ist jedoch alles rechtens - Der Support beruft sich darauf, dass die Aktion "Aktion: 20% Vorteil auf Basispreis ohne Hardwarezuzahlung" eine Neukundenaktion ist und nur für den Zeitraum gilt, wo ich als Neukunde behandelt werde, in meinem Fall von 03.2022 - 03.2024.
Habt ihr eine Idee, wie ich hier weiter vorgehen kann? Seht ihr eine Chance, dass ich von dem Vertrag zurücktreten kann?
Vertragszusammenfassung vs. Vertragsübersicht
30. April 2024
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Frage vom 30. April 2024 | 12:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragszusammenfassung vs. Vertragsübersicht
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#1
Antwort vom 30. April 2024 | 12:25
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41024x hilfreich)
ZitatHabt ihr eine Idee, wie ich hier weiter vorgehen kann? :
Ja, daraus lernen, das man Verträge sofort liest und nicht erst nach Monaten.
ZitatSeht ihr eine Chance, dass ich von dem Vertrag zurücktreten kann? :
Nö.
Von was will man da zurücktreten?
Man hat den Vertrag ja schon genutzt.
Zitatda die dreimonatige Beschränkung dieser Aktion in der Vertragszusammenfassung nicht enthalten ist :
In der Sachverhaltsschilderung findet sich da auch nichts zu.
Erst mal müsste man klären was nachweislich vertraglich vereinbart wurde und ob die Mitteilungen den Vorgaben von Gesetzgeber und Rechtsprechung entsprachen.
Dann sieht man weiter, welche Möglichkeiten sich daraus ergeben.
#2
Antwort vom 30. April 2024 | 13:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Ja, daraus lernen, das man Verträge sofort liest und nicht erst nach Monaten.
Auch wenn Sie mit dieser Aussage faktisch recht haben, empfinde ich diesen Satz schon als ganz schön abgehoben.
Seit wann ist es üblich, dass eine "Vertragszusammenfassung" andere Details enthält als eine "Vertragsübersicht"? Zumal die Vertragsübersicht nach "Unterschrift" verschickt wurde und die Vertragszusammenfassung davor.
Am Besten erhalte ich von Dienstleistern zukünftig 30 Vertragszusammenfassungen unter unterschiedlichen Titeln und ich als Kunde, der seine Freizeit gerne mit Vertragschecks verbringt, darf alle 30 gegenüberstellen und nach Unterschieden prüfen? Das darf doch nicht rechtens sein.
Auf diese Art von Belehrung Ihrerseits kann ich in diesem Fall verzichten - da fehlt mir die Verbrauchersicht auf die Thematik.
Zitat:Erst mal müsste man klären was nachweislich vertraglich vereinbart wurde und ob die Mitteilungen den Vorgaben von Gesetzgeber und Rechtsprechung entsprachen.
Dann sieht man weiter, welche Möglichkeiten sich daraus ergeben.
Diese Aussage hätte mir als reine Information gereicht. Vielen Dank für die Einschätzung.
-- Editiert von User am 30. April 2024 13:11
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#3
Antwort vom 30. April 2024 | 21:52
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41024x hilfreich)
ZitatSeit wann ist es üblich, dass eine "Vertragszusammenfassung" andere Details enthält als eine "Vertragsübersicht"? :
Der Bedeutung der jeweiligen Worte folgend eigentlich schon immer.
Vertragszusammenfassung:
kurz zusammengefasste, schriftliche oder mündliche Darstellung (wichtiger) Abschnitte von Verträgen
Vertragsübersicht:
bestimmte Zusammenhänge wiedergebende, knappe (tabellenartige) Darstellung der Teile der vertraglichen Vereinbarungen
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