Vodafone- ist das rechtens?

1. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.01.2013 11:41:13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vodafone- ist das rechtens?

Folgender Sachverhalt:

Im Sommer 2012 wurde von mir ein Datentarifvertrag bei Vodafone für 24 Monate abgeschlossen. Die monatliche abzubuchende Summe in Höhe von 34,95€ wurde auch brav wie vereinbart abgebucht, nach einigen Monaten jedoch wurden plötzlich 20€ mehr als im Vertrag stehend abgebucht. Da der Grund für mich nicht ersichtlich war, versuchte ich Vodafone unter den genannten Nummern zu erreichen, ohne Erfolg. Die Rechnung bezahlte ich daraufhin nicht, was mir eine Mahnung einbrachte. Auch hier versuchte ich wieder Vodafone zu erreichen, ohne Ergebnis.

Ein paar Tage gingen ins Land, die Karte für den Datentarif wurde gesperrt. Jeden Monat kam aber trotzdem weiterhin brav die Rechnung von 34,95. Da ich seit dem Kappen der Leitung keine Zahlungen mehr geleistet habe, summierte sich die Rechnung bis jetzt auf knapp 400€ und einem Schufaeintrag...
Während dieser letzten Zeit habe ich mehrmals, immer ohne Erfolg versucht Vodafone zu erreichen.

Meine Frage: Ist das rechtens, dass, trotz Kappen der Leitung jeden Monat weiter der monatliche Betrag für eine eigentliche Leistung verlangt wird? Wie kann man hier weiter vorgehen?

-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

quote:
Während dieser letzten Zeit habe ich mehrmals, immer ohne Erfolg versucht Vodafone zu erreichen.


Einschreiben sind zurück gekommen?
Gerichtsvollzieher konnte Firma nicht finden?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist zwar überspitzt aber nicht ganz nutzlos und blöde. Die eigentliche Frage, die dahinter steht: Welchen Nachweis hat man für die versuchten Kontaktaufnahmen.

Davon abgesehen: Wenn die Rechnung auf 34,95€ läuft, aber 54,95€ abgebucht werden, darf man eine Rücklastschrift aussprechen. Allerdings war wohl der entscheidende Fehler, dass man versäumt hat, den unstrittigen Teilbetrag von 34,95€ direkt danach zu überweisen.

Somit hat man, wie florian geschrieben hat, ein Argumentationsproblem, zumindest hinsichtlich der Sperre. Gerichte haben aber schon öfter den Anbietern die Schadensersatzforderungen in der Luft zerrissen. Sprich: Nach erfolgter Sperre des Anschlusses bis zum Ende des Vertragszeitraums die volle Summe zu verlangen kommt nicht wirklich oft vor Gericht zum Erfolg.

Das ist so ziemlich das einzige, was mir einfällt. Lernen für die Zukunft, nun versuchen irgendwie den Schaden so klein wie möglich zu halten. Darauf hoffen, dass Vodafone einsieht, dass sie falsch abgebucht haben und dass es nur deswegen passierte. Aktuelle Kontaktdaten auf der Homepage suchen oder per Einschreiben beschweren und Vodafon auffordern, ein vernünftiges Regulierungsangebot zu machen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

quote:
Da der Grund für mich nicht ersichtlich war, versuchte ich Vodafone unter den genannten Nummern zu erreichen, ohne Erfolg.

Den Grund hätte man in der Online-Rechnung nachlesen können. Ein Kontakt mit einem Callcenter ist bei VF ohne weiteres möglich, wenn auch fragwürdig im Erfolg und der Sinnhaftigkeit.
Einzig eine schriftliche und nachweisbare Rechnungsreklamation hätte die Situation gerettet.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Hallo,

ich kann mir nicht vorstellen, dass es über mehrere Monate nicht möglich sein soll, Vodafone telefonisch zu erreichen. Dadurch, dass ich dort selbst Kunde bin, durfte ich auch bereits in den Genuss kommen, dort anzurufen und dies hat auch in jedem Fall - nach entsprechender Wartezeit - funktioniert. Wieso man bei Rechnungsfragen nun plötzlich zu keiner Zeit einen telefonischen Kontakt herstellen können sollte, das ist für mich nicht nachvollziehbar. Aus diesem Grund bezweifle ich, dass jemals der Versuch unternommen wurde, Vodafone überhaupt telefonisch zu erreichen.

