Vodafone DSL Vertrag

2. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Egal2021
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vodafone DSL Vertrag

Guten Tag!
Folgender Sachverhalt;
Vodafone DSL Vertrag aus 2.2020 wurde fristgerecht gekündigt und endet am 14.02.2022.
Nun wurde ich von der Kundenrückgewinnung kontaktiert und habe einer Verlängerung bis 02.2024 zugestimmt.
Die Verlängerung beginnt erst nach Ablauf des alten Vertrages und die 24 Monate werden hinten angehängt.
Die Option trotzdem vor Ablauf des bestehenden Vertrages zu kündigen habe ich mir offen gehalten.
Aus diesem Grund wurde die neue Laufzeit hinten angehängt.
Wie es der Zufall will habe ich ein viel besseres Angebot von einem Mitbewerber erhalten,
und umgehend den laufenden Vertrag mit Ablauf zum 14.02.2022 gekündigt.
Die 3 Monate Frist werden ja noch locker eingehalten.
Von Vodafone habe ich eine Kündigungsbestätigung zu 02.2024 erhalten.
Bei meinem Anruf wurde mir mitgeteilt das der Vertrag noch 29 Monate läuft.
Mein Hinweis darauf das ich mich noch in der alten Laufzeit befinde wird ignoriert.
Auch mein Hinweis darauf das es keine Verträge mit 29 Monaten Laufzeit gibt wurde ignoriert.
Wie dem auch sei, die Bestätigung von der Vertragsverlängerung sagt eindeutig das bis zum 14.02.2022 alle alten Vertragsbestandteile gültig bleiben und erst dann der neue Vertrag mit neuen Bedingungen beginnt.
Darüber hinaus beginnt die Vertragsverlängerung weit in der Zukunft.
Wie sieht es rechtlich aus?
Ist die Kündigung meines alten Vertrages nicht gerechtfertigt?
Muss ich einem Vertrag mit 29 Monaten Laufzeit und einer Vertragsverlängerung die erst in fast 6 Monaten beginnt zustimmen?
Das kann doch nicht haltbar sein.
Ich bedanke mich bereits jetzt für hilfreiche Antworten.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Egal2021):
Muss ich einem Vertrag mit 29 Monaten Laufzeit und einer Vertragsverlängerung die erst in fast 6 Monaten beginnt zustimmen?
Ist ja kein Vertrag mit 29 Monaten Laufzeit. Du hast jetzt Deinen "alten" Vertrag fristgerecht gekündigt. Nur leider hast Du auch schon einen "neuen" Vertrag geschlossen ... und der läuft halt 24 Monate ab 15.2.22.

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#2
 Von 
Egal2021
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja aber der neue Vertrag beginnt erst in der Zukunft.
Das heißt Vertragsbeginn ist der 15.02.2022.
Soweit mir bekannt ist kann man solche Verträge problemlos kündigen.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Egal2021):
Soweit mir bekannt ist kann man solche Verträge problemlos kündigen.
Nö. Dafür kenne ich keine Rechtsgrundlage.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Egal2021):
Ist die Kündigung meines alten Vertrages nicht gerechtfertigt?

Klar kann man den kündigen. Warum auch nicht?



Ach ja, hat man ja schon getan...
Zitat (von Egal2021):
Vodafone DSL Vertrag aus 2.2020 wurde fristgerecht gekündigt und endet am 14.02.2022.




Oh, sogar der neue Vertrag wurde schon gekündigt ...
Zitat (von Egal2021):
Von Vodafone habe ich eine Kündigungsbestätigung zu 02.2024 erhalten.




Zitat (von Egal2021):
Soweit mir bekannt ist kann man solche Verträge problemlos kündigen.

Ja, klar.
Hat man ja auch schon gemacht und Vodafone hat es auch problemlos akzeptiert:
Zitat (von Egal2021):
Von Vodafone habe ich eine Kündigungsbestätigung zu 02.2024 erhalten.




Zitat (von Egal2021):
Muss ich einem Vertrag mit 29 Monaten Laufzeit und einer Vertragsverlängerung die erst in fast 6 Monaten beginnt zustimmen?

Mal abgesehen davon, das es hier keinen Vertrag mit 29 Monaten Laufzeit gibt, hat man dem neuen Vertrag ja bereits zugestimmt. In sofern ist die Frage "muss ich zustimmen" reichlich überflüssig.



Zitat (von bostonxl):
Nö. Dafür kenne ich keine Rechtsgrundlage.

Nicht Dein Ernst oder?
Einfach mal das BGB lesen - oder die AGB von Vodafone, auch die enthalten was zum Thema "Kündigung".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Egal2021
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry van Sell
Guten Morgen.
Kann ich nun aus der Vertragsverlängerung, die am 15.02.2022 beginnt, doch noch aussteigen?
Ich habe der Vertragsverlängerung bereits zugestimmt, aber der Vertrag beginnt ja erst am 15.02.2022.
Darüber hinaus läuft der alte Vertrag am 14.02.2022 ab.
Kann sich der neue Vertrag überhaupt verlängern ohne das der alte Vertrag weiter existiert?
Immerhin handelt es sich ja um eine Verlängerung des bestehenden Vertrages.

