Vodafone - Kündigung wegen Nichterfüllung?

26. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
Bomse
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vodafone - Kündigung wegen Nichterfüllung?

Hallo zusammen,

ich habe einen geschäftlichen DSL-/Festnetzanschluss bei Vodafone. Umzug in neue Räumlichkeiten mit neuer Ortvorwahl zum 01.12. hatte ich zum 05.11. angemeldet. Damit verbunden war auch eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten.

Bis zum 16.11. keine Auftragsbestätigung oder sonstige Rückmeldung. Bei Anruf wurde mitgeteilt, dass mein Umzug einfach nicht bearbeitet wurde und nun aber reklamiert ist.

Bis zum 22.11 noch immer nichts. Bei Anruf Auskunft, dass noch immer nichts bearbeitet sei. Es werde an eine "Sondereinheit" gegeben. Rückmeldung innerhalb von 24h.

Nüscht.

Anrufe an jedem der vergangenen Tage haben dann ergeben, dass es derzeit wohl einen Softwarefehler gibt, der es unmöglich macht, bei bestimmten Kunden Umzüge überhaupt ins System zu übernehmen geschweige denn zu bearbeiten.

Es handelt sich um meinen Geschäftsanschluss und ich werde nun ab. 01.12. kein Büro mit Internet und Telefon haben und dementsprechend natürlich auch Nachteile (finanziell und überhaupt...Briefpapier, Visitenkarten... nichts kann ohne Telefonnummer gedruckt werden).+

Habe ich hier die Möglichkeit einer ausserordentlichen Kündigung wegen Nichterfüllung. Ich MUSS einen Telefonanschluss haben und die Telekom könnte in zwei Wochen einen zur Verfügung stellen.

Schon jetzt vielen Dank für jede Hilfe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Es gibt auch hier 2 Lösungswege - einen technischen und einen juristischen. Der techn. Ausweg könnte das Surf-Sofort-Paket sein mit Internet+Telefonie mit Ortsnummer über UMTS. Eine Sache binnen Stunden über Shop zu realisieren.

Der juristische Weg ist meist steiniger und riskobehafteter. Die weniger als 4 Wochen bis zum Umzug sind grenzwertig und könnten ein Problem sein. Üblicherweise sollte man mind 6 Wochen einplanen. Andererseits ist der GK-Status hilfreich.

Tipp: Fristsetzung per Fax vorab und Einschreiben direkt an Geschäftsleitung zum 1.12. mit Androhung der Vertragsstornierung, falls keine Lösung angeboten wird.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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