Viele Probleme mit dem Autohaus

30. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
D2RR3
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Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)
Viele Probleme mit dem Autohaus

Hallo,ich hoffe ich bin hier richtig.

Ich würde gerne grob mal alles Schildern mit allen Fakten die ich für relevant halte und hoffe, dass alles dabei ist und ihr damit etwas anfangen könnt.

Wir haben ein Auto (Auto A) im Autohaus (immer das gleiche in diesem Beitrag) BAR gekauft.
Alles gut.

Danach haben wir ein zweites Auto (Auto B) per KREDIT gekauft. Dann haben sich unsere Lebensumstände geändert, es musste ein andere Auto (Auto C her)

Also haben wir mit dem Verkäufer das so geregelt:
Auto (B) für 10.000 abkaufen und damit dann das neue Auto (C) finanzieren.
Die alte Versicherung, würde er gerne kündigen, und eine neue mit den gleichen Konditionen für weniger Geld.

Wir sind selbst ein wenig dämlich gewesen, haben ihm vertraut und geglaubt.

Bei Auto B musste etwas repariert werden, das war aber nicht Bestandteil des Vertrags, offensichtlich und bekannt und von uns erwähnt. Das wurde mit den Worten geregelt: das machen wir schon.

Das war mir aber nicht genug: Was wird es denn kosten?
Autohaus: Ca 200€ vielleicht. Muss ich mit dem Lackierer klären.

Auto war zu diesem Zeitpunkt schon ohne Klause zu diesem Bezug verkauft!

Dann kam einige Tage später die Rechnung: 368,79€. Bäm, ich hatte ja mindestens nochmal mit einem Telefonat gerechnet wo wir das alles nochmal absprechen. Hätte ich, wenn es noch mein Auto wäre, auch günstiger machen lassen können. Nach dem Schock dann angerufen: Achso, war Missverständnis, ich nehme dies und jenes raus, dann kommen wir auf den Betrag von 200€.

Das wollte ich so nicht stehen lassen und habe gesagt, dass ich das gerne nochmal geklärt haben wollen würde. Lange keine Reaktion, weil Werkstattmeister im Urlaub. Die Rechnung ist vom 03.07.2019.

Dann, bin ich mit dem Auto C losgefahren und auf halber Strecke bemerkte ich, dass die Motorkontrolle anging. Also angerufen. Leider hatte man keine Zeit, ich sollte später nochmal wieder kommen.
Also die ganzen (Autohaus > Zuhause 60 km) KM nach hause gefahren. Dann Anruf: Kann vorbei kommen einige Tage später. Hingefahren und ermeinte: Machen wir schon, dauert aber. Bekommst Leihwagen.
Ich sagte ihm zu diesem Zeitpunkt, dass da was Grün ist und Tropft im Motorraum. Seine Antwort: Nicht schlimm.

Nachdem wir das Auto C wieder abholen konnten war soweit alles i.o.
Dann der Schock: Zum Dachgepäckträger passte der Schlüssel nicht. Also angerufen: Kläre ich, ne ganze weile ins Land gezogen: Ja, du haben wir keinen Schlüssel. Toll dachte ich und er: Machen wir schon, hast was gut.

Ich sagte dann: Habe schon was gut, wegen der Motorleuchte.... Er: Machen wir schon.

Dann wieder Funkstille.

Später habe ich im Vertrag der Bank gesehen, dass bei "zu 3." (Ablöse KFZ) nur 8.200€ stehen. Bei Punkt 1 (Fahrzeug C) steht auch der Kaufbetrag von 17.500€.

Warum wieso und weshalb konnte er mit nicht genau erklären, ist seitdem auch nicht mehr erreichbar für uns gewesen. Das war am 28.06.2019. Ja, es ist ein größeres Autohaus, keine "Berliner Hinterwerkstatt die Auto verkaufen, wir dachten Seriös....

Jetzt der Hammer, offensichtlich weil ich blöde bin :( ...
Waren im Urlaub und wollten vom Hotel losfahren: Motor springt nicht an. Multimeter dabei gehabt: Batterie leer...ganz toll, wieso? Keine Ahnung. Waren 700 km hin, hätte voll sein müssen.

Also Versicherung angerufen: Was?! Kein Schutzbrief? Ich sagte der netten Damen: Sie können ja nichts dafür, aber muss ich klären, trotzdem Danke.

