Vodafone Vertragsklausel rechtens?

26. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Jacky80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vodafone Vertragsklausel rechtens?

Hallo,
ich möchte mein eher ungewöhnliches Problem schildern:

Ich habe mit VF aktuell einen DSL-Vertrag, abgeschlossen im April 2010. Dieser läuft noch, da die Schaltung erst Anfang Mai vorgenommen wurde, bis Anfang Mai 2012.

Leider ziehe ich Anfang August in ein Gebiet um, in welchem mir VF maximal DSL2000 anbieten kann. Nun möchte ich nicht so langsam surfen. Deswegen rief ich bei der VF Hotline an, schilderte mein Problem und bekam die Auskunft, dass ich kündigen kann, allerdings eine Ausgleichszahlung in Höhe von etwa 60% des eigentlich anfallenden Rechnungsbetrags zu leisten sei. So weit, so gut. Das ist für mich eine Lösung, die mehr als in Ordnung geht.


Auf ein großes, damit zusammenhängendes Problem bin ich erst jetzt aufmerksam geworden:

Beim Abschluss meines DSL-Vertrags habe ich mich für die Surf-Sofort-Variante entschieden. Hierfür wurde zusätzlich zum DSL-Vertrag ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen, der für die Dauer der DSL-Vertragslaufzeit kostenlos ist und gleichzeitig bekam ich einen UMTS-Stick, mit dem ich dann sofort über UMTS lossurfen konnte.

In diesem Mobilfunk-Vertrag bin ich auf einen Passus gestoßen, der folgendermaßen lautet:

2) "Endet der Vodafone DSL Vertrag oder kann Vodafone DSL nicht bereit gestellt werden, richten wir für den Vertrag "Vodafone Zuhause Mobile Connect Sofort" den Tarif "Vodafone Zuhause Mobile Connect Sofort UMTS only" ein."

Ich habe bei der DSL-Hotline angerufen und gefragt, ob das sein kann. Der genannte Vertrag, in den man umgstellt wird, kostet nämlich derzeit 19,95 Euro / Monat.
Draufhin wurde ich an die Mobilfunk-Hotline verwiesen, bei der die Beraterin selbst erstmal nachfragen musste. Dann meinte sie, dass ich in diesen 19,95 Euro-Vertrag umgestellt werde, sobald kein DSL mehr für mich geschaltet ist.

Auf meine Nachfrage, warum ich dann eine Ausgleichszahlung in Höhe von etwa 160 Euro leiste und danach fast 20 Euro Monatlich obendrauf bezahle, hatte sie auch keine so richtige Antwort

Im Internet habe ich zwei Fälle gefunden, bei denen es genauso gelaufen ist:
http://noctuan.blogspot.com/ (Beschwerde ganz unten)
http://de.reclabox.com/beschwerde/39530-vodafone-d2-duesseldorf-kostenloses-surfsofort-ploetzlich-mit-grundgebuehr

Nun zu meiner Frage:

Ist das rechtlich so haltbar?
Ich persönlich finde diesen Passus angesichts BGB § 305c
bedenklich, da nicht gesagt wird, ob es sich beispielsweise um das reguläre Vertragsende oder um eine vorzeitige Kündigung handeln muss. Des Weiteren wird überhaupt nichts über die Dauer dieses neuen Vertrages sowie die dabei anfallenden Kosten ausgesagt.

Kann mir von euch vielleicht jemand helfen?

Aktuell sieht es nämlich so aus, dass ich den Vertrag weiterlaufen lasse und günstiger dran bin, als wenn ich ihn kündige und diese Einmalzahlung leiste (270 Euro vs. 340 Euro).


Vielen Dank schon vorab für eure Hilfe!

P.S. Ich weiß, dass die Ausgleichszahlung eine reine Kulanzleistung ohne Rechtsanspruch ist.

