Vetragsrecht Internet

10. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.05.2009 22:36:16
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vetragsrecht Internet

Guten Abend Miteinander,

ich habe ein drei Fragen zu folgendem Problem:

Ich habe Mitte Juni im Internet versucht, eine Matratze zu kaufen, habe mich natürlich durch den Preis blenden lassen. Da ich mitten im Umzug stand, wollte ich das Produkt bis Anfang Juli haben. Dieses wurde mir auch telefonisch bestätigt, wie auch der Preis. Da ich mistrauisch war, fragte ich nocheinmal nach, woraufhin die zugesicherte Lieferfrist sich "plötzlich" um 14 Tage verlängerte. Nach vielfachem Hin- und Hertelefonieren wollte ich eine Bestätigung meiner Bestellung haben. Ich schickte folgende mail raus:

Sehr geehrte Frau XXX, sehr geehrter Herr XXX,
hiermit möchte ich das Angebot bestätigen und den Auftrag erteilen.
Kauf einer Kaltschaummatratze xxxx
zusammen inkl. Versand für EUR 668,-; Lieferzeit 14 Tage (maximal 21 Tage) ab heute;
Lieferanschrift: xxx

somit waren die mündlichen Bedingungen des Vertrages noch einmal aufgeführt - dachte ich. Ich bekam auch wieder keine Auftragsbestätigung. Erst nach erneutem Telefonieren stellte sich heraus, daß die Lieferzeiten sich um weitere 14 Tage verzögert hatten. Das stand dann auch in der darauf endlich folgenden Auftragsbestätigung.

Da das nicht meinen Bedingungen entsprach, schickte ich sofort einen Widerruf per mail heraus:

Sehr geehrte xxx

Diese E-Mail bezieht sich auf folgenden Vorgang: xxx

Hiermit widerrufe ich meinen Auftrag mit sofortiger Wirkung.
Zum einen, weil die mir ursprünglich zugesicherte Lieferzeit nun um das dreifache überstiegen wurde. Weiterhin kam Ihre Auftragsbestätigung etwas zu spät.

Durch das häufige Hin- und Hertelefonieren so wie Zusicherungen bezüglich Rückrufen oder Auftragsbestätigungen, die nicht eingehalten wurden, habe ich auch leider das Vertrauen in Ihr Unternehmen verloren...

Darauf folgte einen Monat nichts. Dann ein Anruf, man hätte Lieferschwierigkeiten. Ich sagte ruhig, der Fall habe sich für mich mit meinem Widerruf erledigt. Man behauptete, man habe keinen Widerruf erhalten, fing gleich mit Rechtsanwalt, Stornogebühren und Inkassounternehmen an zu drohen. Ich schickte, wie verlangt, den Widerruf erneut per mail heraus.

Nach weiteren 14 Tagen erhielt ich heute eine Rechnung mit einer "Stornogebühr" von 157 EUR.

Ich bin, obwohl es sich um ein Internetgeschäft handelt, nicht über ein Widerrufsrecht belehrt oder informiert worden - wäre das Pflicht gewesen, auch wenn ein Rückgaberecht in den AGB beteht?

Ich habe einem Vertrag zugestimmt, der eine Lieferfrist beinhaltete, die schon in der Auftragsbestätigung nicht eingehalten wurde. Die Firma hat darüberhinaus - wie erwähnt - ein Rückgaberecht von 14 Tagen ohne Begründung eingeräumt - in den AGBs.

Frage: ist so eine Gebühr rechtens?

Kann ich widerrufen, wenn mir andere Liefertermine bestätigt werden, als ich angefragt hatte?

Kann ich grundsätzlich widerrufen, auch wenn ein eventuelles Rückgaberecht vielleicht das Widerrufsrecht ersetzen kann?

Ich bedanke mich im Voraus für einen Kommentar.


Mit freundlichen Grüßen, C1

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"C1"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vikkki
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Frage zur Kündigung aus wichtigem Grund (außerordentliche Kündigung).

Folgende Situation:
1)
im Februar 2010 habe ich eine Vertrag über zwei Jahre abgeschlossen. Kurz danach, nach einer Woche habe ich eine Kündigung geschrieben und einen Attest vom Opthopäden über 6 monatige sportunfähigkeit begefügt, das Fitnessstudio hat meine Mitgliedschaft pausier aber nicht gekündigt. Ich wurde demnächst am Knie operiert und konnte kein einziges Mal dort Sport treiben, ein Jahr später kam die nächste OP - eine wichtiger Grund für die Kündigung lag somit vor.

2) Mein Vertrag habe ich nicht direkt mit auf meinen Name abgeschlossen, d.h. mein richtiger Name laut Ausweiß ist Annastasia Schmidt, mein Vertrag aber lief auf Anna Schmidt (Kürzel).

3) heute bekam ich einen Brief von Inkasso, sie wllen für die nicht bezahlte Beiträge 1.600 Euro. Das Schreiben von Inkasso richtet sich auch an Anna Schmidt.

Was kann ich tun, um auf der Sache raus zu kommen?



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#2
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Frage zur Kündigung aus wichtigem Grund


Und das mußtest du an einen 4 Jahre (!) alten Beitrag anhängen? Schon wieder 2 Minuten meines Lebens, die mir keiner zurückgeben kann. :-/

quote:
Das Schreiben von Inkasso richtet sich auch an Anna Schmidt.


Die Namensnummer bringt dich nicht weiter, das kannst du also gleich wieder vergessen.

Ist das, was du schreibst, im Zweifel gerichtsfest beweisbar (Zugang von Kündigung, Vorlage Attest etc.)?

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