So, klasse! Also das Vertrauen des Verkäufers und sein Wort ist nichts Wert, war ja zu befürchten. Versicherung hatte er ohne Schutzbrief abgeschlossen. Ganz toll.

Am Telefon dann das Autohaus: Hol Dir Service und bezahle erstmal. Dann zum Räder wechseln klären wir das, wir finden eine Lösung machen wir schon, kenne ich irgendwoher)

Nächste Werkstatt angerufen: 150€
Schei.....
Nochmal versucht Motor anzumachen: nach kurzem quälen sprang er dann an. Glück gehabt.

Urlaub sollte eigentlich noch den Tag gehen aber dann direkt nach Hause gefahren und an der Raststelle den Motor lieber laufen lassen (Kurze Pause des Kaffee willen....)

Zuhause angekommen: Batterie hat volle Ladung, 12,67 Volt (tja, zu kalt? wer weiß)

Dann die nächste sache: Kam eine E-Mail nach dem Anruf: Die Rechnung von Auto B ist noch offen, ist das richtig so? Haben Sie noch nicht bezahlt?

Zwischenzeitlich in einer anderen Werkstatt gewesen, die meinten das der tropfende Schlauch repariert werden muss.

Also angerufen: Wegen der Rechnung, klären wir gerne vor Ort,das habe ich gesagt.
Er dann: naja erstmal muss ich schauen: Räder wechseln schaffe ich aber wegen dem Wasser schaffe ich so schnell nicht. (Ja, ne ist klar. Weiß er ja nur schon seit Monaten das das kaputt ist.....)

Ich glaube das war die ganz Kurze Version.
Die Fragen die wir haben:
Wie seht ihr das mit der ominösen Rechnung zu Auto B?
Ist die rechtens oder für uns gültig?

Was genau ist mit dem Auto C und den verschwundenen 1.800€ die nicht im Vertrag stehen?
(Haben Verkaufsbeleg, dass es 10.000€ hätten sein sollen.)

Wie genau kann ich jetzt mit Reparaturen von Auto C umgehen. Was, wenn er sagt: Habe ich keine Zeit, muss Auto hier bleiben etc.

Muss er Leihwagen stellen (hat er ja sonst auch immer gemacht gehabt - Wohnen halt auch jetzt knapp 62 km weg von denen.)

1. Will ich da eigentlich nicht mehr hin
2. Vertraue ich ihm nicht mehr (Vertrauensverhältnis von unsererseits völlig zerstört)
3. Weiß ich nicht, was ich sagen soll, wenn er sagt: Dauert 1 Tag, Auto muss hier bleiben oder "habe ich erst dann und dann Zeit" immerhin muss ich Arbeiten und kann mich nicht nach seinen Zeiten richten....


Ich hoffe ihr könnt mir einen Tipp geben.

LG

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Wie genau kann ich jetzt mit Reparaturen von Auto C umgehen. Was, wenn er sagt: Habe ich keine Zeit, muss Auto hier bleiben etc.

Echt? Man will da noch mal hin??? Nicht wirklich, oder?



Zitat (von D2RR3):
Muss er Leihwagen stellen

Nein, das ist Dein Problem.



Zitat (von D2RR3):
Bei Auto B musste etwas repariert werden, das war aber nicht Bestandteil des Vertrags, offensichtlich und bekannt und von uns erwähnt.

Auch für einen völlig Ahnungslosen den man auf der Straße angesprochen hat?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Auch für einen völlig Ahnungslosen den man auf der Straße angesprochen hat?


Ja, es war ein Auffahrunfall bei dem vorne etwas gebrochen ist. Nichts schlimmes aber auf jeden Fall für jeden sichtbar und halt von uns ganz explizit erwähnt.

Naja, wir wollen da auf keinen Fall nochmal hin. aber an dem neuen Auto muss ja auch noch was gemacht werden was in die Garantie fällt. Aber er druckst ja rum, keine Zeit hier, keine Zeit da. Teile muss ich bestellen etc.

Wollte jetzt Samstag Reifen abholen und die gewünschte Reparaturen durchgeführt bekommen. Aber auch hier wieder "schafft er nicht so schnell" ich solle mich Montag nochmal melden. Es ist uns ein Graus da nochmal hin zu gehen.

