Vodafone Vertrag / Ausserordentliche Kündigung + Installationsprobleme

24. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Steini90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Vodafone Vertrag / Ausserordentliche Kündigung + Installationsprobleme

Hallo,

ich habe einen Fall zwecks der zuständigkeit der Interneteinrichtung für Vodafone. Teilweise bin ich an dem schlamassel leider auch selbst Schuld, das ist mir bewusst trotzdem hätte ich gern mal ein paar zusätzliche meinungen hierzu wie gut oder schlecht meine Chancen stehen den Vertrag doch noch loszuwerden.

Folgende Situation:

Ich bin zum 01.11.2016 von Essen nach Berlin umgezogen und konnte somit meinen alten Internetanbieter (Unitymedia) leider nicht behalten und habe diesen mit Sonderkündigungsrecht gekündigt weil UM an meiner neuen Wohnadresse keine Verfügbarkeit hat. Das hat auch alles funktioniert.

Jetzt habe ich die Situation das ich von Zuhause aus arbeite und somit schnell Internet benötige, darum habe ich Vodafone leider bereits zum 12.10.2016 (Online!) Gebucht. -> Eingezogen bin ich in die neue Wohnung allerdings erst am 30.10.2016 -> Somit sind leider 14 Tage Wiederruf schon vorbeigezogen bevor ich überhaupt den Anschluss hatte.

Folgende zwei Probleme machen mir Vodafone hier abspenstig:
1. Wollte ich eine 200 M/Bit's Leitung da in der Wohnung Multimediadosen verlegt sind (frisch renoviert) und auch das Kombi Paket mit TV.

Im Umzugsstress hat mich ein Vodaone MItarbeiter angerufen und mir gesagt es seien nur 50 M/Bit's möglich und wir müssten das umbuchen etc. -> Hier ist mein Fehler: Leider habe ich gesagt, ja ist Okay ich benötige unbedingt Internet und habe dem Auftrag zugestimmt. Was ich im Stress leider nicht bemerkt habe: Sie haben mich von Glasfaser auf einen DSL Anschluss über Kupferleitungen der Telekom umgebucht (TAE Dose) weil Glasfaser für Vodafone an meiner neuen Adresse nicht möglich sein soll. (Ich dachte das lediglich die Geschwindigkeit unr bis zu 50 MBit/s möglich ist, nicht aber das ich Internet ohne TV und über die Telekom DSL Leitung bekomme, was ich absolut nicht möchte.

Bei weiterer Recherche habe ich rausbekommen das Telecolumbus allerdings mir Glasfaser zum selben Preis für 200 M/Bit inkl. TV und Telefon anbieten kann, (Bei VF hätte ich mangels Glasfaser nur Internet), Dieses Angebot ist um längen besser also habe ich Telecolumbus auch gebucht und wollte von meinen 14 Tagen rücktrittsrecht bei VF gebrauch machen -> Ich dachte zu dem Zeitpunkt leider irrtümlich noch, dass die 14 Tage Wiederrufsrecht erst ab Vertragsbeginn / Erhalt der Leistung beginnen und nicht ab erhalt des Widerrufs (den man natürlich sofort per Mail erhält wenn man die Bestellung absendet... Hätte ich bloss nicht so überfrüh gebucht, das wahr wie gesagt absolut mein Fehler). Somit hat Vodafone meinen Widerruf natürlich verweigert und ich hatte 2 Verträge auf einmal im Nacken.

Kurz nach Einzug allerdings, kam der erste VF / Telekom Techniker im Auftrag von VF und hat meinen Internet Anschluss nicht zum laufen bekommen da kein Signal unten am Verteilkasten und an meiner TAE Dose ankommt und er meint es stimmt was mit der Hausverkabelung nicht. Eventuell ist überhaupt garkeine Leitung von draussen bis in meine Wohnung gezogen, was mir hier natürlich sehr entgegen kommt vielleicht doch noch aus der Geschischte rauszukommen.

Daraufhin habe ich mit dem Technikbeauftragen meiner Wohnbaugenossenschaft / Vermietung geredet und dieser meinte das die Leitungen eigentum der Telekom sind und Vodafone muss die Telekom beauftragen, die Telekom muss dann von meiner Vermietung eine "Baugenehmigung" unterschrieben bekommen das Sie im Haus an den Leitungen was umbauen dürfen und Vodafone müsse den Umbau / die Reperatur an die Telekom bezahlen.

