Verzug bei Darlehensvertrag

17. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Redbiker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Verzug bei Darlehensvertrag

Mit schriftlichem Vertrag vom 26.04.1995 habe ich ein Darlehen i.H.v. ca. 8.000 Euro bei einem Freund in Anspruch genommen. Im Vertrag war die Rückzahlung in 48 monatlichen Raten, beginnend ab 1.8.1995, vereinbart. Tatsächlich erfolgten folgende Teilzahlungen: Januar 1996 2.500 Euro, März 1997 1.300 Euro, November 1997 920 Euro. Von 1997 bis Januar 2003 hat der Gläubiger einmal mündlich im Rahmen eines zufälligen Treffens auf die ausstehende Rückzahlung hingewiesen.
Erst im Januar 2003 kam dann ein Anwaltsschreiben mit einer Forderungsaufstellung. Die Hauptschuld von ca. 8.000 Euro habe ich nunmehr im Laufe eines Jahres getilgt. Der Anwalt fordert nun noch die Verzugszinsen (4 %) i.H.v. 520 Euro sowie eigene Gebühren und Kosten i.H.v. 215 Euro.

Meine Frage:
Sollte ich einfach zahlen, oder kann ich dem Gläubiger vorhalten, dass er sich über fünf Jahre nicht gemeldet hat. Immerhin hat er die unregelmäßigen Teilzahlungen widerspruchslos hingenommen. Ferner hat er doch in Bezug auf den Verzugsschaden eine Schadenminderungspflicht.

Welche Chancen hätte ich im streitigen Verfahren und mit welchen Kosten müsste ich rechnen?

Für evtl. Antworten schonmal vielen Dank im Voraus.

Ihr
Redbiker

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47585 Beiträge, 16824x hilfreich)

Die Forderungen sind berechtigt. Die rechnerische Richtigkeit habe ich nicht geprüft, ich gehe davon aus, dass die Berechnungen korrekt sind.

Die Einschaltung eines Anwalts ist aus meiner Sicht auch nicht unangemessen, nachdem Du 5 Jahre nicht gezahlt hast. Und mit 4% Verzugszinsen bist Du doch gut bedient.

Die entstandenen Kosten sind aus meiner Sicht angemessen. Auch aufgrund Deiner nachhaltigen Verletzung der Zahlungspflicht kannst Du Dich in diesem Fall nicht auf eine Schadensminderungspflicht des Gläubigers stützen.

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