Hallo,
ich werde umziehen und wollte meinen 2 Jahresvertragsvertrag bei Vodafone auslaufen lassen. Nun MUSS ich zum Umzugsdatum den Vertrag um 24 Monate verlängern.
Kann ich rechtlich etwas dagegen unternehmen?
Danke für jede Antwort.
Vodafone Umzug = 24 Mon. Vertragsverlängerung!!
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
--- editiert vom Admin
Meine Glaskugel sagt mir dazu, es ist ein DSL-Anschluß (Arcor). Das gleiche Problem bei Tcom ist hier schon dutzendfach diskutiert. Rechtlich ist kaum was zu machen, wenn du das über AGB akzeptiert hast.
Auslaufen lassen geht auch - mit weiterer Zahlung. Zum Umzug des DSL-Anschlußes kann man nicht gezwungen werden.
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quote:
Zum Umzug des DSL-Anschlußes kann man nicht gezwungen werden.
Und wie kann ich mich darauf stützen?
Ich habe die AGB nicht gelesen. Die Hotline gab mir die Antwort, dass nur ältere Verträge noch die Möglichkeit haben 109,- Euro beim Umzug zu zahlen und damit nicht den Vertrag verlängern zu müssen.
Kann ich also nichts dagegen machen?
Wo könnte Vodafone seinen Service bei Umzug nicht weiterlaufen lassen?
Was wäre wenn ich in ein sehr abgelegenes Dorf ziehen würde oder zu meiner
Freundin die schon Vodafone DSL hat?
Da muss doch auf einem Umweg was zu machen sein, oder?
Danke für jede Antwort.
Hallo,
hatte das selbe Problem mit der Tcom letztes jahr, habe gedroht, wenn sie nicht den Vertrag mit der alten MLZ am neuen Wohnort weiterlaufen lassen, würde ich ausserordentlich kündigen, dann gings plötzlich.
M. Meinung nach scheuen diese Anbieter den Rechtsweg aus Angst vor einem negativen Urteil, s. Fitnesstudiovertrag und Umzug, da gabs jetzt ein neues Urteil, da musste der mann berufsbedingt umziehen und die Frau durfte dewsegen ihren Studiovertrag ausserordetnlich kündigen.
Gruß
Michael
quote:
ausserordentlich kündigen
Danke - was genau ist mit ausserordentlich kündigen gemeint?
Vertrag läuft z.B. vom 01.01.2009 - 31.12.2011, dann muss ich zum 30.06.2009 umziehen und der Vertrag kann nicht mehr so weitergeführt werden, dann kündige ich den Vertrag fristlos o. ausserordentlich zum 30.06.2009. D.h. die Restlaufzeit fällt flach.
Begründung war z. B. für Fitnesstudios, dass die betreiber gerne 24 Monatsverträge schliessen um sich einen Vorteil zu verschaffen. Wenn dann Umstände (längere Krankheit, Wehrdienst, berufl. bedingter Umzug, Schwangerschaft usw.) beim Kunden eintreten, die nicht absehbar waren bei Vertragsabschluss, wurde dem Kunden die Möglichkeit zur vorzeitigen Kündigung eingeräumt.
Gruß
Michael
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