Neben der telefonischen Kontaktaufnahme hätte man den netten Leuten natürlich auch einen Brief schreiben können, in welchem man auf den "angeblich" unberechtigten Mehrbetrag hinweist (wie bereits erwähnt, sollte das entsprechende Produkt oder die Leistung eigentlich in der Rechnung benannt gewesen sein).

Außerdem kann man nicht einfach den kompletten Rechnungsbetrag einbehalten, wenn nur ein Teil davon "angeblich" unberechtigt gefordert wird (wie bereits erwähnt).

pro_forma

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

@Florian: Ich beziehe mich schon auf diejenigen Forderungen, die nach Sperre und fristloser Kündigung für die restliche Vertragslaufzeit gefordert werden.
Das grenzenlose Weiterlaufen lassen nach erkennbarer Zahlungsunwilligkeit ist ebenfalls nicht begründbar.

Die Begründung der Gerichte ist auch eindeutig: Ein entsprechend hoher Anteil des Entgeldes wird ja für die Bereitstellung des Netzes und den Zugang zum Netz, sowie die damit für Vodafone entstehenden Kosten verrechnet. Würde man Schadensersatz in voller Höhe der monatlichen Gebühren zurechnen, wäre das ein Reingewinn, da ja kein Netzzugang mehr möglich ist. So etwas ist abzulehnen.
Details siehe Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg (Az.: 24 C 107/12 , Urteil vom 05.09.2012)
Ging im übrigen gegen Vodafone (wie es der Zufall will). Hier stehen aber repräsetativ viele der Telekommunikationsbranche bzw. alle.

Nachtrag: Grundlage dieser Argumentationen der Gerichte ist übrigens sinnvollerweise die Tarifgestaltung der Telekommunikationsanbieter selbst. Mit den Flatrates haben sie sich ein Eigentor geschossen, was das Amtsgericht in diesem Fall wunderbar und knapp darstellt:

-------
Dies ergibt sich beispielsweise schon aus dem Vergleich der verschiedenen Tarife der Klägerin, wonach auch die Möglichkeit besteht, nur eine geringe Grundgebühr von 8,95 € monatlich zu vereinbaren und dann für jedes einzelne abgehende Gespräch Verbindungsentgelte zu entrichten. Diese Tarifgestaltung zeigt, dass die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung einen vergütungspflichtigen Wert darstellt, so dass sich der Umkehrschluss, wonach die Nicht-Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Telekommunikationsdienste einen wirtschaftlichen Vorteil des Anbieters der Leistung bedeutet, aufdrängt. Dieser ist nach den allgemeinen Regeln der Schadensberechnung, entsprechend dem Rechtsgedanken des § 649 Satz 2 BGB , bei der Berechnung des Schadensersatzanspruchs in Abzug zu bringen. Das Gericht schätzt die ersparten Aufwendungen gemäß § 287 ZPO mit mindestens 50 % der Grundgebühr ein.
-------



-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 02.01.2013 18:09

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12303.01.2013 11:41:13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Alles klar, vielen Dank!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Solange die Provider (und hier auch Vodafone) nicht in Revision gehen, kann man aber durchaus annehmen, dass sie im Zweifelsfall nicht gegen solche Argumentationen vorgehen. In der Tat gibt es da noch kein BGH-Urteil dazu. So ganz von der Hand zu weisen ist die Argumentation aber nicht. Und der Grundsatz der Schadensermittlung ist gesetzlich und höchstrichterlich festgestellt.

Es darf ausschließlich nur derjenige Schaden geltend gemacht werden, der tatsächlich entsteht, würde der Sachverhalt nicht auftreten. Will heissen: Durch die Sperre des Zugangs können keine Dienstleistungen in Anspruch genommen werden und derjenige Anteil, der genau darauf verfällt, der muss zwingend herausgerechnet werden.