Reparaturen die in die Garantie fallen will ich eigentlich schon bei dem gemacht bekommen, weil es sonst ja für mich noch mehr Kosten verursacht.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Reparaturen die in die Garantie fallen will ich eigentlich schon bei dem gemacht bekommen,

Was steht denn in den Garantiebedingungen wo man die überall machen lassen kann? Oft gibt es ja keine Werkstattbindung an eine spezielle Werkstatt.



Zitat (von D2RR3):
Nichts schlimmes aber auf jeden Fall für jeden sichtbar und halt von uns ganz explizit erwähnt.

Dann hat er "gekauft wie besehen". Offensichtliche Schäden sind dann keine Mängel die man erfolgreich geltend machen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was steht denn in den Garantiebedingungen wo man die überall machen lassen kann? Oft gibt es ja keine Werkstattbindung an eine spezielle Werkstatt.


Bei uns hat er dieses Dokument beigelegt:
https://www.vdik.de/wp-content/uploads/2019/10/vdik_dl_recht_Gebrauchtwagen_Verkaufsbedingungen_12_2016.pdf

Ich weiß aber nicht zu interpretieren ob ich wegen den Schäden zu ihm muss oder wie das läuft. Mir wäre lieb ich müsste die Falschspieler gar nicht mehr sehen.

Habt ihr einen Rat bezüglich der Rechnung die er mir wegen Auto B gestellt hat? Einfach ignorieren?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Bei uns hat er dieses Dokument beigelegt:

Da steht nichts von Garantie drin.

Bleibe nur noch die gesetzliche Sachmängelhaftung, die muss normalerweise nur der Verkäufer erbringen. Da käme es darauf an, wann genau der Wagen gekauft wurde und wie konfliktbereit man ist.



Zitat (von D2RR3):
Habt ihr einen Rat bezeüglich der Rechnung die er mir wegen Auto B gestellt hat?

Es steht und fällt damit, ob die Zahlung dieser 200 EUR vertraglich vereinbart war.
Das konnte ich aus dem bisherigen nicht entnehmen.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es steht und fällt damit, ob die Zahlung dieser 200 EUR vertraglich vereinbart war.
Das konnte ich aus dem bisherigen nicht entnehmen.


Nein, mit nichten. Kein Schriftstück, keine Beauftragung von uns das zu reparieren nix. Nur die mündliche "Tür und Angel" Absprache das was gemacht werden sollte (alles unabhängig des Verkaufs) aber der Preis unbestimmt ist und er sich da beim Lackierer informieren will. Das war Flott auf dem Parkplatz so "besprochen".

Dann kam die Rechnung.
Zitat (von Harry van Sell):
Da steht nichts von Garantie drin.

Wir haben leider nur folgende Dokumente erhalten:

*Kreditvertrag
*Gebrauchtfahrzeugrechnung (26.06.2019)
*Ankauf eines Gebrauchten Fahrzeugs (Auto B, 10.000€ - Wovon wir ja nicht alles im neuen Vertrag haben)
*Fahrzeug gebraucht mit Garantie (Auto C)
*Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Fahrzeug gebraucht mit Garantie (Auto C)

Und das Dokument ist das:
Zitat (von D2RR3):
https://www.vdik.de/wp-content/uploads/2019/10/vdik_dl_recht_Gebrauchtwagen_Verkaufsbedingungen_12_2016.pdf




Zitat (von D2RR3):
Nein, mit nichten.

Dann würde ich das ignorieren ...


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#8
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Die Rechnung für die Reparatur des bereits verkauften Autos halte auch ich basierend auf Deinen Angaben für nicht durchsetzbar. Allerdings könnte zumindest ein Betrag von 200 € als von Dir akzeptiert angesehen werden. So hab ich den Teil in deinem ersten Post verstanden.
Das ist halt das Problem der unklaren Absprachen.


Woraus ergibt sich denn, dass Auto C mit einem Garantieversprechen verkauft wurde. In Deiner Auflistung fehlt mir der Kaufvertrag von Fahrzeug C.
Und wieso im Schlauchfall Garantie. Wäre hier nicht besser die auch schon von HvS erwähnte Sachmängelhaftung in Anspruch zu nehmen?

Zitat (von D2RR3):
immerhin muss ich Arbeiten und kann mich nicht nach seinen Zeiten richten....

Wer will was warum von wem?

Berry

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#9
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Der Kaufvertrag von Auto C ist:
*Fahrzeug gebraucht mit Garantie

Da steht noch "verbindliche Bestellung für gebrauchte Kraftfahrzeuge und Anhänger"

Da steht auch der Gesamtpreis, Zahlweise...