Das klang soweit erstmal ganz gut es gibt "Probleme" also habe ich sofort an dem Tag per Einschreiben einen Brief per Einschreiben mit einer Fristsetzung von 3 Wochen (ende am 23.11.2016) zur ausserordentlichen Kündigung an Vodafone geschickt.

Vodafone hat nach einigen Tagen mit einem Brief mir dann geantwortet das ich einen Elektriker zu beauftragen hätte der die Leitung im Haus repariert oder das auf meinen Vermieter umwälzen müsste. Wenn ich bis zum 21.11.2016 nicht reagiere Stornieren Sie meinen Auftrag. "Hierbei entstehen zusätzliche kosten".

Ich bin davon ausgegangen, okay Stornogebühren ist das beste was mir passieren kann denn so werde ich den Vertrag los und kann meinen einzigen Vertrag bei Telecolumbus behalten. Somit habe ich die Zeit abgewartet, heute hat eine Vodafone Mitarbeiterin mich angerufen und behauptet ich müsste entweder von meinem Vermieter ein Schreiben organisieren das er sich weigert die Leitung Instand zu setzen, das würde allerdings ihrer Aussage nach bedeuten das die Leitungsreparatur beauftragt wird und Sie MIR das in Rechnung stellen wollen, ich bin bei der "weiteren kosten" androhung von einer Stornogebühr ausgegangen weil es im Schreiben ausdrück lich hiess: "Lassen sie ihre Leitung von einem Elektriker bis zum 21.11.2016 reparieren, hören wir nichts von Ihnen -> Stornieren wir ihren Auftrag. Bei einem Storno bin ich davon ausgegangen das Sie von dem Vertrag absehen weil VF der Prozess zu teuer / aufwändig ist und Sie die repartur auf mich umwälzen wollen.

Was VF nicht genau weiss ist das ich nicht mehr auf Sie angewisen bin und den Vertrag eigentlich nur loswerden will. Ich habe wie gesagt darauf gepokert mit einer Stornogebühr oder ähnlichem davonzukommen, nach heutigem Telefongespräch bin ich mir da aber nicht mehr so sicher das das funktioniert.

Wie kann/sollte ich mich am besten verhalten? Wenn ich koorperiere führt es unweigerlich dazu das die Leitung repariert wird, mein Vermieter will es andererseits auch nicht bezahlen und meinte "ich soll mich nicht abwimmeln lassen, die probieren das gerne aber die müssen das bezahlen".

Wie ist die genaue Rechtslage hierzu? Wenn es nicht funktioniert muss ich ich in sauren Apfel beissen und kann VF nach 24 Monaten erst loswerden. Ich möchte dies aber natürlich vermeiden.

Kann ich mich weiterhin auf meine ausserordentliche Kündigung zum 23.11. berufen? Ich befürchte allerdings das der Brief Vodafones mit dem Elektriker einen Widerspruch gegen die Ausserordentliche Küdnigung ist sodass diese nicht Rechtswirksam ist, ist dem so oder gibt es hier aufgrund der Umstände eine Chance?

Mir ist bewusst das ich an der Situation selbst Schuld bin aber ich möchte trotzdem versuchen das beste hieraus zu machen, das Problem ist leider in Hektik und Umzugsstress entstanden.

Vielen Dank für Ratschläge.

-- Editier von Steini90 am 24.11.2016 14:37

-- Editier von Steini90 am 24.11.2016 14:43

-- Editier von Steini90 am 24.11.2016 14:57

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 1000x hilfreich)

14 Tage Widerrufsrecht nicht vor Begin der Leistungserbringung...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Stimmt!
Vodafone biegt sich das immer zurecht wie die möchten. Um nicht in eine elende Diskussion zu kommen, das die Leitung doch geschaltet ist, würde ich schnell und nachweisbar den Widerruf ohne weitere Kommentare erklären.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Und bitte per Einchreiben. Solche Schreiben gehen gerne mal "verloren" ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Stimmt!
vielleicht.

Denn hier könnte es sich auch um ein technisches Problem innert des Hauses handeln, für das Vodafon oder ein anderer Anbieter nicht verantwortlich ist.