Das ist genauso als würdest du einen Auftrag bekommen und die Anzahlung nicht bezahlt bekommen, dann nichts erledigen. Da darfst auch nicht Schadensersatz in Höhe des kompletten Entgeldes verlangen, du tust ja auch nichts. Bei Dienstleistungsverträgen ist das schon vielfältig höchstrichterlich so festgestellt worden.

Insofrn: Natürlich hast du Recht, was den Status von Entscheidungen bei Amtsgerichten angeht. Aber ich würde es eher utopisch ansehen, dass das der BGH im Falle der Fälle kassiert. Viel wahrscheinlich ist, dass sich das Amtsgericht mit der Höhe "50%" etwas vertut. In der Sache gibt es denke ich wenig Chancen gegenteilig zu argumentieren.

Andere Argumentationsschiene: Würde Vodafone nicht sperren und fristgerecht kündigen, dann gibt es einen Schadensersatzanspruch auf die volle Höhe, denn der Kunde hat die Leistung angeboten bekommen und es liegt nicht an Vodafone, wenn er sie nicht abruft. Wieso also wird der Kunde mit Sperre bestraft und mit vollem Schadensersatzanspruch für Leistungen, die er nicht mehr abrufen konnte? Das BGB gibt so ein Recht nicht her. Es entsteht zwar wirtschaftlicher Schaden (Zinsanspruch, entgangener Gewinn) aber es entsteht genauso aber auch ein wirtschaftlichr Vorteil (keine Nutzung durch den Kunden).

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort


#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Seit wann sollte ein Arbeitnehmer, der keinen Lohn erhält, einfach zuhause bleiben? Er bietet geschickterweise seine Arbeit fortlaufend weiter an und betreibt parallel die Lohnklage, damit im Falle dass er Recht bekommt, auch die weiteren Monate, wo er da war und gearbeitet hat, bezahlt werden müssen.

Vielleicht sollte man den Providern also das Betreiben der Klagen bis zum BGH empfehlen, um Recht zu bekommen, dass das Zurückbehaltungsrecht bei vollständiger Bezahlung möglich ist und dem grundsatz der Schadensberechnung nicht zuwider läuft.

Bei Sperren sind noch ganz andere Dinge zu beachten. Siehe Urteil des AG Meldorf vom 28.11.2006, Aktenzeichen 81 C 1093/06
Das ist sogar noch treffender, denn der Autor schrieb, er hat brav Rechnungen über 34,95€ gekriegt, es sollte permanent mehr abgebucht werden. Keine Klarstellung, keine Mahnung. Damit braucht er nach diesem Urteil gar nichts zahlen, nichtmal die Grundgebühr. Das Urteil bezieht sich auf die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung, was im TKG in §45k aufgegangen ist. 75€ Verzug der unstrittigen Teile. Der Autor schrieb "Ein paar Tage gingen ins Land, die Karte für den Datentarif wurde gesperrt." Mag sein dass es ein paar mehr Tage waren aber augensheinlich war er mit erst einer Rate in Verzug, damit mit weniger als 75€. Selbst zwei Raten reichen nicht aus, laut Rechnung sind es ja nach wie vor nur 35€.

Telekommunikationsanbieter sind regelmäßig zu schnell dabei.
Vodafone hat mir damals mein Handy ohne Ankündigung nach 10 Jahren als Kunde bei einer offenen Gebühr von 15€ gesperrt (eine rate). Es gab nie Zahlungsprobleme und selbst damals behauptet meine Bank, gab es nie einen Lastschriftversuch. Das war parallel als vor dem BGH die AGB der Telekom verhandelt wurden und der Telekom ein Passus wonach die Handysperre wegen weniger als 75€ zulässig sei, um die Ohren gehauen wurde vom BGH.
Vodafone schrieb mir ernsthaft "Interessiert uns nicht, das ist die Telekom, nicht wir". Ich habe mich erfolgreich gewehrt, sie sind nie vor Gericht gegangen damit und das obwohl sie am Ende einige hunert Euro fordern wollten... Soviel mal dazu.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich sollte wirklich mal das BGH-Urteil raussuchen, Florian.
Also BGH Urteil vom 17. Februar 2011 – III ZR 35/10 .