Ganz unten steht noch mit *

Zitat:
Der Verkäufer leistet dem Käufer eine über die___________versicherte Garantie für gebrauchte Automobile gemäß den aus Garantievereinbarung Nr. ______________ ersichtliche Garantiebestimmung


Da ist aber nichts eingetragen.

Vielleicht mit dem ganzen Schmarrn zum Anwalt und Verträge Prüfen lassen? Würde das etwas bewirken können

Ich weiß nach wie vor nicht ob ich das Auto auch bei mir Reparieren lassen kann und oder ob es eine Limitierung der km gibt die man Fahren muss oder soll. Wie gesagt über 120 km hin und zurück ist jetzt schon ne Ecke und ich möchte mein Leben ja nicht nach dem Autohaus richten.

Oder wäre hier die Schlichtungsstelle ein geeigneter Ansprechpartner?

LG

-- Editiert von D2RR3 am 02.11.2019 09:20

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB .

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
oder ob es eine Limitierung der km gibt die man Fahren muss oder soll.
Wer durch halb Dland tourt, um sich ein Auto zu kaufen, muß halt mit den Folgen rechnen. Ist leider so.

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von D2RR3):
immerhin muss ich Arbeiten und kann mich nicht nach seinen Zeiten richten....

Wer will was warum von wem?

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
D2RR3
Status:
Schüler
(258 Beiträge, 129x hilfreich)

Ist ja nicht so, dass ich durch halb D bin um das Auto zu kaufen. Es ist eher so daß ich weggezogen bin.

Vertraue dem Autohaus auch absolut nicht mehr

Signatur:

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#12
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von D2RR3):
Vertraue dem Autohaus auch absolut nicht mehr


ich denke, dass das jeder verstanden hat. Aber alleine fehlendes Vertrauen hebelt keine Rechte aus.

Zitat (von D2RR3):
Da ist aber nichts eingetragen.
Dann ist die im übrigen kostenpflichtige Zusatzgarantie nicht miterworben worden.

Zitat (von D2RR3):
Vielleicht mit dem ganzen Schmarrn zum Anwalt und Verträge Prüfen lassen? Würde das etwas bewirken können

Nun ja, eigentlich würde ich sagen das bringt derzeit absolut nichts. Aber Du scheinst nicht wirklich durchzublicken. Vielleicht kann ein Anwalt Licht ins Dunkel bringen und vielleicht würde ein Anwaltsbrief auch etwas auf der Verkäuferseite bewirken. Andererseits richten sich die Kosten des Anwalts nach dem Streitwert und da stellt man sich dann die Frage ob sich ein Anwaltseinsatz rechnet.

Zitat (von D2RR3):
Ich weiß nach wie vor nicht ob ich das Auto auch bei mir Reparieren lassen kann


natürlich darfst Du das, ist immerhin Dein Auto.

Zitat (von D2RR3):
und oder ob es eine Limitierung der km gibt die man Fahren muss oder soll.

Ist mir nicht bekannt.

Zitat (von D2RR3):
und ich möchte mein Leben ja nicht nach dem Autohaus richten.

Musst Du auch nicht. Aber Du scheinst den ersten Hinweis (wer will ....) nicht richtig verstanden zu haben.
Unterstellen wir mal, dass es sich bei dem Schlauch um einen Mangel handelt, der in den Verantwortungsbereich des Verkäufers fällt. Dann hat er nicht nur die Plicht zur Nachbesserung sondern auch das Recht diese höchstselbst durchführen zu lassen.

Der Verkäufer scheint sich auch vor der Nachbesserung nicht drücken zu wollen, er will die Reparatur lediglich in den normalen Geschäftsbetrieb einbinden. Dafür unterbreitet er Dir einen oder mehrere Terminvorschläge. Und jetzt ist es an Dir darauf einzugehen.
Ich würde angesichts der Entfernung versuchen mit dem Verkäufer einen Deal dergestalt versuchen, dass er sich mit einer Summe X an der Reparatur beteiligt und Du diese unter Freistellung von ihm vor ort erledigen lässt. Nachteil: Du bist dann dafür verantwortlich, denn der Verkäufer hat sich mit Zahlung der Summe x von seiner Pflicht dieses Teil betreffend freigekauft.

Letztlich musst Du selbst entscheiden was Du machst.

Berry

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