Vertragsrecht Kaufvertrag TV
Ich habe online meinen TV verkauft für 450€ erworben für 600€ , Der Käufer hat mir den Betrag Überwiesen und ich Beauftragte die Abholung durch einen Paket Dienstleister.
Da der Paketdienst mich 2 mal nicht angetroffen hat da ich Berufstätig bin und er keinen genauen Zeitraum nannte für die Abholung wurde der Auftrag storniert seitens des Dienstleisters.
( handelt sich um Speer gut )
Nun habe ich den Käufer darüber informiert das er sich ein wenig gedulden muss oder ihn abholen muss da er aus Bayern kommt ich aus NRW war es ihm nicht möglich und forderte mich auch ihn unverzüglich zu versenden sonst würde mal jemanden vorbeischicken der mir Beine macht.
Nach einer kurzen Korrespondenz entschied ich mich aufgrund seines Verhaltens ihm den TV nicht mehr zu schicken und ihm den Kaufpreis zu erstatten.
Seine Antwort darauf ist es sei ihm dadurch ein schaden entstanden weil er kein Fußball in HD schauen kann und habe sich ein anderes gerät für über 1000€ gekauft ich solle doch die kosten dafür tragen , ich bin der Meinung das es kein Schadensfall ist und somit kein Anspruch darauf mir mehr kosten zu last zulegen oder ?
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Vom TV Verkauf zurückgetreten / Käufer fordert SE
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ich nehme mal an, du hast ihm sein Geld zurück überwiesen.
Tja. Zunächst einmal ist es nicht sein Problem, dass du und der Spediteur das nicht gebacken bekommen haben. Ich hoffe mal, dass du die Probleme wenigstens nachweisen kannst.
Auf der anderen Seite: " forderte mich auch ihn unverzüglich zu versenden sonst würde mal jemanden vorbeischicken der mir Beine macht."
Also ich lese daraus eine Drohung/Nötigung heraus, also eine Straftat. Das dürfte dich meiner Meinung nach zu einer fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigen. Ein Richter könnte das evtl. anders sehen.
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 07.09.2014 15:59
Ja ich kann alles nachweisen und das Geld hat er wieder bekommen .
Hat er Anspruch auf das geforderte Geld was er zusätzlich haben will ?
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quote:
Hat er Anspruch auf das geforderte Geld was er zusätzlich haben will ?
Er hätte dann aber schon einen vergleichbaren Fernseher kaufen müssen und wenn dieser dann 50,- Euro teurer wäre, dann könnte eine Forderung über 50,- Euro schon rechtens sein.
Ich kann aber als Käufer nach einem geplatzten Gebrauchtwagenkauf, keinen Neuwagen kaufen und die Differenz dann als Schadensersatz fordern.
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quote:<hr size=1 noshade>Das dürfte dich meiner Meinung nach zu einer fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigen. <hr size=1 noshade>
1. Eine Kaufvertrag kann man nicht einfach mal so "kündigen"
2. Eventuell strafrechtlich relevante Äußerungen berechtigen nicht dazu den Vertrag nicht zu erfüllen.
quote:<hr size=1 noshade>Seine Antwort darauf ist es sei ihm dadurch ein schaden entstanden weil er kein Fußball in HD schauen kann
<hr size=1 noshade>
Derart emeotional bedingte Schäden finden in der deutschen Rechtsprechung keine Berücksichtigung.
quote:<hr size=1 noshade>und habe sich ein anderes gerät für über 1000€ gekauft ich solle doch die kosten dafür tragen <hr size=1 noshade>
Aufgrund der rechtswidrigen Vereigerung den Vertrag zu erfüllen, steht den Käufer eventuell das Recht zu einen Deckungskauf vorzu nehmen und dann Schadenersatz zu verlangen.
Dazu müsste der Verkäufer aber erstmal in Verzug sein, also eine wirksame Fristsetzung seitens des Käufers erfolgt sein oder ein fixer Liefertermin vereinbart sein.
Ein Deckungskauf sollte dann das gleiche Modell(oder ein baugleiches) in gleichem Zustand sein um den Schadenrsatz erfolgreich durchzusetzen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
quote:
handelt sich um Speer gut
Waffenverkäufe sind aber strafrechtlich nicht unproblematisch...
quote:
es sei ihm dadurch ein schaden entstanden weil er kein Fußball in HD schauen kann
Das ist erst mal noch kein Schaden.
quote:
Also ich lese daraus eine Drohung/Nötigung heraus, also eine Straftat.
? Eine *Be*drohung i.S.d. StGB fällt weg, da nicht mit einem Verbrechen gedroht wird.
Nötigung fällt auch aus, da keine rechtswidrige Forderung gestellt wird (auf die Übersendung der Ware hat der K ja ein Anrecht).
Bzgl. Deckungskauf des K gilt das Gesagte - weder wird er beweisen können, daß der VK in Verzug war noch wird er um das Problem der Schadensminderungspflicht herumkommen.
quote:
Nach einer kurzen Korrespondenz entschied ich mich aufgrund seines Verhaltens ihm den TV nicht mehr zu schicken
Da hättest du mal lieber vorher hier gefragt, denn mit solchen Aktionen eskaliert man den Ärger nur, anstatt die Sache schnell vom Eis zu kriegen.
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