-- Editiert am 26.07.2011 20:15

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Ich hätte jetzt von der Logik her gedacht, das dann STATT DSL wieder surf-sofort aktiv wird. Also besteht dann wieder eine DSL-artige Internetverbindung. So hätte ich so ein Paket interpretiert. Dann kommt der Provider auch an sein vertragsmäßiges Entgelt.
Ich würde nochmal freundlich und penetrant nachfragen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Surf-Sofort-Variante soll dafür sorgen, das für die Vertragszeit für die kein DSL Anschluss zur Verfügung steht, über UMTS gesurft werden kann.
Zwar tritt dies meist zu Beginn der Veragslauftzeit ein, ich sehe jedoch nicht, warum dies nicht auch während der Vertragslaufzeit der Fall sein sollte?


Also nochmals alle vertraglichen Vereinbarungen diesbezüglich abklopfen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#3
 Von 
Jacky80
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo ihr zwei,

vielen Dank für eure Antworten.
Ich habe nun schon ein zweites Mal (Freitag) bei der DSL-Hotline angerufen und wurde wieder mit "Wir melden uns schriftlich" vertröstet.

Vodafone hat sich das Ganze meines Erachtens so gedacht, dass man, wenn man nur den DSL-Vertrag mit Ablauf der 24 Monate kündigt, noch einen weiteren kostenpflichtigen Vertrag hat. Nur: Wenn ich DSL kündigen, dann will ich ich sicherlich bei dieser Firma kein UMTS-Internet.
Weiterhin ist es fraglich, warum Vodafone überhaupt eine Ausstiegsmöglichkeit aus dem DSL-Vertrag in Form der genannten Ausgleichszahlung anbietet, wenn ich im Anschluss mal richtig zur Kasse gebeten werde.
Fazit: Vodafone will mit der obigen Klausel nur Kunden weiterhin an sich binden und sichert sich ab, falls DSL gar nicht verfügbar sein sollte.
Für mich als einer, der vorzeitig aus dem Vertrag entlassen werden möchte, wurde diese Klausel nicht erfunden und deswegen finde ich diese in meinem Fall überraschend.
Mal abwarten, was passiert, wenn die ganzen SurfSofort-Verträge auslaufen, bei denen die Kunde nur DSL gekündigt haben. Da sehe ich auf VF schon was zukommen, was hausgemacht ist...
Gruß

-----------------
""

-- Editiert am 27.07.2011 06:24

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#4
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

oder die Hotline ist zu doof für den Zusammenhang :augenroll:

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

Meiner Meinung nach sind die Vereinbarungen über DSL und Surf-Sofort - trotz der formalen Trennung - rechtlich als einheitlicher Vertrag anzusehen. Denn tatsächlich wird das Surf-Sofort-Paket als bloße Nebenleistung zum DSL-Vertrag beworben und verkauft. Aus diesem Grund führt die Beendigung des DSL-Vertrages (egal ob durch Kündigung oder einvernehmliche Aufhebung) automatisch auch zur Beendigung des Surf-Sofort-Vertrages. Wenn etwas anderes gewollt ist, müsste dies bei Kündigung ausdrücklich erklärt oder aber zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart werden.

Es lässt sich kaum vorhersehen, wie das der für dich zuständige Amtsrichter sieht. Allerdings dürfte Vodafone kein sonderlich großes Interesse daran haben, diese Frage gerichtlich klären zu lassen. Es ist besser, im Einzelfall mal auf 200 EUR zu verzichten, als in Gefahr zu laufen, dass ein Gericht die zehntausendfach verwendeten eigenen AGB in einem zentralen Punkt für unwirksam erklärt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Habrechtmann
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 15x hilfreich)

quote:
tatsächlich wird das Surf-Sofort-Paket als bloße Nebenleistung zum DSL-Vertrag beworben und verkauft


Das sehe ich auch so. Andere Anbieter machen das auch so. Mir scheint es auch fraglich, ob diese AGB vor Gericht stand halten würde.

Auf jeden Fall würde ich nicht mehr mit der Hotline verhandeln, sondern das Ganze schriftlich machen. Auf Kulanz kann man immer noch hoffen.

Ansonsten muß einer dem Mut aufbringen das ganze vor Gericht klären zu lassen.

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