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#6
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nicht Dein Ernst oder?
Einfach mal das BGB lesen - oder die AGB von Vodafone, auch die enthalten was zum Thema "Kündigung".
Vielleicht solltest Du die Anmerkung des TE auch mal richtig interpretieren. Wie auch aus seinem folgenden Text deutlich wird, meint er damit, jetzt aus dem neuen Vertrag "auszusteigen".

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Vielleicht solltest Du die Anmerkung des TE auch mal richtig interpretieren.

Interpretationen sind was für die Philosophen, Juristen arbeiten mit Fakten ...



Zitat (von bertram-der-bärtige):
Er ist schon ausgestiegen?

Gemeint soll wohl sein, das er den Vertrag erst gar nicht erfüllen möchte ...

Die Aussichten dafür stehen wohl recht schlecht, man müsste erst mal den gesamten Vorgang mal auf eventuell Schlupflöcher prüfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Zitat (von Egal2021):
Nun wurde ich von der Kundenrückgewinnung kontaktiert und habe einer Verlängerung bis 02.2024 zugestimmt.

Das deutet auf einen Fernabsatzvertrag hin (ich gehe mal nicht davon aus, dass man in einen Vodafone-Shop gegangen ist und Du dann dort mit den Worten "Guten Tag Herr Egal2021, mein Name ist Kundenrückgewinnung" angesprochen wurdest).

Da könnte vielleicht noch ein Widerrufsrecht bestehen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Egal2021
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das Ganze wurde in der Tat am Telefon abgewickelt.
Ich habe eine Mail erhalten ohne Anhänge in welcher mir die neue Vertragslaufzeit bestätigt wurde.
Dort stand auch das Einzelheiten zum Vertrag in Kürze folgen sollten.
Per Brief oder per Mail.
Es ist jedoch nichts weiter gekommen.
Vodafone behauptet der Versand per Mail inklusive Widerrufsbelehrung wäre versendet worden, aber ich habe nichts erhalten.
Gestern wurde mir seitens Vodafone mitgeteilt, dass die Angelegenheit nun in Prüfung ist.
Ich soll mich in 2 bis 3 Wochen erneut melden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Egal2021):
Vodafone behauptet der Versand per Mail inklusive Widerrufsbelehrung wäre versendet worden

Wenn eine Widerrufsbelehrung notwendig sein sollte: Versenden reicht nicht, ankommen muss es. Und dafür das es angekommen ist, wäre VF voll in der Beweislast.


Man könnte jetzt einfach den Widerruf gerichtsfest erklären.
Und mitteilen, sollte man der Meinung sein das kein Widerruf möglich wäre, man das entsprechend substantiiert bis zum TT.MM.JJJJ (14 Tage) nachweisen möge.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn eine Widerrufsbelehrung notwendig sein sollte: Versenden reicht nicht, ankommen muss es. Und dafür das es angekommen ist, wäre VF voll in der Beweislast.

Ganz abgesehen davon: Es ist für den Sachverhalt egal, ob die Widerrufsbelehrung angekommen ist oder nicht.
Die Leistungserbringung des neuen Vertrags wurde noch nicht begonnen, damit hat die Widerrufsfrist ohnehin noch nicht begonnen zu laufen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Die Leistungserbringung des neuen Vertrags wurde noch nicht begonnen, damit hat die Widerrufsfrist ohnehin noch nicht begonnen zu laufen.
Sagt wer? Gem BGB § 355 beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage nach Vertragsschluss, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde.

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#14
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2297 Beiträge, 360x hilfreich)

Stimmt...hatte das mit Verbrauchsgüterkauf verwechselt.
Dann bleibt tatsächlich nur noch § 356 (3) BGB, nach dem die Widerrufsfrist erst dann beginnt, wenn der Verbraucher informiert wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Dann bleibt tatsächlich nur noch § 356 (3) BGB, nach dem die Widerrufsfrist erst dann beginnt, wenn der Verbraucher informiert wurde.
Sollte der TE einen Online-Zugang zu seinen Rechnungen nutzen, wäre Vodafone der Pflicht zur Information nachgekommen. Vodafone stellt Rechnungen, Verträge, Vetragsänderungen samt Widerrufsbelehrung nämlich dann im Online-Postfach des Users zur Verfügung.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Egal2021
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe heute ein unerwartetes Schreiben von Vodafone erhalten.
Man erklärt sich bereit auf die Vertragsverlängerung zu verzichten und der Vertrag endet am 14.02.2022.
Da habe ich Glück gehabt. ;-)
Danke an alle für die hilfreichen Antworten.

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