Zitat (von Steini90):
Daraufhin habe ich mit dem Technikbeauftragen meiner Wohnbaugenossenschaft / Vermietung geredet und dieser meinte das die Leitungen eigentum der Telekom sind und Vodafone muss die Telekom beauftragen, die Telekom muss dann von meiner Vermietung eine "Baugenehmigung" unterschrieben bekommen das Sie im Haus an den Leitungen was umbauen dürfen und Vodafone müsse den Umbau / die Reperatur an die Telekom bezahlen.


Diese Aussage ist definitiv falsch. Die Leitungen zu den einzelnen Wohnungen innerhalb des Hauses, also ab der Unterverteilung sind Sache des Vermieters.

Die Leitung bis zur Unterverteilung kann Eigentum der Telecom oder eines anderen Anbieters sein.

Wenn das Vodafone-Signal bis zur Unterverteilung durchgeht, sowas ist messbar, ist von vertragsgemäßer Bereitstellung auszugehen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Beachte bitte, das wir uns in den beiden ersten Antworten auf das Widerrufsrecht bezogen haben und da ist es völlig egal bis wo das Signal meßbar ist. Das die Diskussion um das Signal schwierig werden kann, hatte ich bewusst nur mit "elend" angeschnitten.
Der TE tut daher gut daran, sich nicht in eine formale oder technische Diskussion einzulassen, sondern ausdrücklich Widerrufsrecht für sich in Anspruch zu nehmen. Das kapieren die Vodaföner auch eher!

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steini90
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für das Feedback!

Ersteinmal ganz kurz zu der Leitung, das Signal kam laut dem Elektriker der hier wahr um den Anschluss pünktlich in Betrieb zu nehmen auch nicht beim Unterverteiler an. Das Problem liegt zwischen dem Hausverteiler / Draussen und dem Unterverteiler weil bereits dort wie gesagt kein Signal ankam. Daher glaube ich nicht das das als zugestellt gilt, was mir hier zugute kommt.

Aber trotzdem brauch micht das vielleicht erstmal nicht kümmern und ich versuche es auf den leichten Weg:
Der Wiederruf.

Leider habe ich den ersten Widerruf, (weil ich nicht mit einer ablehnung gerechnet habe) nur per E-Mail / Kontaktformular abgeschickt und nicht per Einschreiben.

Allerdings eine E-Mail mit PDF als Antwort erhalten die relativ genau Beweist das Vodafone diese erhalten und dieser Wiedersprochen hat weil Sie genau darauf eingangen sind das ein Storno nicht mehr möglich sei. Diese ist auch korrekt Datiert sodass man einwandfrei erkennen kann das der Widerruf noch vor Beginn des Erhaltes der Leistung eingagen ist.

Die Nachfrist von 3 Wochen zur behebung des Problems mit ausserordentlicher Kündigung (mein 2. Versuch nachdem Sie den Widerruf nicht akzeptieren wollten), mit einer guten Vorlage aus dem Internet / relativ Rechtssicher - habe ich mit Einschreibung und Rückschein hingeschickt, geschickt worauf halt die forderung kam ich hätte meine Leitung zu reparieren.

Aber zurück zum Wiederruf, jetzt die Frage, ab wann genau beginnt denn die "Leistungserbringung" sodass die Wiederrufsfrist läuft? Denn die Hardware (FritzBox) habe ich schon vorher erhalten... (ca: 16. Oktober), Die deppen haben die Hardware bloss leider an meine Neue Adresse geschickt wo ich erst 2 Wochen später umgezogen bin von Essen nach Berlin somit habe ich das Paket erst wesentlich Später (ca. 8 Tage) beim Paketshop abgeholt, darum hoffe ich das dies keine allzugrosse Rolle spielt.

Dann das beauftragen des Elektrikers zum Anschluss - Kann das auch als beginn der Leistung ansehen werden, sodass die Wiederrufsfrist längst läuft oder erst ab schaltung des DSL / Anschlusses?

Wie wird das idR. gehandhabt? Nicht das ich hier in eine Falle laufe...

Daher meine Frage wie soll ich es am besten Formulieren und was für Geschütze sollte ich auffahren um den Widerruf am besten durchzusetzen? Unter berücksichtigung das meine erstmeldung zu dem Wiederruf defintiv noch im Zeitlichen Rahmen (sogar vor dem DSL Schalttermin) gewesen sein sollte.

Nocheinmal vielen Dank, bin mal gespannt wie die Sache ausgehen wird. :)

-- Editiert von Steini90 am 25.11.2016 22:05

1x Hilfreiche Antwort

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