Hallo,
ich bin einen sehr üblen Spiel von Vodafone im Beratungsgespräch hereingefallen und würde
gern wissen was für Rechte hier wirklich gelten ???
Ich habe mich im Beratungsgespräch zu einem Tarifwechsel verleiten lassen
die mit dem wirklichen Angebot von Vodafone nicht entsprach! Es wurde mir
weisgemacht dass ein Tarifwechsel für einen Minutenpaket 50 min nur in Verbindung
einer Partnerkarte möglich wäre!!! Dies stellte sich nachhinein als Falsche Info bzw. Beratung heraus!
Ich hatte auch umgehend diese Partnerkarte an der ich nicht interressiert ware per Fax storniert und reklamiert!
Vodafone schreibt jetzt das hier kein Widerrufsrecht existiere!
Gelten in diesem Fall nicht das allgemeine Widerrufsrecht (BGB) ?
Kann ich nun eine Widerufsklage + Täuschungsgeschäftsklage rechtlich durchsetzen ???
Vodafone Partnerkarte
18. Februar 2005
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Frage vom 18. Februar 2005 | 23:51
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vodafone Partnerkarte
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#1
Antwort vom 23. Februar 2005 | 01:19
Von
Status: Lehrling (1293 Beiträge, 65x hilfreich)
Eine Freundin konnte einmal ihre Partnerkarte zurückgeben, weil sie falsch beraten wurde. Berufen Sie sich auf diese falsche Beratung, ggfs. schriftlich!
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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
Und jetzt?
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