quote:<hr size=1 noshade>
Die Interessenlage bei beiden Verträgen weicht nicht in entschei-dender Weise voneinander ab. Die Beeinträchtigung der Kundeninteressen durch die Sperrung des Mobilfunkvertrags kann nicht mit der Begründung als wesentlich geringer erachtet werden, bei dem Mobilfunkgerät handele es sich grundsätzlich um ein Zweitgerät und der Kunde werde daher durch die Sper-rung nicht gänzlich vom Telefonverkehr ausgeschlossen. Aufgrund der Verbrei-tung des Mobilfunks kann nicht mehr generell angenommen werden, es beste-he im Regelfall daneben noch ein Festnetzanschluss. Mobilfunkunternehmen richten ihre Werbung auch gerade darauf aus, mit Festnetzdienstleistungen in Konkurrenz zu treten (vgl. Landgericht München I aaO). Im Übrigen bringt für viele Kunden, die häufig unterwegs sind und immer erreichbar sein müssen, die Sperre des Mobilfunkanschlusses keine geringeren Nachteile mit sich als die Sperre ihres Festnetzanschlusses. Darüber hinaus können Mobilfunkdienstleis-tungen jedenfalls nicht als durchgehend preislich günstiger bezeichnet werden, so dass es auch insoweit nicht gerechtfertigt ist, im Mobilfunkbereich von den vom Gesetzgeber als angemessen angesehenen Werten im Festnetzbereich erheblich nach unten abzuweichen.
<hr size=1 noshade>

In den Zeiten der DSL-Telefonie und der Mobilfunk-Datentarife (Smartphone) wird das immer weiter verwischt, so dass es mich persönlich nicht wundern würde, wenn das BGH mit genau dieser Argumentation auch in Zukunft sagt "Zwar ist §45k nicht auf DSL anwendbar, aber.... (siehe oben)" Exakt gleicher Argumentationsstrang. Vor Jahren war das noch deutlich anders, da war Internet Internet und Telefon Telefon und Handy war Handy.

OK, ich lese nicht richtig, du aber auch nicht. Mahnung gab es. Ob die Sperre angedroht wurde, keine Ahnung. Aber der Autor schrieb auch "Ich bekam ständig weiter Rechnungen über 34,95€". Somit weicht der abgebuchte Betrag von der Rechnungsstellung ab. Wegen den 75€ sind aber die unstrittigen Beträge zu würdigen und damit hätten es drei Monatsgebühren sein müssen meiner Meinung nach. Nicht zuletzt auch, weil nur der geringere Betrag in Rechnung gestellt wurde.


-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 03.01.2013 16:56

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Der TE ist wohl schon weg, nachdem er sein Fett wegbekommen hat. Er hat definitiv auf ganzer Linie verloren, da er nie reklamiert hat und nie die AGB (Rechnungsreklamation) beachtet hat. Wetten das er bei seinem Tarif einen Rabatt in den ersten Monaten übersehen hat? Nur wer sich rechtzeitig und nachvollziehbar um seine Verträge kümmert, der wird eine Chance auf Erfolg haben.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Der Einwand ist berechtigt, wenn es denn so wäre.

quote:
nach einigen Monaten jedoch wurden plötzlich 20€ mehr als im Vertrag stehend abgebucht.
bedeutet nicht unbedingt einmalig und wäre nur eine Abbuchung verweigert worden, dann wäre es nie über die Sperrgrenze von 75.-€ gekommen.
Ob eine Zusatzoption, Hardware oder sonstwas zugebucht wurde oder ein Rabatt weggefallen ist, werden wie nie erfahren, wenn der TE nicht seine Rechnung prüft. Ich bin sehr skeptisch geworden bei solchen Schilderungen.

-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

warten wir einfach ab ob er sich je wieder meldet :)

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
§ §
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 42x hilfreich)

quote:
Während dieser letzten Zeit habe ich mehrmals, immer ohne Erfolg versucht Vodafone zu erreichen.

Ja wenn man die Datenkarte für Anrufe bei der Hotline verwenden will, dann geht das nicht, da Datenkarten nicht zum telefonieren geeignet sind :rock:

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen